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Gilt Teilfreistellung über die Renten-Altersgrenze weiter?

F
Felix01
Feb 2024 bearbeitet

Ein Teilfreigestelltes BR-Mitglied (60%) erreicht in Kürze die Altersgrenze und scheidet dann mit den 40%:seiner Tätigkeit bei uns in der Klinik aus, möchte aber, über das Rentenalter hinaus, weiter in der Freistellung tätig bleiben.

Geht das?

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Community-Antworten (34)

T
Tagträumer_5

17.02.2024 um 18:20 Uhr

Wenn sein Arbeitsvertrag mit Renteneintritt endet, so endet logischerweise auch eine BR-Tätigkeit.

C
Catweazle

17.02.2024 um 19:52 Uhr

Wenn er nach dem Renteneintritt weiter beschäftigt ist geht es natürlich. Egal was im Arbeitsvertrag steht.

A
AlterMann

17.02.2024 um 21:17 Uhr

Hallo Felix, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist, könnte das BRM in Höhe seiner Teilfreistellung weiter arbeiten. Allerdings sehe ich mögliche Probleme: Ich kenne das so, dass eine Weiterbeschäftigung nach Renteneintritt durch einem neuen Arbeitsvertrag vereinbart wird (der dann z.B. auch andere Kündigungsfristen enthält). Das würde darauf hindeuten, dass es sich hier nicht um eine echte lückenlose Weiterbeschäftigung handelt, sondern zwischen den beiden Arbeitsverhältnissen eine sog. "juristische Sekunde" liegt. (Heißt: Der alte Vertrag endet, der neue beginnt erst im Anschluss). Sollte das so sein, ist das BRM in dieser Sekunde aus dem Betrieb ausgeschieden und nicht mehr BRM. Was sagt denn Euer Tarifvertrag dazu?

T
Tagträumer_5

18.02.2024 um 12:41 Uhr

Der AG wäre schön blöd, jemand weiter zu "beschäftigen" und dieser übt nur BR Tätigkeit aus.

M
Moreno

18.02.2024 um 12:56 Uhr

Quatsch sonst muss er jemand anderen zu 60 Prozent freistellen.

K
Kucki

18.02.2024 um 14:03 Uhr

Sorry, aber ist auch Quatsch

T
Tagträumer_5

18.02.2024 um 14:48 Uhr

Sollte der AG jemand freistellen müssen, dann hoffentlich niemanden am Zenit seines Gehaltes ...

C
celestro

18.02.2024 um 15:11 Uhr

"Allerdings sehe ich mögliche Probleme: Ich kenne das so, dass eine Weiterbeschäftigung nach Renteneintritt durch einem neuen Arbeitsvertrag vereinbart wird (der dann z.B. auch andere Kündigungsfristen enthält). Das würde darauf hindeuten, dass es sich hier nicht um eine echte lückenlose Weiterbeschäftigung handelt, sondern zwischen den beiden Arbeitsverhältnissen eine sog. "juristische Sekunde" liegt. (Heißt: Der alte Vertrag endet, der neue beginnt erst im Anschluss). Sollte das so sein, ist das BRM in dieser Sekunde aus dem Betrieb ausgeschieden und nicht mehr BRM."

Dieses "Problem" sehe ich allerdings überhaupt nicht. Das sich am Arbeitsvertrag etwas ändert, führt mEn kein Stück (auch nicht für die juristische Sekunde) zu einer Unterbrechung der Betriebszugehörigkeit. Der MA würde mEn weiter BRM bleiben.

K
Kucki

18.02.2024 um 15:17 Uhr

sorry celestro, das ist leider definitiv Falsch.

Das Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters ist bereits seit Jahrzehnten ein durch das BAG in vielen Fällen bestätigtes beendigungskriterium eines Betriebsratsamtes.

Auch die hier vorherschende Meinung in der Literatur sieht es als einen Tätigkeitzeitraum.

Eine Betriebszugehörigkeit ist dann auch eine ganz andere Baustelle.

