Hallo,
folgendes Problem, Bei uns gibt es zwei freigestellte. Erster und Stellv. Betriebsratsvorsitzender. Seit ein paar Monaten auch eine Assistentin. Jetzt ist eine Beziehung zwischen dem Vorsitzenden und der Assistentin entstanden. Somit stellt sich folgende frage, sind beide Freigestellte gleichberechtigt in Sachen Weisungsbefugnis? Oder ist nur der erste Weisungsbefugt gegenüber der Assistenz? Der eine könnte immer den anderen bei Arbeitsaufträgen behindern. Wer genehmigt Urlaub, usw. Ansonsten könnte ja ein Ungleichgewicht entstehen. Beispiel: Es wird etwas erfunden/behauptet was nicht stimmt aber zwei wird natürlich mehr geglaubt als einem. Das Gremium weiß nichts von der Sache.