Der Bereichsleiter einer 30-köpfigen Abteilung will in Abstimmung mit der Personalabteilung ein 2-tägiges Team-Bildungs-Seminar für alle MA seines Bereichs durchführen, zur Verbesserung der Teamfähigkeit und der Kommunikation untereinander.
Damit nicht der gesamte Bereich für 2 Wochentage hintereinander geschlossen werden muss, hat er die möglichen Termine auf Freitag und Samstag gelegt, mit Verweis auf "dringende betriebliche Belange".

1. Kann der AG die Teilnahme an dieser Schulung "verordnen", d.h. besteht für die Arbeitnehmer Teilnahmepflicht?
2. Mit welchen Folgen müssen die AN rechnen, wenn sie die Teilnahme verweigern bzw. "gerade an diesen Terminen verhindert sind"?
3. Muss der AG die Teilnahme als bezahlte Arbeitszeit anrechnen oder ist diese angeordnete Schulung "Freizeitvergnügen"?

Vielen Dank für euren Input - ich habe bereits vergeblich im Netz gesucht, bin aber immer nur auf Verweise zum Thema "Schulungen für BR-Mitglieder" gestoßen ...