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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Versendung Wählerliste

B
beckumstephan
Apr 2017 bearbeitet

Hallo, wir müssen wegen ausscheidens aus Altersgründen eines Betriebsratsmitgliedes neu wählen. Nun hat der Wahlvorstand das Wahlausschreiben und die Wählerliste verabschiedet und das Büro gebeten, diese an alle auf der Wählerliste stehenden zu versenden. Plötzlich meldet sich die Geschäftsführung, si ewolle das an alle Mitarbeiter versenden- wäre doch sicherlichlich im Interesse des Wahlvorstandes. Ist es aber nicht. Was kommt nun? Der Wahlvorstand hat mehrheitlich beschlossen, die Wählerliste, welche die unserer Meinung nach leitenden Angestellten nicht enthält, und das Wahlausschreiben ausschließlich an die in der Wählerliste stehenden Personen zu schicken. Die Geschäftsleitung möchte nun das an alle verschicken- das möchte der Wahlvorstand aber nicht. Die Frage: Was kann, darf der Wahlvorstand tun?

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Community-Antworten (8)

C
Challenger

06.04.2017 um 12:40 Uhr

Tach auch, sorry, aber ich kann Dir nach Deinen bisherigen Ausführungen irgendwie nicht folgen.

N
nicoline

06.04.2017 um 13:42 Uhr

Wieso VERSCHICKT ihr die Wählerliste?

E
EightBall

06.04.2017 um 15:12 Uhr

Ihr solltet das Wahlausschreiben (betriebs-) öffentlich aushängen und ihr solltet die Wählerliste auslegen, ja. Das Wahlausschreiben würde ich als WV zusätzlich per E-Mail an die schicken, die nie reinkommen, zB Außendienstler.

N
nicoline

06.04.2017 um 16:20 Uhr

Mal unabhängig davon, dass ich nicht verstehe warum ihr die Wählerliste verschickt, hat der Wahlvorstand hier das Sagen und ich würde das als WV sowieso selber machen und nicht irgend ein Büro das machen lassen. Wie wollt ihr denn kontrollieren, ob das alles richtig läuft, wenn ihr das aus der Hand gebt? Der AG muss die dazu benötigten Utensilien beschaffen und zur Verfügung stellen. Bei so einer Vorgehensweise wäre gar nicht erst die Diskussion zwischen AG und WV aufgekommen. Jetzt muss der WV sich gegen den AG eben durchsetzen.

G
gironimo

06.04.2017 um 16:37 Uhr

Eben - Aushang machen. Alles Andere ist zusätzlicher Service. Allerdings muss jedermann im Betrieb die Liste einsehen können. Kann doch sein, dass jemand feststellt, dass er nicht auf der Liste steht und Einspruch erheben will.

P
Pjöööng

06.04.2017 um 16:39 Uhr

Zitat (Nicoline): "Wie wollt ihr denn kontrollieren, ob das alles richtig läuft, wenn ihr das aus der Hand gebt?"

Du plädierst also auch dafür, die Briefwahlunterlagen persönlich durch Mitglieder des WV zuzustellen?

B
BRHamburg

07.04.2017 um 22:23 Uhr

Ich liebe diese Arbeitgeber Argumente.

E
Ernsthaft

08.04.2017 um 13:17 Uhr

Wenn sie dann auch passend sind, ich auch!

„Die Geschäftsleitung möchte nun das an alle verschicken- das möchte der Wahlvorstand aber nicht.“

Womit der WV dann seine Pflicht verletzen und der AG sich hier korrekt verhalten würde.

Wenn schon verschicken, dann gemäß der Antwort 5 von Giro an alle. Es soll ja gelegentlich vorkommen, dass sich z. B. als LA eingestufte, nicht als solche sehen.

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