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Amt im GBR Niederlegen aber weiter im BR tätig sein möglich?

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Der_Seby
Feb 2024 bearbeitet

Hallo,

ich werde aus dem BR ausscheiden, da ich den Betrieb verlasse. eine Kollegin die aktuell im GBR entsendet ist und dort vorsitzende ist, soll in unserem BR nun BRV werden. Damit Sie ihren aufgaben gerecht werden kann möchte sie das Amt im GBR niederlegen. Ist dies so einfach möglich? Was ist zu beachten? Es handelt sich um eine nicht Freigestelltes BR Mitglied.

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Community-Antworten (3)

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GabrielBischoff

21.02.2024 um 15:12 Uhr

Antrag auf Neuwahl des/der GBR-Entsendeten auf die Tagesordnung und das war es schon. Ist keine große Sache.

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Der_Seby

21.02.2024 um 15:14 Uhr

Die Kollegin ist aktuell GBRV. muss sie dann vorher das Amt niederlegen, oder passiert das dann nicht auch Automatisch?

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GabrielBischoff

21.02.2024 um 15:42 Uhr

Nunja, wenn sie nicht mehr in den GBR entsandt ist kann sie schlecht Vorsitzende des GBR sein. Als Vorsitzende sollte sie allerdings wissen, wie das alles so ineinandergreift.

Im Sinne der ordentlichen Amtsübergabe ist es angeraten, dass sie für die nächste Sitzung des GBR die Neuwahl des Vorsitzes auf die Tagesordnung setzt und ihr danach in eurer Betriebsratssitzung einen neuen Entsandten wählt.

Es ist weiterhin zu beachten, dass der neue Entsandte auch bei Null anfängt, also nicht auf einmal in irgendwelchen GBR-Ausschüssen ist.

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