Datenschutzverstoss Chef
Vorheriges Jahr kam es durch andauernden Druck vom Chef und privater Probleme bei mir zu einer kurzschlusshandlung. Ich überlebte einen Suizidversuch, durch Umwege erfuhr mein Chef den grund meiner Arbeitsunfähigkeit und trug dies in ein öffentliches Buch ein zu dem Jeder mitarbeiter zugang hat. Zitat: "durch den Suizidversuch von Hr. ..... fehlt er auf unbestimmte Zeit." Ich wollte bestimmt nicht das jeder meiner Kollegen weiß was passiert ist.
Ich empfinde dies doch als massiven Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte. Wie seht ihr das, jemand hat mir auch empfohlen schadensersatzklage zu stellen.
Der Chef ist jetzt nicht mehr in der Firma eingestellt da es andere Verfehlungen seinerseits gab. Ich arbeite jetzt wieder in der Firma Betriebsratstechnisch könnte man nicht viel machen weil der chef ja nicht mehr da ist!
Community-Antworten (33)
09.02.2024 um 22:07 Uhr
Das ist keine Betriebsratsangelegenheit und daher bist Du hier (Sorry!) völlig fehl am Platz.
Ja, es ist sicher ein Datenschutzverstoß und da sollte dieses Buch mal genau unter die Lupe genommen werden.
Aber das musst Du alleine regeln, bzw. Dir ggf. einen Anwalt nehmen.
09.02.2024 um 22:13 Uhr
Also um Anzeige zu erstatten braucht man keinen Anwalt.
09.02.2024 um 22:30 Uhr
steht ja auch nirgends.
09.02.2024 um 23:03 Uhr
Man kann eine §85 Verfahren anstreben mit dem Ziel das der AG Vorgesetzten sensibilisiert über den Umgang mit (zufällig oder im Vertrauen mitgeteilte) Diagnose bei eine AU. Es ist nicht immer böswillig, wenn jemanden etwas ausplaudert, was er nicht hätte sagen sollen.
Natürlich kann man die Vergangenheit nicht ändern, aber der BR kann dies aufgreifen und mit dem AG überlegen, wie man Beschäftigten die in Not sind helfen kann notwendige Hilfe zu bekommen. Das kann sein, indem man das Thema Suizid aus der Tabuzone holt, das kann sein indem man auf eine Betriebsversammlung das Thema Überlast (im weitesten Sinne, es kann ja auch die Kombination Arbeit und Privat sein) strukturell anspricht usw. Es gibt zahllose Vereine und Selbsthilfegruppen die euch da als BR und dem AG gerne zur Seite stehen.
Ich weiß, dass Airbus Bremen z.B. ein sehr gute BV zum Thema "Melden Überlast" hat und dies nicht nur auf rein "zu viel Arbeit" aufgebaut hat.
10.02.2024 um 11:18 Uhr
Ich würde an Deiner Stelle dringenden ärtzlichen Rat aufsuchen, sowas ist nicht normal und damit ist nicht zu spaßen.
10.02.2024 um 11:23 Uhr
Ein Troll kennt den Unterschied zwischen Arzt und Staatsanwalt nicht.
10.02.2024 um 11:43 Uhr
Wenn man versucht hat, sich selber das Leben zu nehmen, MUSS man dringend in ärztliche Behandlung, denn anscheinend ist derjenige sehr labil.
@Catweazle ... führ Deine privaten Kriege doch woanders weiter, ist völlig unpassend!
10.02.2024 um 12:03 Uhr
ob Tristan007 in ärztlicher Behandlung ist oder nicht, ist für die gestellte Frage vollkommen unwichtig, auch wenn Du mit dieser Aussage durchaus Recht hast.
Welche Position hatte der Chef? War er Chef im Sinne von Geschäftsführer oder war er ein Team-/Abteilungsleiter? Es kommt aber hauptsächlich auf den TE an was er für seine Zukunft will. Weiter im Unternehmen arbeiten obwohl sehr viele von seinen Problemen wissen? Lieber nicht mehr dort arbeiten und Firma und/oder ehem. Chef verklagen?
