Nachrücker unter Berücksichtigung des Geschlechts in der Minderheit?
Hallo, ich habe eine Frage zum Thema Nachrücker. Zur Ausgangssituation: Unser BR besteht aus 7 Mitglieder, das Geschlecht in der Minderheit (bei uns sind das die Frauen) beträgt 2. Der BR besteht aus 2 Frauen und 5 Männern vom insgesamt 3 vertretenen Listen.
Liste A stellt Mann, Frau, Mann ( erster Nachrücker Frau) Liste B stellt Frau, Mann (erster Nachrücker in der Reihenfolge bin ich, als Mann) Liste C stellt Mann, Mann (erster Nachrücker Frau)
Nun ist die Frau aus der Liste B zurückgetreten (in der Liste, in der ich als nächster männlicher Nachrücker stehe). Da mit ihrem Rücktritt das Geschlecht in der Minderheit nicht mehr ausreichend vertreten ist, rutsche nicht ich nach, sondern die noch einzige Frau auf unserer Liste, auch wenn eigentlich noch 4 Männer vor ihr auf der Liste stehen. Soweit, so klar. Ist die nachrückende Frau in Liste B damit ordentliches Mitglied, auch wenn aus einer anderen Liste eine Frau in den Betriebsrat nachrückt. Oder ist sie nur so lange Nachrückerin, bis durch Nachrückerinnen in einer anderen Listen das Geschlecht in der Minderheit wieder ausreichend vertreten ist?
Community-Antworten (1)
29.09.2006 um 13:23 Uhr
Hallo Andy, wenn der Rücktritt der Kollegin als Mandatsniederlegung das Ausscheiden aus dem Amt mit sich gebracht hat (wovon ich ausgehe), dann rückt die andere Kollegin von Deiner Liste als ordentliches Mitglied nach. Im Falle einer vorübergehenden Verhinderung der ersten Kollegin wäre dies anders gewesen. Die neue Kollegin bleibt ordentliches Mitglied. Sollte jemand von den anderen Listen das Mandat verlieren, rücken die Frauen an der ersten Stelle der Ersatzmitglieder nach. Damit wäre dann zwar das Geschlecht hinsichtlich des Verhältnisses laut Wahlausschreiben überrepräsentiert, dies ist aber unschädlich, denn die Forderung nach den 2 Sitzen (bei Euch) ist eine MINDESTforderung, die ohne weiteres überschritten werden kann. Ich hoffe, dass ich Dein Problem richtig verstanden habe. Beste Grüße, mark
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