M
Moreno

18.02.2024 um 19:27 Uhr

Kucki dann poste doch mal so ein Urteil! Wenn weder im Tarif noch im Arbeitsvertrag eine Beendigung im AV vereinbart ist sehe ich kein Problem, dass jemand seine Arbeitszeit reduziert und nur noch freigestelltes BRM ist. TT nur weil jemand alt ist bedeutet dies nicht, dass sein Gehalt höher ist wie ein anderes BRM was freigestellt wird. Zudem würde der AG davon profitieren, dass er keine Neueinstellung machen muss.

G
ganther

19.02.2024 um 09:04 Uhr

Egal wie... Der AG muss mitspielen und ich sehe keinen Grund warum er das tun sollte

E
enigmathika

19.02.2024 um 12:39 Uhr

"Der AG muss mitspielen und ich sehe keinen Grund warum er das tun sollte"

Wenn der BRV ein besonders bequemer BRV ist, könnte das den Arbeitgeber dazu animieren, einem "Hinausschiebevertrag" (so heißen die bei uns) zuzustimmen.

Unser vorheriger BRV hat das auch durchbekommen..

K
Kucki

19.02.2024 um 22:26 Uhr

„Kucki dann poste doch mal so ein Urteil!“

Sorry Moreno…..aber so ein Urteil werde ich hier bestimmt nicht Posten (Obwohl es derer bestimmt einen ganzen Haufen gibt). Das Posten eines Beschlusses dagegen macht mir hier bedeutend mehr Sinn.

Und noch ein Sorry lieber Moreno. Ich bin zwar noch recht jung hier, was aber nicht Heißt, dass dieses auch auf meine Tätigkeiten als BR zutrifft. Das Gegenteil trifft es wohl eher. Bedeutet: Da ich mich hier in einem Fachforum befinde - zumindest glaubte ich das bisher - gehe ich davon aus, dass hier ein gewisses Grundlagen Wissen vorliegt – wo ich auch dieses Thema einordne – und es sich hier nicht um ein, die Allgemeinheit unterhaltendes Thekengelaber handelt.

Zum Thema: § 41 S. 3 SGB VI eröffnet den Arbeitsvertragsparteien ja die Möglichkeit, das an das Erreichen der Regelaltersgrenze gekoppelte Ende des Arbeitsverhältnisses durch Vereinbarung noch während des Arbeitsverhältnisses hinauszuschieben. Was vielleicht den ein oder anderen auf den Gedanken bringen könnte, das so zu sehen, wie hier teils beschrieben. Dem ist aber nicht so. Es ist nach wie vor so, wie von „alter Mann“ dargestellt.

Mit dem Beschluss „7 ABR 22/20“ hat das BAG nochmal alles für einen BR wichtige aufgeführt. Letztlich sagt das unter RN 33 stehende schon alles. Auch, warum es die sog. "juristische Sekunde" gibt und auch weiterhin geben wird.

mfg Kucki

D
DummerHund

19.02.2024 um 23:17 Uhr

Die sogenannte juristische Sekunde verliert ihren Wert und ihre Bedeutung wenn AG und AN sich vor Eintritt in die Rente über eine Verlängerung des eigentlichen AV einig sind.

Damit ein Arbeitsverhältnis enden kann muss es tatsächlich beendet worden sein. Ein Vertrag der wegen Befristungsablauf (oder Kündigung) enden würde und VOR der tatsächlichen Beendigung verlängert oder entfristet (ggf. unter Änderung der Vertragsbedingungen) wird ENDET NICHT, nicht einmal für die juristische Sekunde. Er endet nur wenn der neue Vertragsschluß zeitlich NACH dem Beendigungstermin liegt. Kritisch wäre ein Vertragsschluß genau am Tag NACH dem Beendigungstermin. Hier wäre der Wille der Vertragsparteien zu erforschen und anhand der Vertragsgestaltung zu eruieren ob es erklärter Wille der Vertragsparteien war ein NEUES Vertragsverhältnis zu schaffen oder ob das alte nur verlängert bzw. entfristet wurde

M
Moreno

20.02.2024 um 07:16 Uhr

Kucki Thekengelaber ist wenn man sagt es gibt zahlreiche Urteile sich dann aber weigert eins zu posten. Dies hier ist ein Betriebsratsforum und da sollte man seine Behauptungen auch beweisen und Dein Gelaber mit alt und jung kannst Dir irgendwo hinschieben!

