Wahlvorschlagsliste - unheilbarer Mangel durch falsche Stützunterschrift
Es liegen uns 2 Wahlvorschlagslisten vor die von nicht wahlberechtigten Personen mit einer Stützunterschrift versehen sind. Laut Leitfaden von verdi wären diese Listen als "unheilbarer Mangel" ungültig. Würde man die jeweiligen Stimmen streichen, wären auf beiden Listen immer noch genug Stützunterschriften vorhanden. Die Wahlordnung gibt hierzu nix her.
Weiß jemand Rat ?
Community-Antworten (2)
14.02.2006 um 16:20 Uhr
Da hilft die Wahlordnung tatsächlich nicht alleine, weil das nämlich im § 14 BetrVG steht. Nur Wahlberechtigte dürfen unterschreiben, und davon mindestens die gesetzlich vorgeschreibene Zahl. Wenn diese erreicht ist (und bleibt) ist der Vorschlag gültig. Ob die Unterschrift eines nicht wahlberechtigten ANs gestrichen wird oder nur für ungültig erklärt wird ist gleichgültig, wenn im weiteren die restliche Anzahl von gültigen Unterschriften ausreichend ist.
gruesse w-j-l
14.02.2006 um 16:21 Uhr
Das wollte ich jetzt schreiben! :-(
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