Umgruppierung führt zu weniger Lohn
Hallo,
durch die Einsicht in die Brutto Gehaltslisten ist aufgefallen, das eine Mitarbeiterin die im November von Ihrer Tätigkeit als Erzieherin in die Tätigkeit Gruppenleitung versetzt wurde und entsprechend auch umgruppiert werden sollte (Unterrichtung wurde zugestimmt) nun nicht Umgruppiert wurde, da sie durch die Umgruppierung weniger verdienen würde.
Hintergrund ist, das Sie in der Stufe 5 unseres hausinternen Systems als Erzieherin war und eine 200€ Zulage über 220€ als Stellvertretung bekommen hat. Durch den Wechsel sollte sie in die stufe 2 der Gruppenleitung eingruppiert werden, da sie in dieser Position nicht so viel Berufserfahrung mitbringt wie als Erzieherin. Differenz für 1/2 Jahr sind 70€ im Monat, dann soll die Mitarbeiterin in die Stufe 3 Wechseln.
Nun wurde die Maßnahme nicht wie von uns zugestimmt zum November 23 umgesetzt, da die Mitarbeiter*in dann ja weniger verdienen würde.
Unsere Frage als Gremium ist es nun, ob dies so rechtlich möglich und richtig ist. Die Mitarbeiterin erfüllt eine andere Tätigkeit und müsste dementsprechend auch in der Gehaltsgruppe Umgruppiert werden. Was können wir tun? Ja für die einzelne Mitarbeiter*in ist das für die 6 Monate natürlich ärgerlich, dafür hat sie ja aber auf Lange Sicht noch weitere Möglichkeiten in den Stufen voranzuschreiten, nicht wie als Erzieherin. Außerdem wirkt es nicht Gerecht bei einer Person anders zu handeln, als es sonst üblich wäre, oder?
Über Meinungen, Rückmeldungen, Urteile und Regelungen bin ich sehr Dankbar.
Lieben Gruß
Community-Antworten (4)
22.02.2024 um 12:53 Uhr
1.) Der AG ist nicht verpflichtet, eine Umgruppierung auch vorzunehmen, nachdem er um Zustimmung gebeten hat.
2.) Wenn sich die Aufgaben geändert haben, hätte die Person natürlich auch einen Anspruch auf die "neue" Vergütung.
3.) Normalerweise kenne ich das so, das man bis zu dem Tag, wo die Umgruppierung "mehr Geld ergibt", den alten Lohn weiter bekommt.
22.02.2024 um 14:36 Uhr
Hallo Der_Seby
„Nun wurde die Maßnahme nicht wie von uns zugestimmt zum November 23 umgesetzt, da die Mitarbeiter*in dann ja weniger verdienen würde.“ Finde ich gut, zeigt es doch, dass dem AG etwas an ihr liegt.
Hier stellt sich auch die Frage, war ihr der Verlust vorher bekannt? Augenscheinlich ja nicht. Man will ihr ja auch von Seiten das AG auch nichts Böses, da ja aus genannten Gründen nicht umgesetzt.
Da würde ich jetzt als BR auch nicht päpstlicher als der Papst sein und mein Augenmerk darauflegen, wer hier etwas zu gewinnen oder zu verlieren hat. Zu gewinnen hat außer dem ev. positiveren Arbeitsablauf wohl kaum einer etwas. Zu verlieren neben dem dann ev. nicht mehr so positiven Arbeitsablauf letztlich doch nur die Betroffene.
Etwas dagegen machen könntet ihr zwar einen Haufen, vernünftiges dabei rauskommen würde aber letztlich so gut wie nichts. Selbst wenn ihr eure Forderung durchsetzen wolltet, könnte der AG die Umsetzung solange verzögern, bis sie gegenstandslos wird. Letztlich würdet ihr euch auch nur selbst Schaden. Viel Wind und kein Ergebnis. . „Außerdem wirkt es nicht Gerecht bei einer Person anders zu handeln, als es sonst üblich wäre, oder?“
Naja, fair ist eigentlich ein englisches Wort und kann übersetzt "gerecht" bedeuten. Das Wort wörtlich gesehen ist es also das Gleiche. Aber ist die Bedeutung die dahinter steht auch die Gleiche?
In Wikipedia wird "fairness" als eine nicht gesetzlich geregelte individuelle Vorstellung von Gerechtigkeit angesehen.
Das Wort Gerechtigkeit kommt ja aus dem Lateinischen und bedeutet: "iustitia". Die ursprüngliche Bedeutung ist "angemessen, richtig". Laut Wikipedia wird Gerechtigkeit heute als Versuch definiert alle fair und moralisch angemessen zu behandeln.
Da Zeit besonders in diesem Fall Wunden heilt, würde ich es so belassen wie es ist.
Mfg Kucki
22.02.2024 um 17:02 Uhr
Oh mein Gott!
24.02.2024 um 20:37 Uhr
? does your god have problems with me
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