C
Catweazle

20.02.2024 um 12:53 Uhr

Die juristische Sekunde würde BR regelmäßig vor unlösbare Probleme stellen. Wie will der BR das beurteilen ohne Einsicht in die Arbeitsverträge zu haben. Ob genau zu diesem Zeitpunkt eine Tarifgebundenheit bestanden hat weiß er in der Regel auch nicht. Er weiß lediglich, dass der Betroffene am nächsten Tag weiter beschäftigt wird.

D
DummerHund

20.02.2024 um 16:07 Uhr

Vor allem sollte man sich mit dem Begriff Juristische Sekunde mal beschäftigen und sich fragen warum es früher logische Sekunde hieß.

C
celestro

20.02.2024 um 16:49 Uhr

"Das Posten eines Beschlusses dagegen macht mir hier bedeutend mehr Sinn."

Dann poste aber bitte auch einen passenden Beschluss. Das der BR ein Mitbestimmungsrecht hat, stellte niemand in Abrede ... und das der MA normalerweise mit Erreichen der Altersgrenze "aus dem Job raus ist und sein BR-Amt verliert" ebenfalls nicht.

Die Frage ist aber ... verliert man sein BR-Amt, wenn der BR einer Weiterbeschäftigung zustimmt. Das ist mEn eine völlig andere Frage und die Antwort ergibt sich mEn kein Stück aus dem Beschluss, den Du gepostet hast.

K
Kucki

22.02.2024 um 13:08 Uhr

Moin... Erstmal ein Sorry, wenn ich hier jemandem auf den Schlips getreten bin. Dieses war bestimmt nicht meine Absicht.

Moreno: "Kucki Thekengelaber ist wenn man sagt es gibt zahlreiche Urteile sich dann aber weigert eins zu posten. " Falsch! Nach meinem Verständnis ist Thekengelaber, wenn langjährige Forum Teilnehmer oder BRler von denen man ein über die Jahre gewachsenes gewisses Grundlagenwissen erwarten kann, was aber augenscheinlich verlustig gegangen zu sein scheint, da die ein oder andere Meldung dem jedenfalls nicht gerecht wird.

Moreno: „Dies hier ist ein Betriebsratsforum und da sollte man seine Behauptungen auch beweisen“ Wie bitte soll man seine „Behauptung“ besser beweisen als mit einem relativ jungfräulichen BAG Beschluss?

Der neben der „Behauptung“ auch einiges anderes mehr aufzeigt. So zeigt er eindeutig auf, wann die Juristische Sekunde greift und wann nicht. Ist weder in einem TV noch AV ein entsprechender Vermerk, müsste sogar das Arbeitsverhältnis aktiv gekündigt werden um nicht fortzubestehen.

Und warum soll ich ein Urteil wählen (was auch kein Prob wäre) welches immer eine Einzelfallentscheidung ist, wenn ein Beschluss das Verfahrensfragen und Zeitaktuelle Grundsätze beinhaltet, bedeutend mehr aussagt. Das einzige Problem scheint hier leider zu sein, dass man es nicht nur Lesen, sondern auch Verstehen können muss.

Celestro: „Dann poste aber bitte auch einen passenden Beschluss.“ Sorry, aber wenn du zu denen gehören solltest, die diesen Beschluss nicht verstehen, tut es mir leid. Da man einen viel Besseren kaum finden wird, werde auch ich dir hier nicht helfen können.