Wenn ich damit klarkomme, dann gehe ich zum neuen bzw. richtigen Chef und spreche mit ihm darüber, dass klare Vorgaben für die Zukunft erfolgen damit so etwas nicht nochmal passiert und ggfls. andere KollegInnen ähnliches erfahren müssen.
Wenn ich nicht dort arbeiten kann/will, dann gehe ich nach einem Anwalt der sich mit Arbeitsrecht und Datenschutz auskennt und lasse mich beraten.
11.02.2024 um 22:23 Uhr
Antwort 5 und 7 kann man getrost ignorieren.
11.02.2024 um 22:28 Uhr
Der Chef ist nicht mehr in der Firma Neue Chefs sind ok Klima ist OK Nur macht mir der Verstoß doch Recht zu schaffen das ich komplett keine kontrolle darüber hätte wer es erfährt und wer nicht
11.02.2024 um 22:33 Uhr
Im Nachgang bringt dir das aber nichts mehr das der besagte ex Chef nicht mehr da ist. Sprich den BR an das so etwas für die Zukunft ausgeschlossen werden kann.
12.02.2024 um 07:42 Uhr
@Tristan: "das ich komplett keine kontrolle darüber hätte wer es erfährt und wer nicht"
Das klingt, als ob dieser Eintrag in dem Buch noch sichtbar wäre? Direkt beim neuen Chef ansprechen, damit das entfernt wird.
12.02.2024 um 09:27 Uhr
Ich bin jetzt kein Datenschutzprofi.
Aber bei Datenschutzverstößen haftet i.d.R. das Unternehmen (Art. 82 DSGVO). Es kann also sein, dass Du einen Schadensersatzanspruch gegen das Unternehmen geltend machen würdest, für das Du inzwischen wieder recht gern arbeitest. In dem Fall würde es Deinem ehemaligen Chef nicht mehr betreffen.
Ob das Unternehmen dann im Innenverhältnis hier noch den Ex-Chef wegen Verletzung der Sorgfaltspflichten belangen kann, weiß ich nicht. Wäre aber zu prüfen.
Denkbar wäre höchstens eine direkte persönliche Haftung, wenn Dein Chef damals gleichzeitig zur Geschäftsleitung gehörte. Unter welchen Umständen hier eine persönliche Haftung in Betracht kommt, kann ich aber nicht beurteilen.
Ich habe auch keine Vorstellung davon, wie man einen solchen Schaden beziffern könnte. Da wäre rechtlicher Rat angebracht, damit ein solcher Vorstoß auf auch sicheren Beinen stünde.
Wenn Du gerne im Unternehmen bleiben willst, wird das aber alles vermutlich kein Thema sein. Dann kann man die neuen Chefs nur zu der Thematik sensibilisieren, damit eine solche Panne möglichst nicht mehr vorkommt.
12.02.2024 um 09:32 Uhr
Schadensersatz implementiert, dass ein Schaden entstanden sein muss. Welcher Schaden ist konkret entstanden?
12.02.2024 um 11:10 Uhr
Du meinst bestimmt impliziert.
Das kommt davon, wenn man anderen mit Fremdwörtern imprägnieren möchte... Aber egal, ich habe 9 Silvester studiert, mich tapeziert das überhaupt nicht.
Am Ende ist das auch nicht der Rede wert, schließlich wollen wir uns nicht an Bananitäten hochsterilisieren.
12.02.2024 um 11:19 Uhr
"Schadensersatz implementiert, dass ein Schaden entstanden sein muss. Welcher Schaden ist konkret entstanden? "
Um trotzdem mal eine ernsthafte Antwort auf eine völlig sinnbefreite Frage herbeizuführen:
Welcher Schaden entsteht Dir, wenn Dir jemand Abends auf offener Straße den Kiefer bricht? Auch hier zumindest kein von außen erkennbarer Sachschaden.
Eine Körperverletzung wäre in dem Fall ähnlich zu bemessen wie psychische Schäden aufgrund einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte: beides kann man Schmerzensgeldtabellen entnehmen, die auf früheren Urteilen basieren. Wobei das genaue Strafmaß vor Gericht oder im Rahmen eines Vergleichs festgelegt wird.
