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Unheilbarer Mangel?

M
manni
Nov 2016 bearbeitet

Hilfe ich bin im Wahlvorstand!! Heute hat ein Kollege eine Liste mit Kandidaten und die dazugehörigen Stützunterschriften für die Betriebsratswahl abgegeben! Diese waren nicht mit einander verbunden!! Ist dies ein heibarer oder unheilbarer Mangel

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Community-Antworten (2)

PR
pro reo

23.03.2006 um 21:35 Uhr

@ manni

Der Basiskommentar zum BetrVG sagt zu § 14:

Ein wirksamer Wahlvorschlag setzt voraus, dass sich die erforderlichen Stützunterschriften auf der Vorschlagsliste befinden.

Vorschlags- und Unterschriftenteil müssen deshalb gegen Trennung gesichert sein, um eine einheitlich zusammenhängende Urkunde zu sein.

Ein bloßes Zusammenheften genügt nicht.

Man kann aber mehrere Bögen mittels einer Heftmaschine zusammenheften, dabei müssen allerdings die Ecken eingeknickt und durch Stempelung vereinheitlicht werden.

Damit soll verhindert werden, dass ein Blatt unbemerkt herausgelöst werden kann.

Sorry, aber ich würde sagen in deinem Fall handelt es sich um einen unheilbaren Mangel, da der Zettel mit den Stützunterschriften nicht eindeutig auf den mit den Vorschlägen rückführbar ist. D.h. erkönnte auch unter anderen Bedingungen entstanden sein.

Ich würde für erneutes Einreichen plädieren, unter Beachtung obiger Ausführungen und der Mangel wäre geheilt.

mfG pro reo

F
Fayence

23.03.2006 um 23:49 Uhr

pro reo, Deine Antwort ist nicht korrekt, siehe unten. Gruß, Fayence

@manni Ich hänge Dir hiermit ein aktuelles BAG Urteil aus dem Jahr 2005 zu diesem Thema an " Betriebsratswahl - Prüfung von Wahlvorschlägen "

http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Datum=2005-5&nr=10603&anz=54&pos=14&Frame=2

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