Erstellt am 29.02.2024 um 09:44 Uhr von takkus
Wenn auch durch das Nachrücken der Ersatzmitglieder die Mindestzahl der BR- Mitglieder unterschritten wird, dürft ihr nicht nur, dann müsst ihr sogar Neuwahlen einleiten.
Erstellt am 29.02.2024 um 09:45 Uhr von Kehler
Ihr dürft nicht nur, ihr müsst Neuwahlen einleiten.
https://www.betriebsratswahl.de/neuwahl
Erstellt am 01.03.2024 um 08:16 Uhr von seehas
Die Wahl läuft genauso ab wie jede BR Wahl: Ihre bestellt einen Wahlvorstand, der die Wahl organisiert. Bis zur Verkündung des Wahlergebnisses seid ihr im Amt.