Beschluss vom BRV nicht an AG übergeben
Guten Tag, der BRV hat einen Beschluss aufgrund von neuen Erkenntnissen nicht an den AG überreicht, hat dies mit dem Stellv. zu zweit entschieden. Kann er das einfach so machen? Seine Begründung lautet: "Hätten wir diesen Beschluss übermittelt wäre eine Eskalation, die negativ für die Beschäftigten wäre, ausgelöst worden"
Community-Antworten (10)
29.02.2024 um 13:54 Uhr
@Kalinka90 Wenn der BRV im nachhinein der bereits erfolgten Beschlussfassung neue Erkenntnisse erlangt hat, die evtl. den gefassten Beschluss verändern könnten dann hätte er eine neue BR-Sitzung zu diesem Thema einberufen müssen um dem Gremium dieses mitzuteilen. Dann hätte der BR sich damit befassen müssen um die Möglichkeit zu bekommen, den Beschluss evtl. unter Berücksichtung der neuen Erkenntnisse erneut zu beraten und evtl. neu zu beschließen. Wenn er dieses gemacht hat, nachdem er entschlossen hat, den bereits gefassten Beschluss nicht dem AG zu übergeben um evtl. Eskalationen zu verhindern, dann wäre das meiner Meinung nach der richtige Weg gewesen.
Gruß Galaxy
29.02.2024 um 13:58 Uhr
Wenn also der BR als Beispiel innerhalb von 7 Tagen nach der Beschlussfassung aufgrund von neuen Erkenntnissen eine Außerordentliche veranlasst um dieses Thema noch einmal mit dem Gremium zu besprechen, spricht in dem Fall gegen diesen "Alleingang" nichts gegen?
29.02.2024 um 14:01 Uhr
Ergänzend zu Galaxy : Der BRV und Stellfix handeln rechtswidrig. Sie können sich expressis Verbis nicht einfach über die Beschlussfassung des BR hinwegsetzen
29.02.2024 um 14:17 Uhr
Binnen welcher Frist müsste der AG denn generell über die Beschlüsse informiert werden? Wenn zum Beispiel an Tag 2 von 7 ein Beschluss gefasst wird, muss dann sofort ein Ergebnisprotokoll gemeldet werden, oder ginge das auch an Tag 7? Dann wäre die oben getätigte Aussage ja richtig, und man hätte die genannte Eskalation ja tatsächlich mit einer weiteren Sitzung verhindern können.
29.02.2024 um 14:51 Uhr
@Muschelschubser Das kommt auf die Art des Beschlusses an. Bei Anhörungen zu Kündigungen habe ich ja festgelegte Fristen, vielleicht kann die TE mal erläutern um was für einen Beschluss es sich handelt. @Kalinka90 So wie du es beschreibst meiner Meinung nach nicht. Ein "Alleingang" wäre es dann, wenn er den Beschluss nicht überreicht und dem Gremium nur mitteilt, er hätte beschlossen es nicht zu tun um eine Eskalation zu verhindern. Das ist fehlerhaft, er übermittelt den Beschluss ja nur, er alleine kann keinen neuen fassen. Und wenn das Gremium trotz der neuen Erkenntnisse bei seiner Beschlussfassung bleibt, hat er diesen dem AG so zu übergeben. Sollte es dann zur Eskalation kommen, dann ist das so.
Gruß Galaxy
29.02.2024 um 14:58 Uhr
In diesem Beschluss handelt es sich um Leiharbeitnehmer die man in diesem Umfang nicht mehr möchte, was allerdings für die Zukunft negative Folgen für die Belegschaft hätte.
29.02.2024 um 15:23 Uhr
@Kalinka90 da fallen mir keine gesetzlichen Fristen ein wie im Anhörungsverfahren bei Kündigungen. Es scheint ja auch keine personelle Einzelmaßnahme zu sein.
Vermutungsmodus:
Für mich hört es sich nach einem Konflikt an und der AG "droht" jetzt dem BRV an, die Lage zu eskalieren wenn er den Beschluss in dieser Form übergibt. Dann gibt es 2 Möglichkeiten:
1.) Ich würde als BRV den Beschluss nicht übergeben mit der Begründung, das nun neue Erkenntnisse vorliegen, eine außerordentliche BR-Sitzung einberufen, den neuen Sachstand mitteilen und das Gremium dazu auffordern, die neuen Erkenntnisse zu bewerten und dann zu entscheiden, den alten Beschluss bestehen zu lassen oder einen neuen zu fassen.
2.) Ich würde den Beschluss dennoch übergeben und abwarten ob der AG seine Drohung war macht und eskaliert.
Manchmal muss man Eskalationen aushalten als BR, wenn man seine AG kennt und ihn einschätzen kann.
Welche Variante für deinen Betrieb die richtige ist, das kannst nur Du selber entscheiden, ich kenne deinen Betrieb und die Player nicht.
Gruß Galaxy
29.02.2024 um 17:08 Uhr
Um was konkret handelt es sich? Anhörungen zur Einstellung von LAN --> hier läuft eine Frist.
Eine grundsätzliche Regelungsabrede oder eine BV zum Thema --> hier gibt es keine Fristen.
Selbst bei einer Anhörung würde ich dazu raten, umgehend eine Sitzung einzuberufen, um im Gremium zu beraten und zu beschließen. Je nach Lage, kann und muss das ggf. sehr kurzfristig sein.
01.03.2024 um 00:21 Uhr
Kalinka90 Grundsätzlich ist es so das ein BRV das zu machen hat was die Mehrheit des Gremiums will. Eskalation hin oder her, das muss ein Betriebsrat aushalten können. Anhörungen zu Einstellungen von mehreren LAN kann es ja nicht gewesen sein, sonst müssten ja mehrere Beschlüsse gefasst worden sein; für jeden LAN eine eigene Anhörung. Mir ist bis heute jedenfalls nicht bekannt das man mit einer Anhörung xy Personen an LAN einstellen kann. Auch wie du schreibst "In diesem Beschluss handelt es sich um Leiharbeitnehmer die man in diesem Umfang nicht mehr möchte" erscheint es mir nicht so das es um aktuelle Anhörungen geht Hier scheint das Gremium wohl eher von sich aus einen Zukunftsweisenden Beschluss gefasst zu haben. Wenn dem so ist kommt so ein Beschluss aber nicht aus der Luft gegriffen und man wird im Vorfeld darüber beraten haben im Gremium. Sollte dem so sein und der BRV und der Stelli haben den Beschluss nicht übergeben weil der AG verlauten lässt Abteilung yz zu schließen, dann haben die Beiden unrechtmäßig gehandelt mit der Zurückhaltung des Beschlusses. Nach übergabe des Beschlusses ist der AG immer noch frei darin sich erneut im Monatsgespräch mit dem BR darüber zu unterhalten. Sollte es doch lediglich um eine Anhörung handeln, so muss auch da der BRV den Beschluss auch dann überbringen. Dem AG obliegt es dann nach §100 BetrVG zu handeln und ein Zustimmungsersetzungsverfahren ein zu leiten.
01.03.2024 um 11:11 Uhr
man muss ja nicht den Beschluss in Papier oder elektronisch an den AG übermitteln. Hat der BRV dem GF gesagt, was beschlossen wurde? Das wäre ja schon ausreichend.
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