Wenn eine solche Datenpanne zu Ausgrenzung bis hin zu psychischen Schäden führt, halte ich eine Entschädigung im 5-stelligen Bereich durchaus für realistisch.
Nur - wie gesagt - man muss sich zuerst die Frage stellen, wen man überhaupt zur Rechenschaft ziehen will. Dass der Chef nicht mehr im Unternehmen beschäftigt ist und man ggf. gern dort weiterarbeiten würde, erschwert die Entscheidung natürlich.
12.02.2024 um 11:29 Uhr
Ach Schade: jetzt hab ich den Beitrag von 10:19 Uhr garnicht gelesen. Könnte der Forenbetreiber diesen nochmal mitteilen?
12.02.2024 um 11:30 Uhr
Antwort 15 und 18 kann man getrost ignorieren.
12.02.2024 um 11:34 Uhr
Kann hier der Chef nicht persönlich haftbar gemacht werden der den eintrag gemacht hat!
er muss sich ja bewusst gewesen sein was er da macht! die Firmenleitung hat den chef auch gerügt nach hinweis auf den eintrag! und verlangt der er verschwindet aber trotzdem ist mir ja ein schaden entstanden durch den chef! Die firma hatte ja eigentlich nichts damit zu tun war ja sein persönlicher eintrag?!
12.02.2024 um 11:36 Uhr
Zum psychischen Schaden ist es bereits im Vorfeld gekommen, siehe Selbstmordversuch. Wo konkret wurde der MA ausgegrenzt, er schreibt, "das Klima ist ok"? Nochmals die Frage, welcher konkrete Schaden ist eingetroffen?
Wenn mir eine dritte Person einen Kiefer bricht, habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld, da mir ein Schaden zugeführt wurde, ich ins Krankenhaus muß und Schmerzen zu erleiden habe.
12.02.2024 um 11:43 Uhr
Mach Dir mal die Mühe und schaue in der Schmerzensgeldtabelle nach Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Da stehen Richtwerte drin.
Den Rest müsste ein Richter oder ein Vergleich ergeben.
Da kannst weder Du noch wir was beurteilen. Darum geht es hier aber auch gar nicht. Es geht darum, mögliche Wege aufzuzeigen. Zu was sie führen, ist Zukunftsmusik.
Was mich hier viel mehr ärgert: Hier sucht einer, der wirklich einen riesigen Rucksack zu tragen hat, ernsthaft einen Rat. Und selbst ein solcher Thread ist Dir nicht zu schade, herumzutrollen und andere User anzugehen. Das ist auch nicht das erste Mal. Auch bei Deiner Standard-Schelte gegen AU bei BRM war Dir selbst ein zugrundeliegendes Krebsleiden scheißegal und hat Dich nicht davon abgehalten, Deinen negativen Senf dazuzugeben. Ich sehe Trolle inzwischen ja relativ locker, aber wenn regelmäßig persönliche Grenzen überschritten werden, hört für mich der Spaß auf. Da bist Du mit der bloßen Zensur Deiner Beiträge durch die Admins noch mehr als gut bedient, da menschlich sehr fragwürdig.
Amen.
12.02.2024 um 11:44 Uhr
Kann hier der Chef nicht persönlich haftbar gemacht werden der den eintrag gemacht "hat!"
War er denn leitender Angestellter oder Geschäftsführer? Dann habe ich ja weiter oben die Wege aufgezeigt.
Die Beurteilung müsste aber ein Fachanwalt vornehmen.
12.02.2024 um 11:50 Uhr
Bringen wir es auf den Punkt: es ist kein Troll, es ist einfach nur ein Idiot!
12.02.2024 um 11:54 Uhr
@ Tristan007
Muschelschubser hat dir hier die einzig richtigen Hinweise gegeben. Lass es mal von einem Fachanwalt prüfen, den dazu sind wir doch zuviel Laie.
12.02.2024 um 12:02 Uhr
Tristan: Das ist ntürlich schlecht, dass jetzt jeder davon weiß. Gut ist, dass sich die Lage im Betrieb verbessert hat. Ich wünsche dir, dass es für dich besser wird. Rechtlich kann man dagegen vorgehen, aber ob du das durchstehst? Ich wünsche dir die Kraft dazu.
