Ungleiche behandlung von Arbeitnehmer und Innen durch den BR
Leider ist es so das unsere Betriebsrätin bei zwischenmenschlichen beziehungen zwischen Weiblichen und Männlichen Mitarbeitern sich nicht Diplomatisch Verhält In ihren Augen sind die Männer IMMER schuld auch wenn es nachweislich ist das sie Falsch liegt Mitarbeiter werden von ihr für sagen wir mal Schuldig gesprochen ohne die Version von denen zu hören Und wenn Mann nicht einsichtig ist dann werden auch noch Drohungen vom BR an den Mitarbeiter Ausgesprochen Nochdazu Versuchte sie öfters mich gegen meinen Chef auszuspielen Mein Vertrauen an die Betriebsrätin ist auf -10
Community-Antworten (7)
15.02.2024 um 16:46 Uhr
und nun? Was erwartest du hier?
15.02.2024 um 16:51 Uhr
Die Frage reicht Was ich tun kann aber auch das hat sich erledigt werde meine Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft kündigen Danke
15.02.2024 um 17:37 Uhr
Danke für die nette Geschichte zum Feierabend. Hast Du eine Frage dazu?
15.02.2024 um 18:16 Uhr
Fakt ist erst einmal, eine BRV kann keine Drohungen aussprechen da sie keine rechtliche Handhabe oder Befugnis hat.
15.02.2024 um 18:18 Uhr
Zu aller erst, Betriebsräte können nicht drohen, da sie null Weisungsbefugnis haben, von daher hat es den gleichen Effekt, als ob sie mit der Wand spricht.
Weiterhin könntest Du Dich bei den anderen Betriebsräten beschweren, um innerhalb der Gruppe Stimmung zu machen.
Du könntest Dich mit handfesten Dingen an Deinen Vorgesetzten wenden.
*vom Administrator angepasst
16.02.2024 um 08:30 Uhr
den Tagträumer brauchst du nicht beachten, ist ein TROLL
19.02.2024 um 13:25 Uhr
Mal losgelöst von der fehlende Frage:
Der BRV vertritt den BR nach außen und handlet nur im Rahmen der Beschlüsse des BRs, nicht nach eigenem Gutdünken. Das geht soweit, dass auch wenn der BRV gegen eine Vorlage stimmt, diese verpflichtet ist den Beschluss nach bestem Wissen und Gewissen nach außen zu vertreten. Das ist ein sehr hohen Anspruch und nicht jeder wird dieser Anspruch (leider!) gerecht.
Somit kann der BRV auch keine "Drohungen" äußern.
Natürlich kann man als Beschäftigte ein formelle Beschwerde beim BR einreichen. Der/die/das BRV ist dann, weil Grund der Beschwerde, von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Kommt der BR zu dem Ergebnis, dass die Beschwerde berechtigt ist, muss der BR den BRV zur Ordnung rufen und ggf. abwählen.
Unternimmt der BR nichts, kann man sehen ob man die für eine Abberufung durch dem Arbeitsgericht notwendige Mehrheit in der Belegschaft zu finden.
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