Erstellt am 09.04.2006 um 22:47 Uhr von Fayence
Der Wahlvorstand hat die formellen Einreichungskriterien einer Liste zu prüfen.
Sind bei Einreichung genügend Stützunterschriften vorhanden etc. pp.
Der Wahlvorstand muss nicht erahnen wollen/Können, von wem und warum die Stützunterschriften gestrichen/unsichtbar gemacht wurden. Vielleicht haben ja 2 AN mit Zitronenwasser unterschrieben. ;-)
Ist die Liste also ansonsten korrekt, ist sie zuzulassen.
Erstellt am 10.04.2006 um 08:28 Uhr von ollibremen
Hallo,
> Ist die Liste also ansonsten korrekt, ist sie zuzulassen.
Seine Schriftliche Zustimmung zur Kandidatur fehlt noch. Und 2 Stützunterschriften müssen noch gestrichen werden.
Die nötigen 3 sind noch vorhanden.
Danke :-)