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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahlvorschlagsliste - unheilbarer Mangel durch falsche Stützunterschrift

G
Goldebär
Apr 2018 bearbeitet

Es liegen uns 2 Wahlvorschlagslisten vor die von nicht wahlberechtigten Personen mit einer Stützunterschrift versehen sind. Laut Leitfaden von verdi wären diese Listen als "unheilbarer Mangel" ungültig. Würde man die jeweiligen Stimmen streichen, wären auf beiden Listen immer noch genug Stützunterschriften vorhanden. Die Wahlordnung gibt hierzu nix her.

Weiß jemand Rat ?

3.03602

Community-Antworten (2)

W
w-j-l

14.02.2006 um 16:20 Uhr

Da hilft die Wahlordnung tatsächlich nicht alleine, weil das nämlich im § 14 BetrVG steht. Nur Wahlberechtigte dürfen unterschreiben, und davon mindestens die gesetzlich vorgeschreibene Zahl. Wenn diese erreicht ist (und bleibt) ist der Vorschlag gültig. Ob die Unterschrift eines nicht wahlberechtigten ANs gestrichen wird oder nur für ungültig erklärt wird ist gleichgültig, wenn im weiteren die restliche Anzahl von gültigen Unterschriften ausreichend ist.

gruesse w-j-l

FB
Frank B.

14.02.2006 um 16:21 Uhr

Das wollte ich jetzt schreiben! :-(

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