Wenn der Thread aus dem Rahmen gelaufen ist, so nimm das nicht so ernst. Es gibt hier halt auch mindestens einen der keinen Anstand hat und nur dumm rumsülzt. Einfach ignorieren.
12.02.2024 um 12:25 Uhr
merci @muschelschubser und die anderen Ja er war sozusagen standortleitung über ihm der abteilungsleiter und dann verwaltungschef ich will wie gesagt nicht dem unternehmen schaden aber diesem chef der er voll bewusst diesen eintrag verfasst hat und auch auf die anwesenheitspläne nicht krank wie üblich sondern psychiatrie geschrieben! seit ich im betriebsrat tätig bin war ich eh ein rotes tuch für diesen chef da er dies nie in seinem standort wollte! Die aufgespannte bubble hätte ja risse bekommen.
12.02.2024 um 12:27 Uhr
takkus, das ist aber eine Beleidigung für alle Idioten. Es ist aber auch nicht einfach. Es gibt in unserer Sprache kein Wort mit dem ich ausdrücken kann was ich von ihm halte.
12.02.2024 um 12:42 Uhr
@Tristan007
Das macht es leider nicht einfacher. Er war somit kein Mitglied der GF und auch kein leitender Angestellter nach §5 Abs. 3 BetrVG.
Somit könnte der AG ihn höchstens wegen einer Pflichtverletzung belangen und eventuelle Ansprüche auf ihn abwälzen.
Ob der Weg überhaupt so machbar ist, und ob der AG bei eventuellen Forderungen Deinerseits in Vorleistung treten müsste, vermag ich nicht zu beurteilen. Da sind wir wieder beim Thema Fachanwalt.
Hast Du eine Rechtsschutz-Versicherung? Eventuell haben die ein Anwaltstelefon mit kostenloser Erstberatung. Ich könnte Dir im Moment noch nicht einmal beantworten, ob es sich hierbei um die Arbeits-RS, oder wegen des zivilrechtlichen Anspruchs um die Privat-RS handelt. Sollte das tatsächlich unter die Arbeits-RS fallen, könnte man alternativ ggf. noch bei der Gewerkschaft anfragen.
12.02.2024 um 14:39 Uhr
Ich möchte mal anmerken. Auf den Anwesenheitsplänen darf auch nicht draufstehen das der Mitarbeiter krank war. Generel geht keinen außer der Personalabteilung an das jemand krank ist oder war, erst recht nicht warum er krank war.
12.02.2024 um 19:33 Uhr
Deshalb leuchtet es dir ja auch ein.
13.02.2024 um 09:27 Uhr
Nochmal: Welche Dauerkranken? Diejenigen mit schwerwiegenden psychischen Erkrankungen? Oder diejenigen mit Krebsleiden? Junge, überspannt den Bogen nicht. Die fehlt es scheinbar an eine Selbsterfahrung, was eine ernstzunehmende Erkrankung ist. Die wünsch ich selbst Dir nicht.
13.02.2024 um 09:46 Uhr
Ganz unrecht hat TT5 damit ja nun nicht.
13.02.2024 um 10:19 Uhr
Willst du damit sagen, dass die Dauerkranken als Arbeitsverweigerer bezeichnet werden, die auch noch andere mehr Arbeit aufhalsen? Datenverstöße akzeptierst du hier? Wo kommen wir hin? Auch bei der ersten Frage, nach der der Chef das öffentlich gemacht hat, dass wer einen Suizidversuch gemacht hat. Macht man so einen Suizidversuch einfach so? NEIN! Natürlich nicht. Da muss schon was ernstes vorgefallen sein. Viele Menschen haben halt eine schwere Krankheit (da zähle ich eine schwere Depression hinzu) und würden liebend gern arbeiten und auch wieder gesunden.
Natürlich gibt es auch Drückeberger. Die sind aber nicht schwer krank oder schwer depressiv (und meist nicht dauerkrank!). Aber auch hier gilt das Gesetz und da haben wir mal nun die DSGVO an die sich zu halten ist.
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