Celestro: „Die Frage ist aber ... verliert man sein BR-Amt, wenn der BR einer Weiterbeschäftigung zustimmt. Das ist mEn eine völlig andere Frage und die Antwort ergibt sich mEn kein Stück aus dem Beschluss, den Du gepostet hast.“

Die Antwort ist doch ganz einfach und ist in der BAG Entscheidung auch an mehreren stellen ein Thema. Da hier ja augenscheinlich ein Verfahren eingeleitet wurde an dessen Ende ein Beschluss notwendig wurde, was ja nur der Fall sein kann, wenn vorher etwas beendet wurde, greift die Juristische Sekunde und das BR Amt ist Geschichte. Das gilt für alle Fälle in denen der BR aufgrund seines Amtes aktiv werden kann. Und wann er das kann oder nicht, kann man dem Beschluss auch entnehmen. Davon ausgenommen ist hier nur, wenn weder im Gesetz, TV noch AV eine Regelung zum Renteneintritt besteht. Besteht eine solche nirgends, handelt es sich letztlich um ein Arbeitsverhältnis auf (unbefristet) Lebenszeit. Bei Renteneintritt ändert sich dann lediglich der Status von einem normalen Arbeitnehmer zu dem eines Rentners. Am Arbeitsverhältnis selbst ändert sich im Grunde nichts. In einem solchen Fall besteht das Amt eines BR natürlich fort.

Aber all das und einiges mehr, ist dem Beschluss zu entnehmen. Sorry, aber es will einfach nicht in meinen Schädel, wie man das anders verstehen oder nicht verstehen kann.

C
celestro

22.02.2024 um 14:01 Uhr

Nur weil der BR ein MBR hat, existiert deshalb noch lange keine "juristische Sekunde". Die Weiterbeschäftigung wird entsprechend vorher vereinbart und dann geht es einfach weiter.

"Bei Renteneintritt ändert sich dann lediglich der Status von einem normalen Arbeitnehmer zu dem eines Rentners. Am Arbeitsverhältnis selbst ändert sich im Grunde nichts. In einem solchen Fall besteht das Amt eines BR natürlich fort."

Hö? Als Rentner ist man kein Angehöriger des Betriebes mehr und dann endet das Amt.

"Nach meinem Verständnis ist Thekengelaber, wenn langjährige Forum Teilnehmer oder BRler von denen man ein über die Jahre gewachsenes gewisses Grundlagenwissen erwarten kann, was aber augenscheinlich verlustig gegangen zu sein scheint, da die ein oder andere Meldung dem jedenfalls nicht gerecht wird."

Wir reden hier über Spezialfälle, die wohl in den Betrieben nicht wirklich häufig vorkommen. Und demnach auch der Umgang damit "nie gelernt" wurde.

K
Kucki

22.02.2024 um 16:36 Uhr

Sorry celestro, aber mir ist schleierhaft, welches Buch du eigentlich am Lesen bist. Bei der Sprache zweifele ich auch so langsam.

„Nur weil der BR ein MBR hat, existiert deshalb noch lange keine "juristische Sekunde".“ Das ist Unsinn und hat so auch keiner behauptet. Von einem pauschal existierenden MBR ist auch nicht die Rede.

In diesem Fall hätte der BR aber kein direktes MBR, sondern lediglich ein Allgemeines Initiativ- und Vorschlagsrecht gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG

„Die Weiterbeschäftigung wird entsprechend vorher vereinbart und dann geht es einfach weiter.““ Hat hier jemand etwas anderes behauptet? Nur der Weg dorthin scheint dir leider unbekannt zu sein.

„Hö? Als Rentner ist man kein Angehöriger des Betriebes mehr und dann endet das Amt.“ Welches Buch liest du jetzt schon wieder? Und Reiß bitte nicht immer alles auseinander so wie es dir gefällt. Man kann auch als Rentner Betriebsangehöriger sein. Also unterstell bitte anderen mit deiner Art zu zitieren nicht etwas, was nie gesagt wurde.

