BV des Gesamtbetriebsrats: Veröffentlichung bei Tochter erlaubt?
Hallo,
wir sind eine GmbH, deren Gesellschafter unser Mutterkonzern ist. Dieser Konzern gehört wiederum einem europäischen Konzern an. Nun hat der Gesamtbetriebsrat des europäischen Konzerns eine Betriebsvereinbarung über eine Erfolgsprämie abgeschlossen. Im Anhang wird unsere GmbH (neben all den anderen Unternehmen) ausdrücklich als im Geltungsbereich eingeschlossen aufgeführt.
Nun habe ich meinem BR-Gremium vorgeschlagen, diese Betriebsvereinbarung wie unsere eigene am schwarzen Brett zu veröffentlichen. Von GF gab es lediglich den Aushang von unserer Mutter. Der BR ist jedoch der Auffassung, dass wir eine BV vom Gesamtbetriebsrat (die wir übrigens erst auf Anfrage bei den Betriebsräten der Mutter erhalten haben), bei uns im Haus nicht veröffentlichen dürfen. Man will erst die Betriebsräte der Mutter fragen...
Sind diese Zweifel angebracht? Ich bin der Meinung, dass eine BV, aus der ich als Arbeitnehmer Ansprüche ableiten kann, mir zur Verfügung gestellt werden und sogar veröffentlicht werden muss - auch wenn nicht unsere eigenen Betriebsräte diese BV abgeschlossen haben.
Es muss auch dazu gesagt werden, dass wir nicht im Gesamtbetriebsrat vertreten sind. Warum eigentlich nicht als 100% ige Tochter der Mutter? Aber diese Frage stelle ich mal separat...
Community-Antworten (23)
14.05.2012 um 21:11 Uhr
Der AG muss die BV wie alle den (jedem.A
14.05.2012 um 21:17 Uhr
Der AG muss die BV wie alle den (jedem AN) zur Einsicht zur Verfügung stellen. Der BR kann slebstverständlich auch geltende BV/GBV veröffentlichen. Wie ein GBR gegründet wird und wer dort hin entsenden kann steht doch ganz klar im BetrVG und kann also dort nachgelesen werden.
15.05.2012 um 01:13 Uhr
Ein GBR MUSS gegründet werden, wenn es in einem Unternehmen mehrere Betriebsratsgremien gibt.
"Mutter" und "Tochter" klingt nicht nach einem einzelnen Unternehmen, sondern (allenfalls) nach einem Konzern. In einem Konzern KANN ein KBR gegründet werden.
Wenn in einem Konzernunternehmen ein GBR besteht, so ist er nur für die Betriebe dieses Unternehmens zuständig, aber nicht für Betriebe anderer Konzernunternehmen.
Nach der Schilderung gehe ich davon aus, dass es sich um einen Konzern handelt bei dem der GBR eines anderen Konzernunternehmens eine (G)BV abgeschlossen hat. Diese ist, unabhängig vom Inhalt, für Betriebe in seesees Unternehmen nicht bindend.
Ich würde seesees BR dringend empfehlen, sich mit der Konzernstruktur und der Mitbestimmung in einem solchen Konzern zu beschäftigen. Möglicherweise bedarf es da zuvor einiger Grundlagenschulungen.
Ich würde weiterhin anempfehlen, nicht VOREILIG einen KBR zu gründen!
Wenn die BV tatsächlich günstig für die eigenen Kollegen ist, so muss man nun genau überlegen, wie man die rechtliche Wirkung dieser BV herbeiführen kann. Dieses dürfte am elegantesten mittels einer Gesamtzusage erfolgen. Diese könnte zwar möglicherweise bereits durch den Aushang erfolgt sein, aber darauf würde ich mich nicht verlassen wollen. Von daher wäre anzuempfehlen dass der AG dazu gebracht wird, bei der nächsten Betriebsversammlung diese Gesamtzusage zu geben. Dies kann am geschicktesten dadurch erfolgen, dass in der Betriebsversammlung ein AN fragt, ob die Regelungen dieser Betriebsvereinbarung auch für den eigenen Betrieb gelten.
