nochmalige Anhörung trotz Widerspruch
Der Betriebsrat hat einer Anhörung wegen Umbesetzung an einen anderen Standort widersprochen, da die zu besetzende Stelle betriebsintern nicht ausgeschrieben war. Daraufhin wurde die Stelle intern ausgeschrieben und der Betriebsrat noch einmal angehört. Ist das überhaupt zulässig ?
Community-Antworten (2)
13.04.2017 um 11:15 Uhr
Natürlich - der AG hat doch Eure Kritik aufgenommen und ausgeschrieben. Nun ist doch alles o.k. Jetzt braucht ihr andere Gründe um nein sagen zu können - oder zustimmen.
13.04.2017 um 12:45 Uhr
und der Betriebsrat noch einmal angehört. Ist das überhaupt zulässig? Warum sollte das nicht zulässig sein? War die Anhörung für die selbe Person? Gab es andere Bewerber?
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