„Kucki: Davon ausgenommen ist hier nur, wenn weder im Gesetz, TV noch AV eine Regelung zum Renteneintritt besteht. Besteht eine solche nirgends, handelt es sich letztlich um ein Arbeitsverhältnis auf (unbefristet) Lebenszeit. Bei Renteneintritt ändert sich dann lediglich der Status von einem normalen Arbeitnehmer zu dem eines Rentners. Am Arbeitsverhältnis selbst ändert sich im Grunde nichts. In einem solchen Fall besteht das Amt eines BR natürlich fort.“

„Wir reden hier über Spezialfälle, die wohl in den Betrieben nicht wirklich häufig vorkommen. Und demnach auch der Umgang damit "nie gelernt" wurde.“

Was ist hieran denn Spezial? Man…wenn etwas zum Allgemeinwissen eines BR gehört, dann doch wohl dieses. Wir haben Haufenweise Rentner oder angehende, für die dieses ein Thema ist oder werden könnte. Hier sind wir bei den Grundlagen der §§ 80 und 99 BetrVG. Wem das zu Spezial ist, oder nicht als für einen BR zwingend notwendiges Thema ansieht, sollte besser seine bisherigen BR-Tätigkeiten überdenken.

Kurzform:

  1. Bei einer unbefristeten Beschäftigung hat kein BR etwas zu melden. Auch nicht bei Renteneintritt oder vorher.
  2. Bei einer befristeten Beschäftigung, sei es durch ZV oder bestehender Renteneintrittsregelung greift das MBR des BR zum Zeitpunkt des Eintritts. Dann greift hier die "juristische Sekunde". Wie im BAG Beschluss auch eindeutig benannt.
  3. Dem unter Punkt 2 genanntem, steht eine im Vorfeld getroffene Weiterbeschäftigungsregel unter Wahrung des MBR (Vorschlagsrecht) nicht entgegen. In diesem Fall greift natürlich die "juristische Sekunde" nicht. – von mir wurde auch nirgends etwas Gegenteiliges behauptet –
  4. Im vorliegendem Fall hat der BR kein direktes MBR, sondern lediglich ein Allgemeines Initiativ- und Vorschlagsrecht gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG
C
celestro

22.02.2024 um 18:27 Uhr

"Sorry celestro, aber mir ist schleierhaft, welches Buch du eigentlich am Lesen bist. Bei der Sprache zweifele ich auch so langsam."

An der Sprache zweifeln und dann Sätze wie "welches Buch du am Lesen bist" raushauen. Genau mein Humor!

"Von einem pauschal existierenden MBR ist auch nicht die Rede."

Mir egal, ob davon vorher die Rede war. ICH habe davon geredet und natürlich existiert es im hier diskutierten Fall (jedenfalls ist im Startpost die Rede von Ausscheiden

"In diesem Fall hätte der BR aber kein direktes MBR, sondern lediglich ein Allgemeines Initiativ- und Vorschlagsrecht gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG"

Von welchem Fall redest Du hier? Wir sind doch hier bei "Person erreicht das gesetzliche Renteneintrittsalter und soll weiterbeschäftigt werden, oder nicht? Und wenn der AG diese Person weiterbeschäftigen möchte, kommt das MBR des Betriebsrates ins Spiel, richtig?

Und den §80 BetrVG lassen wir doch bitte erst einmal beiseite, ja?

"Hat hier jemand etwas anderes behauptet? Nur der Weg dorthin scheint dir leider unbekannt zu sein."

Wir sind uns lediglich darüber uneins, ob der Übergang von der normalen Beschäftigung zur Rente mit Weiterbeschäftigung zu einem Ende des BR-Amtes führt.

"Was ist hieran denn Spezial?"

Also das ein BRM in Rente geht und dann weiter im Betrieb beschäftigt wird ist mir bislang noch nicht untergekommen. Und vielen anderen Usern hier offenbar auch nicht.

"Man…wenn etwas zum Allgemeinwissen eines BR gehört, dann doch wohl dieses."

Und wo habe ich z.B. behauptet BRM zu sein? Davon abgesehen gibt es hier ganz offensichtlich mehrere Meinungen und daher ist es wohl vielleicht doch nicht so sehr "Allgemeinwissen", wie Du vielleicht glaubst.