15.05.2012 um 11:24 Uhr
Ich denke, Du hast nicht gefragt, ob Eure BR-Strukturen i.O. sind (woran man gewisse Zweifel haben kann). Ich nehme an, dass der abschließende (G)BR selbst noch davon ausgeht, dass erforderliche Zustimmungen fehlen (was ja so vereinbart worden sein kann) und die Vereinbarung daher noch nicht gilt.
Die AG Seite scheint jedoch davon auszugehen, dass sie gilt - oder verstehe ich Dich falsch?
Wenn Euch die BV so zusagt, würde ich eine kurze Vereinbarung mit dem AG abschließen, dass die BV bei Euch zur Anwendung kommt.
15.05.2012 um 12:57 Uhr
Also: Die BV wurde bereits im juni 2011 unterzeichnet. Die Erfolgsprämie wurde Ende April an uns ausbezahlt (BV: alle, die einen Arbeitsvertrag mit einem der im Anhang genannten Unternehmen haben). In diesem Anhang ist auch unsere GmbH aufgeführt. Ich denke, da gibt es keine Zweifel, dass unsere MA daraus einen Anspruch ableiten können. ODER ???
Es geht dabei z.B. um einen Mitarbeiter, der 100% erwerbsgemindert ist, aber immer noch einen Arbeitsvertrag mit unserer Firma hat. Dieser hätte nach dem Wortlaut der BV nämlich ebenfalls Anspruch auf die Erfolgsprämie; natürlich bräuchte er die BV, um seinen Anspruch durchzusetzen.
Es geht also um die Frage, ob wir die BV unseren Mitarbeitern zugänglich machen bzw. sie am schwarzen Brett veröffentlichen dürfen. Mein Betriebsrat sagt Nein.
15.05.2012 um 13:51 Uhr
seesee, wenn die BV für Euch gilt, was ja offensichtlich der Fall ist, könnt Ihr sie auch aushängen. Was sagt denn der BR, warum das nicht gehen soll?
15.05.2012 um 20:47 Uhr
Hallo Lotte,
mein BR hat die Hosen voll: man will erst den GBR um Erlaubnis fragen (lach mich tot). Begründung: ich hänge nicht eine Betriebsvereinbarung ans schwarze Brett, die ich nicht selbst unterschrieben habe...
Gegenfrage: ist GF nicht V E R P F L I C H T E T, die BV auszuhängen?
Bisher hat GF sich immer mit den Federn geschmückt, ER habe dafür gesorgt, dass wir die Erfolgsprämie erhalten (und ER könne auch dafür sorgen, dass wir sie nicht mehr bekommen). Damals waren wir auch noch nicht explizit in der BV erwähnt; wir waren eine "Division" des Konzerns, und laut damaliger BV konnte ein GF auf die Auszahlung der Prämie verzichten, wenn er nachweisen konnte, dass eine Auszahlung den Untergang der Firma bedeutet.... Nun ist das natürlich anders, nun wurden wir direkt erfasst...
15.05.2012 um 21:15 Uhr
@seesee Einfach aushängen. Selbst wenn diese BV nicht für den Kollegen gilt, ist das völlig unschädlich! ...so ein Unfug!
15.05.2012 um 23:42 Uhr
"Ich denke, da gibt es keine Zweifel, dass unsere MA daraus einen Anspruch ableiten können. ODER ???"
Doch! Daran gibt es nicht nur Zweifel, sondern nach der Schilderung halte ich es für völlig ausgeschlossen, dass Eure Kollegen irgendwelche Rechte aus dieser Betriebsvereinbarung ableiten können. Diese Betriebsvereinbarung ist in einem anderen Unternehmen von einem Betriebsrat der nicht für Euch zuständig ist mit einer Geschäftsführung die in dieser Funktion ebenfalls nicht für Euch zuständig ist abgeschlossen!
