Guten Morgen. Der BA besteht ja aus Vorsitzendem und Stellvertreter, sowie dann entsprechend gewählten weiteren Personen. Muss einer der beiden, also Vorsitzender oder Stellvertreter immer zwingend an der BA Sitzung teilnehmen? Vor allem dann, wenn dem BA Aufgaben zur eigenständigen Erledigung übertragen wurden?

Betriebsausschusssitzung nicht Betriebsratssitzung

Es ist eine BA geplant zudem der Vorsitzende des BR geladen hat. Der Stellvertreter ist im Urlaub und nun ist der Vorsitzende erkrankt.