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Einsicht Betriebsvereinbarungen

J
jomo1234
Feb 2024 bearbeitet

Hallo,

ich habe folgende Fragen zur Einsichtnahme in Betriebsvereinbarungen:

Muss der Arbeitgeber sie frei zugänglich aushängen/veröffentlichen?

Ist es dem Arbeitnehmer zuzumuten, wenn er dafür ins Personalbüro und um Einsichtnahme bitten muss?

Was ist, wenn der Arbeitgeber hier nicht kooperativ ist?

Ist das schon Behinderung der Betriebsratsarbeit?

Wie geht man hier am besten vor, wenn der Arbeitgeber "nicht mitspielt"?

Danke vorab!

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Community-Antworten (4)

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takkus

20.02.2024 um 09:06 Uhr

"Muss der Arbeitgeber sie frei zugänglich aushängen/veröffentlichen?"-> ja. Siehe § 77 Abs. 2 BetrVG.

"Ist es dem Arbeitnehmer zuzumuten, wenn er dafür ins Personalbüro und um Einsichtnahme bitten muss?"-> nein, muss er nicht. Auch der BR kann die BetrVereinbarungen auslegen/ veröffentlichen.

"Was ist, wenn der Arbeitgeber hier nicht kooperativ ist?"-> Dann kann der Betriebsrat nach §23 Abs. 3 BetrVG tätig werden.

"Ist das schon Behinderung der Betriebsratsarbeit?"-> nein.

"Wie geht man hier am besten vor, wenn der Arbeitgeber "nicht mitspielt"?"-> Der Betriebsrat fordert ihn unmissverständlich auf nach §77 Abs. 2 zu handeln . Ansonsten: § 23 Abs. 3 BetrVG

T
Thomas63

20.02.2024 um 09:14 Uhr

Aus Deiner Frage geht hervor das Du BR bist.

Eigentlich sollte der BR von allen Vereinbarungen ebenfalls eine Unterschriebene BV haben. Somit solltest Du als BR nicht auf den AG angewiesen sein.

BVs müssen den Beschäftigten zugänglich gemacht werden. Man muß ja wissen wie die Spielregeln im Unternehmen sind.

Wie das gemacht wird ist dem AG überlassen. Bei uns gibt es eine Firmenhomepage mit einem Link zu den BVs damit jeder Zugang hat. Früher mußte ein MA zur Personalabteilung wobei die MA normalerweise immer ins BR Büro gekommen sind.

Sollte es nicht der Fall sein das Ihr selbst ein Exemplar habt würde ich das Zukünftig machen und versuchen die anderen BVs abzukopieren.

Wenn der AG nicht mitspielt die BVs selbst für den BR rauszurücken sollte man überlegen Juristisch vorzugehen oder mal das ein oder andere Thema an dem der AG Interesse hat zu blockieren.

M
Moreno

20.02.2024 um 09:48 Uhr

Thomas es geht hier doch darum wie die BVs auszuhängen sind und nicht darum ob der BR ein Exemplar hat (was ja immer der Fall sein sollte).

S
Skrollan78

21.02.2024 um 15:43 Uhr

Genau! Es geht darum, dass der AG den Arbeitnehmer informieren MUSS, wenn ich das Gesetz richtig gelesen und verstanden habe. Um den BR geht es hier nicht, obwohl wir auch das Problem mit uralten BVs und der chaotischen Büroorganisation zu tun zu haben, die unsere Vorgänger hinterlassen haben...

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