"Wem das zu Spezial ist, oder nicht als für einen BR zwingend notwendiges Thema ansieht, sollte besser seine bisherigen BR-Tätigkeiten überdenken."

Deine Überheblichkeit kannst Du gerne für Dich behalten.

D
DummerHund

22.02.2024 um 18:42 Uhr

celestro Hätte man nicht besser ausdrücken können.

G
GabrieIBischoff

22.02.2024 um 18:58 Uhr

Du bist aber auch recht überheblich celestro, daß muß ich jetzt auch mal los werden.

C
celestro

22.02.2024 um 19:15 Uhr

"Du bist aber auch recht überheblich celestro, daß muß ich jetzt auch mal los werden."

Magst Du mir bitte entsprechende Stellen nennen? Danke!

D
DummerHund

22.02.2024 um 19:41 Uhr

@ GabrieIBischoff Aber wo er recht hat hat er wahr.

K
Kucki

22.02.2024 um 19:56 Uhr

@Dummerhund

"Aber wo er recht hat hat er wahr."

So, wo hat er denn Recht? Findest du das so oder brauchst du ne Anleitung.

D
DummerHund

22.02.2024 um 20:06 Uhr

Wenn du von der Art und Weise mal Gesellschaftsfähig wirst, darfst du eine Antwort erwarten. Bis dahin lerne selbstständig.

K
Kucki

22.02.2024 um 20:58 Uhr

@celestro

Also das ein BRM in Rente geht und dann weiter im Betrieb beschäftigt wird ist mir bislang noch nicht untergekommen. Und vielen anderen Usern hier offenbar auch nicht.<

Ja, da habe ich aber schlechte Nachrichten für dich. Da muss ja einiges an dir vorbeigegangen sein. Ist schon toll, anderen hier zu unterstellen, dass sie in der Sache genauso unwissend sein sollen wie du selbst.

  1. Die Medien sind seit Jahren voll davon.
  2. Ich persönlich war bei uns im BR als zuständiger Rentenberater in ca. 15 Fällen Initiator einer Nachfolgeregel.
  3. Auch ich bin betroffener. Das sogar mit der Berühmten Sekunde. Das aber auch nur, weil ich es so wollte um Flexibler zu sein.
  4. Auch die W.A.F hat hierzu etwas auf YouTube - Arbeiten über die Rente hinaus: Podcast Folge 386
  5. Hier mal etwas, was einen auch Schlauer machen könnte: https://www.youtube.com/watch?v=8njy86I4mCI

Da es dir ja noch nicht untergekommen ist, würde ich dir dringend empfehlen, dieses zu ändern und einmal den ein oder anderen in eurem Betrieb darauf anzusprechen. Könnte ja sein, das du hinterher etwas überrascht bist.

Zitat celestro> Und wo habe ich z.B. behauptet BRM zu sein?< Jetzt schlägt’s 13……. Ist das ein Schreibfehler oder nur ein Scherz?

Da ich mich hier in einem BR Forum befinde, gehe wohl nicht nur ich davon aus, dass ein User der hier seit mehr als 5 Jahren ca. 1200-mal umherpostet und einen auf Schlau macht, zumindest einem BR angehört oder eine gewisse Zeit angehört hat. Sorry, und du besitzt die „Frechheit“ einem der über 35 Jahre BRM und davon mehr als 25 Jahre BRV war, etwas erzählen zu wollen.

Bei allem gebührendem Respekt. Aber das ich dich hinsichtlich BR-Themen zukünftig nicht mehr für VOLL nehme, muss ich wohl nicht extra unterstreichen. Sorry, jetzt haste mich geschafft. Daher hier kein mfg

K
Kucki

22.02.2024 um 21:16 Uhr

@Dummerhund

Zumindest laut meiner bisherigen Kollegen, und das waren immerhin ein paar Hundert, soll ich sehr Gesellschaftsfähig sein und durchaus auch die Fähigkeit zur Selbstständigkeit besitzen. Für meinen ehemaligen AG war diese sogar zu hoch. MfG *vom Administrator angepasst

D
DummerHund

22.02.2024 um 23:50 Uhr

Mach du mal.

