BR Seminar bei Ausscheiden aus dem Unternehmen
BR Kollege X hat sich bei einer neuen Firma beworben und verlässt das Unternehmen zum 1. November. Im Oktober allerdings ist ein BR-Seminar geplant. Darf Kollege X zu diesem Seminar? Muss der AG die Kosten tragen, obwohl der BR-Kollege zu November das Unternehmen verlässt?
Community-Antworten (12)
04.10.2016 um 17:58 Uhr
Was für ein Seminar ist es, wie aktuell sind die Themen?
04.10.2016 um 18:01 Uhr
BetrVG 1 und AR 1
04.10.2016 um 18:09 Uhr
Gibt es denn schon einen Beschluss des BR und ist dieser bereits dem Arbeitgeber zugegangen?
04.10.2016 um 18:10 Uhr
Warum sollte ein BR Grundseminar erforderlich sein wenn der AN in 4 Wochen den Betrieb verlässt? Ihr solltet jemand anders schicken (vielleicht schon das Ersatzmitglied was nachrückt? )oder das Seminar stornieren.
04.10.2016 um 18:20 Uhr
Tach auch, sehe ich genauso wie moreno.
04.10.2016 um 18:35 Uhr
Schickt den Nachrücker. Beschluss fassen, dem AG mitteilen und den Veranstalter anrufen.
04.10.2016 um 18:47 Uhr
Wenn ich die Frage richtig verstehe, geht es doch nicht darum, ob der BR hier jemand anderes schicken soll, sondern darum, ob der Arbeitgeber dieses Seminar ablehnen darf.
Bei Grundlagenschulungen sind die Möglichkeiten des Arbeitgebers diese abzulehnen sehr gering, insbesondere wenn dieses BRM erst vor Kurzem gewählt worden bzw. nachgerückt ist.
04.10.2016 um 19:19 Uhr
Glaskugel an: Das Seminar ist in der letzten Oktoberwoche. Der AN kommt wieder und sagt dem Chef Tschüß... Glaskugel aus. Wenn ich Chef wäre, ich tät ihm aber was husten.
04.10.2016 um 19:23 Uhr
http://openjur.de/u/170638.html
http://openjur.de/u/171379.html
Es stellt sich auch die Frage ... könnte man überhaupt Kosten sparen, wenn X nicht hingeht ? Wenn der BR z.B. ne Inhouse-Schulung (ganzes Gremium) macht, dürften die Kosten um 0 Euro weniger werden, wenn jemand nicht teilnimmt.
04.10.2016 um 20:50 Uhr
Das ergibt dann keine Kosten? Und was ist mit der Arbeitszeit?
05.10.2016 um 10:23 Uhr
Und der Nachrücker muss anschließend extra geschult werden ... Nööö, kost nix.
05.10.2016 um 11:32 Uhr
Der erste Nachrücker sollte für diese Schulung (auch ohne das Ausscheiden des MA) gemeldet sein.
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