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4 Grosse Feiertage im Jahr (Ostern, Pfingsten, Weihnachten, Silvester)

KL
Kitts, Lilly
Mrz 2024 bearbeitet

Wie viele von den grossen Feiertagen müssen bei einer 25 Prozentstelle absolviert werden?

28108

Community-Antworten (8)

L
lolium

04.03.2024 um 08:47 Uhr

so einfach lässt sich die Frage nicht beantworten. 25 % heißt nicht zwansläufig, dass Du auch nur einen dieser Feiertage arbeiten musst. Es gibt dazu keine mir bekannte rechtsverbindliche Vorschrift. Es gibt ein LAG Urteil, das besagt, TZ-Beschäftigte dürfen nur Anteilsmäßig zu solchen Diensten herangezogen werden. Anteilmäßig könnte aber auch heißen, anteilig zu tägl. Arbeitszeit, d.h. Du arbeitest nur einen viertel Tag. In der Praxis wohl eher nicht hilfreich. Und es ist eben ein Einzelfallurteil und nicht generellt anwendbar. Ansonsten gilt, das der AG Deine Einsatzplanung nach "billigenden Ermessen" vornehmen muss. Ist auch etwas schammig. Ansonsten bliebe, sofern vorhanden, der Betriebsrat. Einsatzpläne sind Mitbestimmungspflichtig.

K
Kehler

04.03.2024 um 11:00 Uhr

Die Feiertage haben nicht mit deiner Teilzeit zu tun. Wenn es blöd läufts arbeitest du an allen genannten Feiertagen, so oft im Monat, bis deine 25% voll sind.

L
lolium

04.03.2024 um 11:30 Uhr

@ Kehler: das sehe ich nicht ganz so.

In dem erwähnte Urteil (LAG Berlin-Brandenbrug 26 Sa 2340/14) ging es zwar um WE-Dienste aber dieses:

"2. Das gesetzliche Benachteiligungsverbot erfasst alle Arbeitsbedingungen. Das gilt insbesondere auch für die Möglichkeit der Freizeitgestaltung an Wochenenden, weil die zusammenhängende Freizeit an den Wochentagen Samstag/Sonntag ganz allgemein als erstrebenswert und vorteilhaft angesehen wird (vgl. BAG 24. April 1997 - 2 AZR 352/96, zu II 2 b der Gründe).

Ich würde hier das Feiertagsfrei ebenfalls als "erstrebenswert und vorteilhalft ansehen.

weiter im Urteil:

"3. Die Beklagte setzt die Klägerin an jeweils zwei Wochenendtagen im Monat mit derselben Stundenzahl ein wie Vollzeitbeschäftigte. Bezogen auf ihre Gesamtarbeitszeit bedeutet dies eine deutlich überproportionale Heranziehung der Teilzeitbeschäftigten an Wochenenden. Der Vergleich mit den Vollzeitbeschäftigten ist der entscheidende Vergleichsmaßstab (vgl. BAG 21. April 1999 - 5 AZR 200/98, Rn. 26).

Man könnte hier schauen, wie oft VZ-Kräfte an dieses Tagen arbeiten müssen und dann auf 25% runterrechnen.

Ich würde schon sagen, dass TZ-Arbeit etwas mit Feiertagsarbeit zu tun hat.

K
Kehler

04.03.2024 um 11:36 Uhr

Ich würde schon sagen, dass TZ-Arbeit etwas mit Feiertagsarbeit zu tun hat.

Deine Meinung

T
Tagträumer_5

04.03.2024 um 11:49 Uhr

Im Urteil geht es um Wochenenden, explizit Samstag/Sonntag. Die TE fragt auch nur nach ihren Interessanten Feiertagen, sowas gibt es einfach nicht! Bin bei der ersten Antwort von Kehler.

X
XYZ68

04.03.2024 um 12:20 Uhr

Wie genau ist denn die Verteilung der Arbeitszeit geregelt? 25% kann ja alles mögliche heißen.

OH
Olav HB

04.03.2024 um 12:41 Uhr

Auch hier eine individuelle Rechtsfrage, nicht direkt ein Betriebsratsfrage, trotzdem meine Einschätzung ohne Rechtsberatung und/oder Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

Wenn im Arbeitsvertrag nichts geregelt ist, darf der Arbeitnehmer (das geht aus dem zitierten Urteil hervor) für die Wochenenden damit rechnen, tatsächlich auch nur anteilsmäßig eingesetzt zu werden. Dies lässt sich m.E. ohne Einschränkungen auf Feiertage übertragen. Neben dem Urteil würde ich auch den Gleichbehandlungsgrundsatz als Argument einbringen. Andere Beschäftigten werden auch nicht in dem Maßen belastet,

Ich würde in deinem Fall den BR (falls vorhanden) ansprechen, die müssen Dienstpläne zustimmen und haben da eine Möglichkeit solche Ungerechtigkeiten zu verhindern.

Wenn es kein BR gibt und der Ag nicht bereit ist etwas zu ändern, kannst Du ja die Rechtsberatung der Gewerkschaft in Anspruch nehmen und sehen, ob sich da mit deren Hilfe etwas bewegen lässt.

T
Tagträumer_5

04.03.2024 um 13:20 Uhr

Das Urteil läßt sich nicht 1:1 übertragen, völlig anderer Sachverhalt. Auch wird im Urteil auf die allgemeine Bedeutung von Wochenenden hingewiesen.

Wenn überhaupt, kann man ALLE Feiertage nehmen und schauen, wie oft im Schnitt gearbeitet wird. Das man allerdings nur für einen relevante Feiertage rauspickt und versucht, sich so einen Vorteil zu verschaffen, geht logischerweise nicht, auch gibt es hierzu keinerlei Rechtssprechung!

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