"wenn die BV für Euch gilt, was ja offensichtlich der Fall ist"
Warum ist das "offensichtlich"?
"Einfach aushängen. Selbst wenn diese BV nicht für den Kollegen gilt, ist das völlig unschädlich!"
Yepp! Und daneben würde ich gleich noch das Plakat von Twilight aushängen, davon haben die AN mehr.
15.05.2012 um 23:49 Uhr
......Im Anhang wird unsere GmbH (neben all den anderen Unternehmen) ausdrücklich als im Geltungsbereich eingeschlossen aufgeführt....
Da ist der Vulkan aber mit Dir durchgegangen;)
15.05.2012 um 23:58 Uhr
@Betsy:
Darf ich fragen ob Du bereits eine Grundlagenschulung genossen hast?
16.05.2012 um 00:21 Uhr
Nö, natürlich nicht, soll ich die bei Dir machen? Ich könnte Dir auch die ein oder andere Grundlagenschulung empfehlen!
16.05.2012 um 00:25 Uhr
@Besty: Keine Chance!
16.05.2012 um 00:26 Uhr
Och, wie man lesen kann hast du die garantiert noch nicht gemacht:)
16.05.2012 um 00:27 Uhr
Ich glaube, jetzt habe ich DrUmnadrochits Bedenken verstanden:
Wie kommt denn dieser Gesamt-BR dazu, für uns eine BV abzuschließen?
Auf welcher Rechtsgrundlage? Wieso tut er das? Wir werden auf unser Drängen hin zwar ohne Stimmrecht kulanterweise zu den GBR-Sitzungen unseres Mutterkonzerns eingeladen; sonst haben wir mit "denen" aber nicht viel am Hut. Die BV wurde sowieso vom GBR des übergeordneten Konzerns, worin unser Mutterkonzern-GBR vertreten ist, unterzeichnet.
Ich fürchte, da muss tatsächlich zuerst die Konzern-Zugehörigkeit geklärt werden. Wie gesagt, außer, dass unser Gesellschafter selbst ein Konzern ist, und selbst einem übergeordneten Konzern angehört, verbindet unsere Mitarbeiter ja nichts juristisch mit dem Konzern.
Nun habe ich tatsächlich meine Zweifel, ob unsere MA aus dieser BV einen Rechtsanspruch herleiten können...
16.05.2012 um 01:12 Uhr
@seesee: Yepp! Das ist genau der Punkt!
Ihr lasst Euch von einem völlig fremden BR entmündigen. Auch die Gastteilnahme an den GBR Sitzungen erscheint mir bedenklich, wird doch dadurch die Nichtöffentlichkeit nicht gewährleistet.
Ihr solltet Euch vielleicht mal einen Berater ins Haus holen der diese merkwürdigen Vertsrickungen auflöst.
Für Euren Kollegen aber einen Tipp: Auch wenn er aus der BV vermutlich direkt keine Rechte ableiten kann, so wird er vermutlich über den Weg Gleichbehandlung bzw. Diskriminierung könnte er zu seinem Anspruch kommen.
16.05.2012 um 01:36 Uhr
@DrUmnadrochit
"wenn die BV für Euch gilt, was ja offensichtlich der Fall ist"
Warum ist das "offensichtlich"?
Das ist offensichtlich weil hier Vertraglich etwas festgesetzt wurde von zwei Vertragsparteien. Punkt.
Will hier irgendjemand was anderes so geht dies nur durch eine Abänderung dieser BV oder aber über Klageweg. Nochmal Punkt.
@seesee Lass Dich mal nicht kirre machen von jemanden der hier ein paar Zeilen gelesen hat und gleich eure ganze Struktur kennen will (sonst könnte er ja nicht so bestimmend schreiben).
Der AG muß die BV nicht aushängen. Er muß diese lediglich so hinterlegen das jeder MA zu jeder Zeit Zugang dazu hat. Da nicht jeder MA aber nicht automatisch weiß wo die BV hinterlegt ist ist der AG verpflichtet dieses bekannt zu geben. Dies erfolgt i.d.R. per Aushang.