D
DummerHund

23.02.2024 um 00:06 Uhr

@Felix01 Sind AN und AG sich einig das das Arbeitsverhältnis über den Renteneintrittspunkt hinaus fortgeführt werden soll, sollten sie vorab einen Änderungsvertrag machen und alles wäre im grünen Bereich.. Der BR könnte den AN unterstützen indem er den AG aufzeigt das es wohl besser wäre diesen "Rentner" in der Freistellung weiter zu beschäftigen, als wie das man einen MA aus einer Vollzeitstelle in die Freistellung nimmt.

C
celestro

23.02.2024 um 00:37 Uhr

"Ja, da habe ich aber schlechte Nachrichten für dich. Da muss ja einiges an dir vorbeigegangen sein."

Warum sollte das eine schlechte Nachricht sein? Ich weiß, das ich nicht alles weiß und habe damit auch überhaupt kein Problem.

Und "einiges"? Die Firma, in der ich arbeite ist jetzt nicht so groß, dass das Thema mal relevant gewesen wäre. Von daher sehe ich das ziemlich entspannt.

"Ist schon toll, anderen hier zu unterstellen, dass sie in der Sache genauso unwissend sein sollen wie du selbst."

Ich unterstelle hier gar nichts ... es ist offensichtlich. Oder wie willst Du bitte die Tatsache erklären, das es hier 2 verschiedene Meinungen gibt? Und ich bin mit meiner Meinung ja auch nicht alleine. Also solltest Du recht haben, dann müssen ganz klar mehrere andere User hier auch falsch liegen.

"1. Die Medien sind seit Jahren voll davon."

Kann es sein, das Du an irgendeiner Stelle falsch abgebogen bist? Wir diskutieren hier die Frage, ob ein BRM im BR bleibt, wenn er die Regelaltersgrenze erreicht und nahtlos beim AG weiterbeschäftigt wird. Davon waren die Medien definitiv nicht voll in den letzten Jahren.

"2. Ich persönlich war bei uns im BR als zuständiger Rentenberater in ca. 15 Fällen Initiator einer Nachfolgeregel."

Das heißt? Du warst Rentenberater und hast in 15 Fällen mit BRM darüber gesprochen, das sie zwar in der Firma weitermachen können, aber aufgrund der "Sekunde" aus dem BR fliegen?

"3. Auch ich bin betroffener. Das sogar mit der Berühmten Sekunde. Das aber auch nur, weil ich es so wollte um Flexibler zu sein."

Das ergibt überhaupt keinen Sinn. Entweder beendet das Vorhandensein dieser "Sekunde" das BR-Mandat oder es passiert nicht. Aber man kann sich das nicht aussuchen (und die Aussage "nur, weil ich es so wollte" würde ja deutlich machen, das man irgendetwas tun könnte, damit das doch nicht eintritt).

"4. Auch die W.A.F hat hierzu etwas auf YouTube - Arbeiten über die Rente hinaus: Podcast Folge 386"

Nettes Ding ... aber nichts neues. Und leider auch keine definitive Aussage zu unserem Problem hier.

"5. Hier mal etwas, was einen auch Schlauer machen könnte: https://www.youtube.com/watch?v=8njy86I4mCI"

Hat mich nicht schlauer gemacht ... wusste ich schon. Viel wichtiger aber ist: "kein Wort davon hat mit dem Thema hier zu tun".

"Da es dir ja noch nicht untergekommen ist, würde ich dir dringend empfehlen, dieses zu ändern und einmal den ein oder anderen in eurem Betrieb darauf anzusprechen. Könnte ja sein, das du hinterher etwas überrascht bist."

Nochmal ... es geht um BRM, die trotz Renteneintritt weiterarbeiten wollen und sich deshalb die Frage stellt, ob er / sie im BR bleibt. Das Leute bei uns weiterhin arbeiten (hauptsächlich mit nem Beratervertrag) gab es bei uns schon oft. Aber es war eben nie ein BRM.

