Versetzung während Krankheit
Hallo, der AG will einen Bereich umstrukturieren, indem er einen Arbeitsplatz einer anderen Abteilung angliedert. Das Entgelt wäre 25% niedriger. Ohne Information an BR und den MA werden schon die Möbel verräumt. Der entsprechende MA ist seit 10 Wochen erkrankt und kann zur Zeit nicht abschätzen wie lange seine Rückkehr dauert. Nach Rücksprache verweist der AG auf sein Weisungsrecht, die Stelle wird nicht mehr benötigt. Wie können wir unserem Kollegen helfen?
Community-Antworten (2)
13.04.2017 um 09:58 Uhr
Der Wegfall einer Stelle ist "unternehmerische Freiheit". Da könnt ihr nicht viel machen, außer mit dem Chef zu reden. Die Versetzung ist jedoch eine "personelle Einzelmaßnahme" und mitbestimmungspflichtig nach §99 BetrVG. Und da reicht genau das Weisungsrecht des AG nicht mehr aus. Wie es sich mit der Änderung des Gehalts verhält, bin ich mir nicht sicher.
13.04.2017 um 10:09 Uhr
Da wäre dann wahrscheinlich - wenn der AN nicht einverstanden ist - eine Änderungskündigung notwendig. Zu hinterfragen wäre warum 25% weniger.
Falls ihr keinen Kontakt zum erkrankten Kollegen habt, würde ich die Zustimmung zur Versetzung verweigern, weil zu befürchten ist, dass es Nachteile - nämlich weniger Geld, weil Verschlechterung der Anforderungen - für diesen AN - gibt (§ 99.2.4 BetrVG)
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