Formvorschriften für Anhörungen?
Gibt es eigentlich Vorschriften für die Form, in der Anhörungen dem BR vorgelegt werden?
Vor Corona wurden unterschriebene Originale übergeben. Während der Zeit der Homeoffice-"Pflicht" gab es dann im Bestfall unterzeichnete Anhörungen per Mail als PDF; im schlechtesten Fall gab - und gibt es weiterhin - Word-Dokumente. Diese wären änderbar und unterschrieben ist auch nichts, dazu kommt, dass auch keine Originale nachgereicht werden.
Wir möchten gerne zum Vor-Corona-Standard zurück, denn das macht im BR-Büro doch einiges an Mehrarbeit. Dagegen wehrt sich die Personalabteilung (bei uns der durch die GF beauftragte Ansprechpartner) aber mit Händen und Füßen.
Gibt es da was, was wir als Hebel nutzen könnten? Den Konfrontationskurs (seitens BR nichts machen wenn kein Papier kommt) wollen wir uns doch bis zum Schluss aufbewahren...
Community-Antworten (7)
09.02.2024 um 12:16 Uhr
Ich wüsste nicht, dass es eine Formvorschrift gibt. Hab ich so mal im Fitting gelesen.
09.02.2024 um 13:14 Uhr
Anhörungen können sogar mündlich erfolgen, aufgrund Beweisbarkeit etc sollte das ein AG aber eher nicht machen.
09.02.2024 um 17:05 Uhr
auch wenn es keine Formvorschrift geben mag, muss das natürlich trotzdem "vernünftig" sein. Also ein "änderbares und ohne Unterschrift" versehenes Word-Dokument ist keine ordnungsgemäße Anhörung und setzt die gesetzliche Frist zur Reaktion des BR nicht in Gang.
09.02.2024 um 17:43 Uhr
Ein guter Anwalt wird, neben viele andere Gründe, immer anführen, dass die Anhörung des BRs nicht ordnungsgemäß gewesen ist. Es ist dann an dem AG vor Gericht glaubhaft zu machen, dass der BR ordnungsgemäß angehört ist. Dies geht am Einfachsten, wenn es eine schriftliche Anhörung gegeben hat. Bei ein mündliche Anhörung würde ich mich als BRV sicherlich vor dem Arbeitsgericht nicht eindeutig erinnern können, ob bestimmte Information so detailiert wie erforderlich gegeben wurde...
09.02.2024 um 19:27 Uhr
Ich bezweifele sehr stark, dass eine Anhörung mittels Word-Datei nicht ordnungsgemäß sein soll. Nur weil sie geändert werden kann? Ein PDF oder sogar ein Foto kann geändert werden.
09.02.2024 um 23:10 Uhr
@Catweazle: nicht perse weil es ein Worddokument ist, ABER ein Wortdokument lässt sich ändern und es bedarf dann schon erweiterte Kenntnisse um zu sehen wann und an welchem Rechner die Änderungen vorgenommen wurden. Da aber der Beweislast einer ordentlichen Anhörung im Kündigungsschutzverfahren bei dem Arbeitgeber liegt, sehe ich das eher als sein Problem.
12.02.2024 um 08:33 Uhr
Die Zeit ist ja nicht stehengeblieben und bis auf Anhörungen zur Kündigung kommt bei uns mittlerweile alles digital.
Redet mit dem Arbeitgeber und findet eine einvernehmliche Lösung.
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