Unsere Firma erstreckt sich auf 2 Standorte. Es gibt somit 2 öBR und 1 GBR.
Unser Arbeitgeber möchte für 2012 eine unternehmensweite Zielvereinbarung mit dem Betriebsrat abschließen. Interpretiere ich das BetrVG richtig, wenn ich von der originären Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates für diese standortübergreifend geltende Zielvereinbarung ausgehe?
Bei den Zielen handelt es sich ausnahmslos um unternehmensweite Ziele. Der AG bietet die Zielvereinbarung freiwillig an.
Ist es so, dass in den öBR die Beslüsse gefasst werden müssen, ob man zustimmt oder nicht und die GBR-Mitglieder dann im GBR dieses Votum vertreten müssen?