unser Betriebsrat besteht ursprünglicher Weise aus 7 Mitgliedern. Nach einigen Austritten und Kündigungen verbleiben einschließlich nachgerückter Ersatzmitglieder zum 01.03.2007 nur noch 6 BRM.
Jetzt 3 Fragen:
Wann müssen wir beginnen Neuwahlen einzuleiten? Können wir damit bereits jetzt starten, um die Wahlen schnellstmöglichst abzuschließen?
Sind wir bis zum Abschluß der Neuwahlen weiterhin geschäfts- und beschlußfähig, obwohl unser BR aus zu wenigen Mitgliedern besteht?
Haben wir weiterhin Anspruch, vom Arbeitgeber über personelle Einzelmaßnahmen, etc. informiert zu werden? Unser AG hat bereits angekündigt erst wieder mit einem neu gewählten BR zusammenzuarbeiten und bis dahin jegliche Information an uns zu verweigern.