AG will Geld sparen
Wir haben seit Jahrzehnten einen Betriebsausflug (ganztägig), einen Wiesn Besuch ab Mittag und Weihnachtsfeier ab Mittag. Nun will der AG z.B. die Weihnachtsfeier auf den Abend verlegen und möglichst billig halten. Oder den Wiesn Besuch auf Abend verlegen.
Ist das vom AG her erlaubt?
Was kann der Betriebsrat dagegen tun?
Community-Antworten (13)
09.02.2024 um 11:47 Uhr
Schau mal hier rein.
https://www.zeit.de/karriere/beruf/2015-02/betriebsausflug-recht-mitarbeiter
Meine Meinung zu Moral und Ethik behalte ich mal für mich...
09.02.2024 um 12:15 Uhr
Der link bezieht sich ja eher auf die harte Frage ja/nein. Für die Frage, ob die Feiern überhaupt stattfinden sollen, greift dann die betriebliche Übung.
Eine Verlegung auf die Abendstunden, damit der Spaß kürzer ausfällt, könnte leider zur Grauzone werden. Es wird ja kein Termin weggenommen. Vermutlich kann der AG das so durchziehen, zumal es diesbezüglich kein MBR gibt.
Wir haben Betriebsfeiern in einer allgemeinen BV mitgeregelt, vielleicht wäre das nochmal ein Ansatz zumindest den Status Quo festzuhalten.
Zu Ethik und Moral will ich gar nichts schreiben. Ich kann Eure Situation nicht beurteilen, und ob wirkliche Sparzwänge bestehen oder ob dem AG einfach nur die Marge nicht ausreicht...
09.02.2024 um 12:18 Uhr
Ach ihr Glücklichen......
09.02.2024 um 13:49 Uhr
Der BR ist da raus und mal ehrlich wer will deswegen vorm Gericht klagen um zu schauen ob es eine betriebliche Übung ist?
09.02.2024 um 17:54 Uhr
Die Frage ob der AG Betriebsfeier durchführen will ist eine nicht mitbestimmungspflichtige Frage. Es gibt bei dieser Entscheidung auch keine Verpflichtung ein Feier zu bestimmte Zeiten oder an bestimmte Orte abzuhalten. Deswegen ist die Mitwirkung des BRs relativ begrenzt. Besteht der BR auf eine Durchführung während der Arbeitszeit (damit die MAs die Feier auch als Arbetszeit vergütet bekommen) und der AG ist dazu nichtbereit, dann findet eben keine Feier statt. Wichtig ist, WENN die Teilnahme verpflichtend ist, dann ist sie auch Vergütungspflichtig.
10.02.2024 um 11:47 Uhr
Man will sich einen Wiesn Ausflug erklagen?!
*vom Administrator angepasst
11.02.2024 um 22:26 Uhr
Die letzte Antwort kann man getrost ignorieren.
11.02.2024 um 22:29 Uhr
"Wichtig ist, WENN die Teilnahme verpflichtend ist, dann ist sie auch Vergütungspflichtig."
In dem Falle könnte man sich als BR dann doch das Arbeitszeitgesetz anschauen.
12.02.2024 um 09:30 Uhr
Also manchmal hab ich echt Mitgefühl mit Dir, denn deine Einschränkung scheint zu bewirken, dass du nicht erfasst was du so schreibst.
12.02.2024 um 09:32 Uhr
Hallo Kollegen, danke für eure Meinung und Hinweise zu unserem Anliegen. Es ist ja so, wer will den schon gern was aufgeben was so lange Bestand hatte. Was man in den 50-80ger Jahren aufgebaut hat ist halt heute nicht mehr relevant, Dank Marktwirtschaft. Jedenfalls werden wir unseren AG nicht dabei zustimmen.
Servus
12.02.2024 um 09:38 Uhr
Das so eine Veranstaltung Geld kostet, ist logisch oder?! Schon sehr dreist, diese Meinung und ja ein Unternehmen muss Geld erwirtschaften!
Was will der BR nicht zustimmen?! Der AG bestimmt, ob es eine Veranstaltung gibt oder nicht und jeder einzelne MA entscheidet, ob er dran teilnimmt oder nicht.
12.02.2024 um 09:45 Uhr
Der AG will Stunden und Geld einsparen und dafür das ok vom BR damit er nicht als böser da steht. Nichts weiter.
12.02.2024 um 09:52 Uhr
Falsch, dass wäre eine klare, einheitliche Kommunikation dem MA gegenüber, so einfach billig vom BR. Der AG steht so oder so als "böser" da, da er das Geld freigibt oder auch nicht, mir ist nicht bekannt, dass der BR Geld erwirtschaftet.
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