"Jetzt schlägt’s 13……. Ist das ein Schreibfehler oder nur ein Scherz?"

Ich wollte Dich lediglich zum Nachdenken bringen.

"Da ich mich hier in einem BR Forum befinde, gehe wohl nicht nur ich davon aus, dass ein User der hier seit mehr als 5 Jahren ca. 1200-mal umherpostet und einen auf Schlau macht, zumindest einem BR angehört oder eine gewisse Zeit angehört hat."

Wo "mache ich denn hier einen auf Schlau"? Ich stehe mit Rat zur Seite und wenn ich mir unsicher bin, mache ich das auch deutlich.

Also ich kann Dich in soweit "beruhigen", das ich durchaus (auch noch gar nicht so lange her) mal dem BR angehört habe. Allerdings weiß ich nicht, was das für eine Bewandnis hat. Wäre ich z.B. Anwalt, wäre es ohne weiteres möglich, weitaus mehr Wissen über Arbeitsrecht zu haben und das völlig ohne BR-Erfahrung.

"Sorry, und du besitzt die „Frechheit“ einem der über 35 Jahre BRM und davon mehr als 25 Jahre BRV war, etwas erzählen zu wollen."

Keine Ahnung, was Du hier eigentlich mittlerweile "für einen Film fährst". Wir Beide haben zu einem Thema eine unterschiedliche Meinung ... nicht mehr und nicht weniger. Wer jetzt länger oder weniger lang im BR war, ist dabei völlig belanglos.

Bei uns im Betrieb sind mehrere Personen schon länger im BR, als ich denken kann. Und trotzdem sind diese derart ahnungslos, das es einfach nur wütend macht.

"Bei allem gebührendem Respekt. Aber das ich dich hinsichtlich BR-Themen zukünftig nicht mehr für VOLL nehme, muss ich wohl nicht extra unterstreichen."

Ich nehme Dich schon lange nicht mehr für voll. Denn Du drehst hier völlig frei und postest alles mögliche, nur nichts zum eigentlichen Thema.

Daher nochmal die bitte, uns einen entsprechenden Beschluss zu präsentieren, der deutlich macht, das ein BRM bei Erreichen der Altersgrenze und trotz direkter Weiterbeschäftigung kein BRM mehr ist. Und dabei solltest Du auch Deine eigenen Aussagen noch einmal prüfen.

Zitat:

"Kurzform:

  1. Bei einer unbefristeten Beschäftigung hat kein BR etwas zu melden. Auch nicht bei Renteneintritt oder vorher.
  2. Bei einer befristeten Beschäftigung, sei es durch ZV oder bestehender Renteneintrittsregelung greift das MBR des BR zum Zeitpunkt des Eintritts. Dann greift hier die "juristische Sekunde". Wie im BAG Beschluss auch eindeutig benannt.
  3. Dem unter Punkt 2 genanntem, steht eine im Vorfeld getroffene Weiterbeschäftigungsregel unter Wahrung des MBR (Vorschlagsrecht) nicht entgegen. In diesem Fall greift natürlich die "juristische Sekunde" nicht. – von mir wurde auch nirgends etwas Gegenteiliges behauptet –
  4. Im vorliegendem Fall hat der BR kein direktes MBR, sondern lediglich ein Allgemeines Initiativ- und Vorschlagsrecht gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG"

und da vor allem den Punkt 3. Denn witzigerweise willst Du uns allen hier erzählen, das die Mehrheit hier Unrecht hat ... aber in Punkt 3 schreibst Du dann genau das, was eben diese Mehrheit schon die ganze Zeit sagt. Nämlich das die hier genannte Person BRM bleiben kann, sofern der Übergang nahtlos stattfindet.

D
DummerHund

23.02.2024 um 02:33 Uhr

@celestro Das Wort "Nahtlos" ist halt schwer zu verstehen wenn man vorab einen Änderungsvertrag erstellt und beide Seiten unterschreiben.

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