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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Teilnahmepflicht der AN an Team-Bildungs-Schulungen?

Q
quiltrr
Jan 2018 bearbeitet

Der Bereichsleiter einer 30-köpfigen Abteilung will in Abstimmung mit der Personalabteilung ein 2-tägiges Team-Bildungs-Seminar für alle MA seines Bereichs durchführen, zur Verbesserung der Teamfähigkeit und der Kommunikation untereinander. Damit nicht der gesamte Bereich für 2 Wochentage hintereinander geschlossen werden muss, hat er die möglichen Termine auf Freitag und Samstag gelegt, mit Verweis auf "dringende betriebliche Belange".

  1. Kann der AG die Teilnahme an dieser Schulung "verordnen", d.h. besteht für die Arbeitnehmer Teilnahmepflicht?
  2. Mit welchen Folgen müssen die AN rechnen, wenn sie die Teilnahme verweigern bzw. "gerade an diesen Terminen verhindert sind"?
  3. Muss der AG die Teilnahme als bezahlte Arbeitszeit anrechnen oder ist diese angeordnete Schulung "Freizeitvergnügen"?

Vielen Dank für euren Input - ich habe bereits vergeblich im Netz gesucht, bin aber immer nur auf Verweise zum Thema "Schulungen für BR-Mitglieder" gestoßen ...

7.37302

Community-Antworten (2)

L
Lotte

17.10.2007 um 23:11 Uhr

quiltrr,

  1. Wie ist denn Eure normale AZ? Wird am Samstag normalerweise gearbeitet?
  2. das kommt (falls die Arbeit am Samstag vom BR genehmigt wurde und arbeitvertraglich möglich) u.a. darauf an, wie frühzeitig diese Fortbildung angekündigt wurde.
  3. Freizeitvergnügen kann diese Fortbildung nur sein, wenn die Teilnahme völlig freiwillig ist oder mein Berufsbild genau diese Fortbildung von mir verlangt (z.B. bei Piloten, die als selbige nicht fliegen, die Flugstunden)
Q
quiltrr

18.10.2007 um 21:01 Uhr

Danke, Lotte! Der Samstag ist bei uns kein Regelarbeitstag, kann aber auf Antrag als Mehrarbeit vom BR genehmigt werden. Deine Antworten führen mich schon in die richtige Richtung. Genehmigte Mehrarbeit = bezahlte (für Sa. mit Zuschlägen) Arbeitszeit. Lt. Tarifvertrag ist bei uns Mehrarbeit am Wochenende nur auf freiwilliger Basis zu leisten (von betrieblichen Notfällen mal abgesehen). Auch der Hinweis auf Fortbildungen, die beruflich bedingt notwendig sind hilft mir weiter - also Teambuilding gehört für mich nicht unbedingt zum Berufsbild.... (zu den erwünschtn Fähigkeiten als Teammitglied schon eher, aber das ist eine andere Baustelle...).

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