Herrausgabe BR Laptop und Handy
Hallo zusammen,
wir haben in unser BR Gremium momentan ein Problem und hoffe das uns jemand hier weiterhelfen kann.
Folgende Situation:
Bei uns gab es eine Neuwahl des BRV und sBRV, der alte BRV hatte auf Grund seiner Position ein Laptop und Handy vom Arbeitgeber gestellt bekommen. Nun zum Problem der alte BRV möchte den Laptop nicht den neuen BRV übergeben, der aber nötig ist weil der neue wie der alte BRV im Schichtbetrieb arbeit und nicht immer zu unseren Geschäftszeiten in der Firma ist.
Und jetzt meine Frage:
Würde ein Beschluss reichen um ohn aufzufordern den Laptop und Handy zu Übergeben. Oder gibt es vielleicht irgendwas rechtliches was in so einer Situation greifen würde.
Danke für eure Hilfe
Community-Antworten (3)
15.10.2020 um 16:40 Uhr
Die Geräte werden vom AG dem BR zur Verfügung gestellt. Also sind sie Eigentum des AG.
Der neue BR schreibt eine Anforderung an den AG welche Sachmittel er benötigt und lässt dem AG seine Arbeit tun.
Ich würde mich nicht mit dem alten BRV rumschlagen.
15.10.2020 um 17:29 Uhr
"der alte BRV hatte auf Grund seiner Position ein Laptop und Handy vom Arbeitgeber gestellt bekommen."
Dann ist das doch klar definiert. Die Überlassung ist gebunden an das Aufgabengebiet. Ist der König nicht mehr König, muss er Krone und Zepter wieder abgeben.
17.10.2020 um 13:40 Uhr
Den Antworten von Kjarrigan & RudiRadeberger ist nichts hinzuzufügen
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