Auskunft des AGs in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Hallo liebe Kollegen,
wir sind BR in einer Firma mit unter 100 Arbeitnehmern. Aufgrund dessen haben wir keinen Anspruch, einen Wirtschaftsausschuss zu bilden. Unser AG legt das nun so aus, als dass er uns gegenüber in wirtschaftlichen Angelegenheiten überhaupt nicht auskunftspflichtig ist. Es gibt aber Bereiche, wo offensichtlich das Geld zum Fenster herausgeworfen wird. Leider verbindet der AG das Wort Sparen nur mit dem Bereich Personalkosten. Wir wollen ihm aufzeigen, wo er - an anderer Stelle effizient sparen kann-, brauchen dafür aber die Mitarbeit des AGs.
Wie und in welchem Umfang ist der AG dem BR gegenüber verpflichtet -fundierte- wirtschaftliche Auskünfte zu geben ?
Community-Antworten (1)
27.04.2011 um 14:12 Uhr
. . . unabhängig vom Bestehen eines Wirtschaftsausschusses muss der Arbeitgeber den Betriebsrat nach § 80 BetrVG über wirtschaftliche Fragen unterrichten, soweit dieser die Auskünfte zur Durchführung seiner Aufgaben benötigt (z.B. §§ 90 und 111 BetrVG) . . .
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