Erstellt am 13.04.2017 um 07:58 Uhr von rsddbr
Der Wegfall einer Stelle ist "unternehmerische Freiheit". Da könnt ihr nicht viel machen, außer mit dem Chef zu reden. Die Versetzung ist jedoch eine "personelle Einzelmaßnahme" und mitbestimmungspflichtig nach §99 BetrVG. Und da reicht genau das Weisungsrecht des AG nicht mehr aus. Wie es sich mit der Änderung des Gehalts verhält, bin ich mir nicht sicher.
Erstellt am 13.04.2017 um 08:09 Uhr von gironimo
Da wäre dann wahrscheinlich - wenn der AN nicht einverstanden ist - eine Änderungskündigung notwendig. Zu hinterfragen wäre warum 25% weniger.
Falls ihr keinen Kontakt zum erkrankten Kollegen habt, würde ich die Zustimmung zur Versetzung verweigern, weil zu befürchten ist, dass es Nachteile - nämlich weniger Geld, weil Verschlechterung der Anforderungen - für diesen AN - gibt (§ 99.2.4 BetrVG)