Hallo, in unserem Betriebsrat gab es Diskussionen darüber, wer in den GBR nachrückt.Wir sind 5 BR-Mitglieder, davon 2 zum GBR deligiert & 2 Nachrücker für den GBR
Folgender Fall: Unser BR- Vorsitzender war im GBR und hat seine BR-Ämter niedergelegt.
Nun ist der 1. Nachrücker in den GBR aufgerückt und ein 2. Nachrücker ,als Ersatz für den GBR per Beschluß gewählt worden. Der 2. Nachrücker pocht darauf im Vertretungsfall den BR im GBR zu vertreten, weil er ja fürden ersten Nachrücker ins Amt gekommen ist. Der anfangs,gewählte 2. Nachrücker wird in dem Fall übersprungen und wehrt sich dagegen.
Meine Meinung ist, dass das zuletzt nachgerückte Mitglied an letzter Stelle beim Nachrücken Steht, sehe ich das richtig ?