Erstellt am 02.10.2009 um 09:33 Uhr von pirat
@Methusalem,
kommt darauf an....
über welche Art der Weisungsbefugnisen reden wir (fachliche und/oder disziplinarische Weisungsrechte)?
Für jede Form der Weisung gilt, dass sie nicht willkürlich zu erfolgen hat.
Vielleicht soll er ja nur üben.
Erstellt am 02.10.2009 um 15:58 Uhr von Methusalem
@pirat
Über überwiegend fachliche Weisungsrechte. Speziell dann, wenn infolge Schichtbetrieb der Zweigstellenleiter nicht anwesend ist. Als Übung scheint es nicht gedacht zu sein.
Erstellt am 02.10.2009 um 16:36 Uhr von Petrus
Wenn der Azubi im 2.Lj fachlich mehr drauf hat, als mancher Arbeiter... Und wenn es nicht in irgendeiner Weise verboten ist (sowas gibts meines Wissens bei Elektrikern, an ESP und ABS darf auch nicht jeder)
Die Frage ist für mich eher: Wer hat die Verantwortung, wenn aufgrund einer falschen Anweisung ein Schaden entsteht...