Weisungsbefugnis einarbeitender Geschäftsführer
Hallo zusammen,
wir sind ein 3er BR in einem Elektronik Fachmarkt. Alle unsere Filialen sind selbstständige GmbHs ohne Gesamtbetriebsrat, einzelne Filialen haben einen BR aber noch lange nicht alle (60 mit und ca. 300 ohne). Wir haben nun einen Geschäftsführerwechsel gehabt unser aktueller Geschäftsführer ist zum 01.02.2024 im HR eingetragen und damit für uns zuständig (ist auch bis Dato ein toller Mensch/Chef). Er hat allerdings noch eine Filiale im Nachbarort, er teilt sich die Zeit auf das er 2,5 Tage bei uns und 2,5 Tage in der anderen Filiale ist. Nun haben wir auch noch einen Geschäftsführer zur Einarbeitung bekommen (Vollzeit) der in einer komplett anderen Gesellschaft geführt wird und auch nicht im HR eingetragen ist, (diese Einarbeiter werden quer durch die Republik auch in andere Märkte abberufen, es kann also sein das dieser Mensch in 1-3 Monaten wieder weg ist oder das er eventuell auch bleibt). Meine Frage lautet nun ist dieser Mensch uns Weisungsbefugt ?
Hintergrund ist das er sich vor unseren Azubi gestellt hat und ihm Aufgaben weisen wollte, unser Azubi teilte ihm mit das er bereits vom Leiter Verkauf eine Aufgabe bekommen hat die er noch nicht zu Ende gebracht hat. Darauf meinte der Geschäftsführer in Einarbeitung das er hier oben stehe, der Leiter Verkauf in der Mitte und der Azubi ganz unten (das ganze noch mit einer Handbewegung optisch dargestellt) und wenn er als "Chef" ihm etwas sagt das auch zuerst erledigt werden müsste.
Uns gefällt die Art und Weise wie mit dem Mitarbeiter umgegangen wurde überhaupt nicht. Zumal unser Azubi überhaupt nicht mit der Situation umgehen konnte und komplett hilflos der Situation ausgesetzt war. Leider haben wir vom BR erst einen Tag später davon erfahren und bis jetzt auch noch nicht das Gespräch geführt (diesen MI passiert, gestern war der Einarbeiter Karneval feiern).
Community-Antworten (4)
09.02.2024 um 13:16 Uhr
ob er weisungsbefugt ist kann dir wahrscheinlich niemand beantworten. Das ist ja eine firmeninterne Regelung und, m.M.n., ist es eher wahrscheinlich, dass er weisungsbefugt ist. Über das Wie brauchen wir uns nicht zu unterhalten.
09.02.2024 um 18:01 Uhr
Der Eintrag im Handelsregister hat keine Auswirkung auf Weisungsbefugnis im Betrieb selbst, nur auf die Außenwirkung.
Der "neue" muss anscheinend noch viel, sehr viel, lernen. Weder Organisation noch Personalführung sind bei ihm ausgeprägte gute Fähigkeiten. Mit seine Darstellung von Positionen und die Anweisungen schießt er (nehmen wir mal an aus Unkenntnis), nicht nur den Verkaufsleiter ab, sondern untergräbt er auch seine eigene Position.
Als BR würde ich eine Beschwerde nach §85 BetrVG aufnehmen und entsprechend beim Arbeitgeber vorsprechen. Da der "neue" noch eingearbeitet wird, muss ihm sein Hauptgeschäftsführer klar machen, dass die bestehende Organisation der Arbeit und die daraus folgenden Hierachie ein guten Grund haben.
09.02.2024 um 21:07 Uhr
Was will man sich da beschweren? Mal den Hintern zusammen kneifen und gut ist. Hier hat wahrscheinlich ein unerfahrener zukünftiger Chef sich mal wichtig gemacht. Wenn ich mir deswegen als Azubi Gedanken gemacht hätte dann hätte ich schon den ersten Burn out mit 18 gehabt!
10.02.2024 um 11:46 Uhr
Absolut krasser Vorfall ... Ernsthaft?! DAS sind die Probleme? Generation Z läßt grüßen ...
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