Wiedereinstieg nach Elternzeit in schlechterem Job - Handlungsoptionen für den BR?
Liebes Forum, Kollegin kommt nach Elternzeit wieder zurück: Nur noch Halbtags (ok), aber mit weniger Gehalt da man uns und Ihr offeriert, dass eine Vertretungskompetenz, die Sie vorher innehatte, eben halbtags nicht mehr zu machen ist. Und da habe ich Bauchweh. Die neue Vertretung ist übrigens (noch) nicht definiert.
Handlungsoptionen für den BR?
Community-Antworten (3)
26.05.2008 um 21:06 Uhr
betriebsratten, hat sie einen neuen AV unterschrieben? Wodurch macht sich die Gehaltseinbuße bemerkbar: Zulage fällt weg oder andere Gehaltsgruppe? Ist aber Individualrecht. Handlungsoption nur in Beratungsfunktion.
29.05.2008 um 09:29 Uhr
@lotte und alle
Soll versetzt werden, liegt wohl auf dem Tisch. Runtergruppierung einer Tarifgruppe-also keine Gehaltsgruppe.
Sicher Individualrecht .....aber der BR hat ja die Versetzung auf dem Tisch.....und kann der nicht zustimmen oder ablehnen?
30.05.2008 um 22:06 Uhr
Betriebsratten, dann müsste es aber doch eine Änderungskündigung sein???? Der BR muss vor Versetzungen gemäß § 95 (3) BetrVG gehört werden. Aber bei Veränderungen von AV Bestandteilen = Änderungskündigung. Beide Male kann der BR bei berechtigten Gründen widersprechen.
War auf FB, deswegen die späte Antwort, sorry.
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