Wenn ich Dich richtig verstehe zweifelt euer örtl. BR ja nicht die BV an sich an, sondern es geht hier lediglich darum ob der BR diese so einfach aushängen darf.
Er darf nicht nur-------er sollte sich dazu auch verpflichtet fühlen. Deine Begründung könnte § 80 BetrVG sein. Ihr seit verpflichtet dafür zu sorgen das jeder AN seine pflichten- sonder auch seine Rechte kennt. Die BV steht nun mal---- wie sie zustande gekommen ist, ist erstmal zweitrangig. Hier solltest auch Du als ständige Wühlerin mal ein Punkt machen und nicht indem Du in was rumwühlst evtl. die MA um eine Prämie beraubst.
Das nächste ist dann wieder ein Fall für sich. Sach mal, hat euer GBR noch alle Latten auf´m Zaun. Er läd euch ein, ohne das ihr Stimmrecht habt. Wie fassen die denn Beschlüsse wenn jemand aus eurem Wek dabei ist? Diese wären dann allesamt ungültig. Hier ist die Stelle an der Du ansetzen kannst. Entweder ihr Stimmt als vollwertige GBRM´s mit ab, oder aber ihr teilt mit das euer Werk nicht mit zur Gruppe gehört und der GBR in Zukunft nicht mehr über euch entsceiden kann. Sinnigerweise solltet ihr als BR aber eine kurze BV entwerfen in der ihr die BV´s benennt die der GBR abgeschlossen hat und die ihr halten wollt.damit dann ab zum AG. Dann erst würde ich die ganze überprüfung mit dem GBR und dem gesamten Konzern angehen. Bitte auch n icht vergessen das es auch Konzern im Konzern geben kann.
16.05.2012 um 02:32 Uhr
@Snooker: "Das ist offensichtlich weil hier Vertraglich etwas festgesetzt wurde von zwei Vertragsparteien. Punkt."
Sagt Dir der Begriff "Vertrag zu Lasten Dritter" etwas? Um einen wirksamen Vertrag zu schließen, müssen die Vertragsparteien überhaupt berechtigt sein über den Vertragsgegenstand verfügen zu dürfen. Und das scheint hier nicht der Fall zu sein, da der abschließende BR nicht vertretungsberechtigt sein dürfte.
Man stelle sich doch einfach mal folgende Situation vor: Da kommt der Arbeitgeber auf den BR zu und sagt: "Freunde, wir werden eine Prämie ausschütten! Die Abteilungsleiter bekommen 10.000 €, die einfachen Arbeitnehmer bekommen 100 €." BR: "Danke für die Info, lieber Arbeitgeber. Wir freuen uns über die Prämie, würden aber gerne mit Dir über eine andere Verteilung sprechen." AG: "Schade lieber BR, aber das habe ich schon von dem GBR unserer Konzernmutter mit der Konzernmutter regeln lassen, da habt Ihr deshalb keine Mitbestimmung!"
Du bist also der Auffassung dass solch ein Konzern sich der lästigen Mitbestimmung in seinen Unternehmen dadurch entledigen kann, dass er in der Konzernleitung einen willigen BR installiert der mit ihm alle Regelungen trifft? Ein BR der nur von einem verschwindenden Teil der Konzernmitarbeiter gewählt wurde?
"Lass Dich mal nicht kirre machen von jemanden der hier ein paar Zeilen gelesen hat und gleich eure ganze Struktur kennen will (sonst könnte er ja nicht so bestimmend schreiben)."
Ich beziehe mich dabei auf die geschilderte Struktur, habe auch noch einmal dargelegt, wie ich diese Struktur verstehe. Ich denke seesee wäre durchaus in der Lage gewesen das zu berichtigen was ich möglicher Weise falsch verstanden habe. Kernpunkt ist, dass der GBR der Konzernmutter hier eine BV zu Lasten der Tochter abgeschlossen hat Und dafür (ich wiederhole mich) ist dieser nicht vertretungsberechtigt.
