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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR Seminar bei Ausscheiden aus dem Unternehmen

B
BRHeino
Nov 2016 bearbeitet

BR Kollege X hat sich bei einer neuen Firma beworben und verlässt das Unternehmen zum 1. November. Im Oktober allerdings ist ein BR-Seminar geplant. Darf Kollege X zu diesem Seminar? Muss der AG die Kosten tragen, obwohl der BR-Kollege zu November das Unternehmen verlässt?

1.080012

Community-Antworten (12)

P
Pickel

04.10.2016 um 17:58 Uhr

Was für ein Seminar ist es, wie aktuell sind die Themen?

B
BRHeino

04.10.2016 um 18:01 Uhr

BetrVG 1 und AR 1

P
Pjöööng

04.10.2016 um 18:09 Uhr

Gibt es denn schon einen Beschluss des BR und ist dieser bereits dem Arbeitgeber zugegangen?

M
Moreno

04.10.2016 um 18:10 Uhr

Warum sollte ein BR Grundseminar erforderlich sein wenn der AN in 4 Wochen den Betrieb verlässt? Ihr solltet jemand anders schicken (vielleicht schon das Ersatzmitglied was nachrückt? )oder das Seminar stornieren.

C
Challenger

04.10.2016 um 18:20 Uhr

Tach auch, sehe ich genauso wie moreno.

G
gironimo

04.10.2016 um 18:35 Uhr

Schickt den Nachrücker. Beschluss fassen, dem AG mitteilen und den Veranstalter anrufen.

P
Pjöööng

04.10.2016 um 18:47 Uhr

Wenn ich die Frage richtig verstehe, geht es doch nicht darum, ob der BR hier jemand anderes schicken soll, sondern darum, ob der Arbeitgeber dieses Seminar ablehnen darf.

Bei Grundlagenschulungen sind die Möglichkeiten des Arbeitgebers diese abzulehnen sehr gering, insbesondere wenn dieses BRM erst vor Kurzem gewählt worden bzw. nachgerückt ist.

Z
Zappelmann

04.10.2016 um 19:19 Uhr

Glaskugel an: Das Seminar ist in der letzten Oktoberwoche. Der AN kommt wieder und sagt dem Chef Tschüß... Glaskugel aus. Wenn ich Chef wäre, ich tät ihm aber was husten.

C
celestro

04.10.2016 um 19:23 Uhr

http://openjur.de/u/170638.html

http://openjur.de/u/171379.html

Es stellt sich auch die Frage ... könnte man überhaupt Kosten sparen, wenn X nicht hingeht ? Wenn der BR z.B. ne Inhouse-Schulung (ganzes Gremium) macht, dürften die Kosten um 0 Euro weniger werden, wenn jemand nicht teilnimmt.

G
ganther

04.10.2016 um 20:50 Uhr

Das ergibt dann keine Kosten? Und was ist mit der Arbeitszeit?

Z
Zappelmann

05.10.2016 um 10:23 Uhr

Und der Nachrücker muss anschließend extra geschult werden ... Nööö, kost nix.

C
celestro

05.10.2016 um 11:32 Uhr

Der erste Nachrücker sollte für diese Schulung (auch ohne das Ausscheiden des MA) gemeldet sein.

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