Weisungsbefugnis Azubi - gegenüber Arbeitern/Angestellten in der Zweigstelle?
Kann ein Zweigstellenleiter einem Azubi (2. Lehrjahr) Weisungsbefugnis erteilen gegenüber Arbeitern/Angestellten in der Zweigstelle?
Community-Antworten (3)
02.10.2009 um 11:33 Uhr
@Methusalem, kommt darauf an.... über welche Art der Weisungsbefugnisen reden wir (fachliche und/oder disziplinarische Weisungsrechte)? Für jede Form der Weisung gilt, dass sie nicht willkürlich zu erfolgen hat. Vielleicht soll er ja nur üben.
02.10.2009 um 17:58 Uhr
@pirat Über überwiegend fachliche Weisungsrechte. Speziell dann, wenn infolge Schichtbetrieb der Zweigstellenleiter nicht anwesend ist. Als Übung scheint es nicht gedacht zu sein.
02.10.2009 um 18:36 Uhr
Wenn der Azubi im 2.Lj fachlich mehr drauf hat, als mancher Arbeiter... Und wenn es nicht in irgendeiner Weise verboten ist (sowas gibts meines Wissens bei Elektrikern, an ESP und ABS darf auch nicht jeder)
Die Frage ist für mich eher: Wer hat die Verantwortung, wenn aufgrund einer falschen Anweisung ein Schaden entsteht...
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