"Entweder ihr Stimmt als vollwertige GBRM´s mit ab, oder aber ihr teilt mit das euer Werk nicht mit zur Gruppe gehört und der GBR in Zukunft nicht mehr über euch entsceiden kann. "
"Vollwertige GBRM" in einem fremden Unternehmen? Das ist aber ein Scherz?
16.05.2012 um 10:32 Uhr
DrUmnachdroit, es geht hier doch um "mehr" für die KollegInnen in der Tochter, nicht um Nachteile. Außerdem geht es um die bloße Frage, ob der BR die BV aushängen darf.
seesee, gerade wenn es Bedenken an den Rechtsanspruch gibt, würde ich sie aushängen. Einerseits hat sie ja der Mutterkonzern-AG unterschrieben und Euch in den Geltungsbereich aufnehmen lassen. Und andererseits könnte im Streitfall wirklich mal geklärt werden, welche rechtlichen Grundlagen Eure Strukturen haben.
Vielleicht sind diese Strukturen im TV oder einer BV festgeschrieben?
16.05.2012 um 13:06 Uhr
@Lotte Nö, es gibt keine BV und auch nix im TV darüber...
Es wäre gut, wenn wir im GBR drin wären, da unser Wohl und Wehe in hohem Maße von (wirtschaftlichen und vertraglichen) Entscheidungen, die bei der Mutter getroffen werden, abhängt. z.B. Auslastung. Die Mutter kann uns mehr oder weniger mit Aufträgen versorgen.
Ist es denn üblich, dass man über diese "Strukturen" ein BV abschließt? Sowas hab ich noch nicht gesehen. Was regelt man denn darin?
16.05.2012 um 13:18 Uhr
@DrUmnachdroit
Leider kann seesee dies wohl nicht so genau dar legen. Wenn sie es könnte hätte der örtliche BR nicht die Probleme das sie als Statisten im GBR " degradiert" wurden.
Da es, wie Lotte hier schon trefflich beschreibt, um ein "mehr" kann ich nicht erkennen, warum der GBR dies nicht abschliessen kann.
Wie ich schon an seesee postete, würde ich die Sache erst mal so stehen lassen und die Sache mit den Strukturen und Zuständigkeiten gesondert angehen. Insbesondere über die §§ 48 über 50 und 54 BetrVG bis hin zu § 18 AktG. Analog dazu ein Ornigramm über die Unternehmenststruktur des gesammten Konzerns anfordern.
22.05.2012 um 01:00 Uhr
@Lotte: "es geht hier doch um "mehr" für die KollegInnen in der Tochter, nicht um Nachteile."
In meinem Beispiel doch ebenso! Jeder AN bekommt eine Prämie...
Würdest Du als BR auch auf Deine Mitbestimmung verzichten wenn der AG etwas positives für die AN einseitig umsetzen wollte? Ist Mitbestimmung nicht auch die Gestaltung des "Mehr"?
@Snooker: "Leider kann seesee dies wohl nicht so genau dar legen. Wenn sie es könnte hätte der örtliche BR nicht die Probleme das sie als Statisten im GBR 'degradiert' wurden."
Du scheinst da ja sehr direkten Einblick in diesen Konzern zu haben. Ich würde solch eine bösartige Unterstellung jedenfalls nicht äußern wollen.
"Da es, wie Lotte hier schon trefflich beschreibt, um ein "mehr" kann ich nicht erkennen, warum der GBR dies nicht abschliessen kann."
Klar! Wenn es um "mehr" geht, dann soll sich doch irgendein fremder BR drum kümmern.
22.05.2012 um 01:13 Uhr
@DrUmancdrochit
Denke schon mal seesee weiß wie meine Aussage gemeint war. Man sollte nicht immer nur das Wort lesen, sondern auch den Sinn der sich darin verbirgt.
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