Erstellt am 21.02.2024 um 14:12 Uhr von GabrielBischoff
Antrag auf Neuwahl des/der GBR-Entsendeten auf die Tagesordnung und das war es schon. Ist keine große Sache.
Erstellt am 21.02.2024 um 14:14 Uhr von Der_Seby
Die Kollegin ist aktuell GBRV. muss sie dann vorher das Amt niederlegen, oder passiert das dann nicht auch Automatisch?
Erstellt am 21.02.2024 um 14:42 Uhr von GabrielBischoff
Nunja, wenn sie nicht mehr in den GBR entsandt ist kann sie schlecht Vorsitzende des GBR sein. Als Vorsitzende sollte sie allerdings wissen, wie das alles so ineinandergreift.
Im Sinne der ordentlichen Amtsübergabe ist es angeraten, dass sie für die nächste Sitzung des GBR die Neuwahl des Vorsitzes auf die Tagesordnung setzt und ihr danach in eurer Betriebsratssitzung einen neuen Entsandten wählt.
Es ist weiterhin zu beachten, dass der neue Entsandte auch bei Null anfängt, also nicht auf einmal in irgendwelchen GBR-Ausschüssen ist.