Erstellt am 26.05.2008 um 19:06 Uhr von Lotte
betriebsratten,
hat sie einen neuen AV unterschrieben? Wodurch macht sich die Gehaltseinbuße bemerkbar: Zulage fällt weg oder andere Gehaltsgruppe?
Ist aber Individualrecht. Handlungsoption nur in Beratungsfunktion.
Erstellt am 29.05.2008 um 07:29 Uhr von betriebsratten
@lotte und alle
Soll versetzt werden, liegt wohl auf dem Tisch. Runtergruppierung einer Tarifgruppe-also keine Gehaltsgruppe.
Sicher Individualrecht .....aber der BR hat ja die Versetzung auf dem Tisch.....und kann der nicht zustimmen oder ablehnen?
Erstellt am 30.05.2008 um 20:06 Uhr von Lotte
Betriebsratten,
dann müsste es aber doch eine Änderungskündigung sein????
Der BR muss vor Versetzungen gemäß § 95 (3) BetrVG gehört werden. Aber bei Veränderungen von AV Bestandteilen = Änderungskündigung.
Beide Male kann der BR bei berechtigten Gründen widersprechen.
War auf FB, deswegen die späte Antwort, sorry.