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Namensliste der Anwesenden Mitglieder

M
Mareike
Feb 2024 bearbeitet

Hallo alle miteinander, unser Gremium ist zur Zeit etwas gespalten eigentlich wegen einer "Nichtigkeit" einige Mitglieder waren nun beim BR1 und haben dem BRV gesagt das die Anwesenheitsliste Handschriftlich geschrieben werden muss und nicht die Namen schon vorher drauf stehen sollten. Nun meine Frage, damit das ein für alle mal geklärt wird. Wie handhabt ihr das? Habt ihr eine Vorlage wo alle Namen schon drauf stehen und nur noch unterschrieben werden muss oder trägt sich jeder in eine leere Liste ein?

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Community-Antworten (14)

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Kehler

08.02.2024 um 10:22 Uhr

Bei uns ist das so, dass die BRM schon drauf stehen und nur Unterschrieben wird. Falls ein Ersatzmitglied geladen werden muss, muss es die Angaben in der Liste Handschiftlich ausfüllen. Bei den BRM die nicht an der Sitzung teilnehmen, wird dann der Verhinderungsgrund eingetragen.

Ich war nun schon in 3 Betrieben im BR und es wird überall so gehandhabt.

Laut Gesetz (§ 34 Abs. 1 Satz 3 BetrVG) haben deine BRM Recht. Aber was soll das für Auswirkungen haben?

M
Muschelschubser

08.02.2024 um 10:25 Uhr

Wir haben auch eine vorgedruckte Liste, wo dann jeder neben seinem Namen unterschreibt. Oder es wird ersatzweise daneben die Abwesenheit vermerkt.

Ich habe aber gerade in §34 (1) gelesen:

"[...]Der Niederschrift ist eine Anwesenheitsliste beizufügen, in die sich jeder Teilnehmer eigenhändig einzutragen hat[...].

Streng genommen kann man also bestenfalls eine leere Tabelle vorbereiten, in die sich dann jeder einzutragen hat. Und das sehen auch die Muster der gängigen Seminaranbieter so vor.

Welche Rechtsfolgen eine vorgedruckte Anwesenheitsliste für die Beschlüsse aus der jeweiligen Sitzung hätte, vermag ich nicht zu beurteilen.

T
takkus

08.02.2024 um 10:30 Uhr

Ganz ehrlich: als BRM wäre ich einfach zu faul jedesmal meinen Namen mit ´nem Kuli in eine Tabelle kritzeln zu müssen. Unterschrift, Anwesenheitszeit und mehr nicht. Sollen das die Freigestellten doch vornereiten....?

C
celestro

08.02.2024 um 10:32 Uhr

stellt sich eher die Fragen, wie das gemeint ist. Wenn ich "eigenhändig unterschreibe", habe ich mich damit nicht "eigenhändig eingetragen"?

K
Kehler

08.02.2024 um 10:36 Uhr

Ich gehe davon aus das mit "eigenhändig eintragen" die komplette Eintragung gemeint ist. Aber was soll passieren? Das wichtigste, die Unterschrift, ist ja eigenhändig und damit bestätige ich ja auch die vorhereingetragenen Daten.

M
Muschelschubser

08.02.2024 um 10:36 Uhr

@celestro

Das ist die Frage. Damit kann natürlich auch lediglich gemeint sein, dass ich nicht die Unterschrift für einen Kollegen leisten darf.

K
Kehler

08.02.2024 um 10:40 Uhr

Eine Unterschrift für einen Kollegen wäre nur mit einer Vollmacht des Kollegen möglich. Es kann schon sein das dies dadurch (eigenhändig eintragen) ausgeschlossen werden soll.

M
Muschelschubser

08.02.2024 um 11:08 Uhr

Den Ansatz verstehe ich gerade nicht ganz. Ein Abwesender gibt einem Anwesenden die Vollmacht, für dessen Anwesenheit zu unterschreiben?

NB
nicht brauchen

08.02.2024 um 11:10 Uhr

Muschelschubser:

Mal angenommen das Mitglied hat keine Arme und keine Füße und ist aber trotzdem da...

K
Kehler

08.02.2024 um 11:12 Uhr

Allgemein ist es möglich, im Auftrag (i.A.) eines Kollegen zu unterschreiben. Um sicherzustellen, dass dies in der Teilnehmerliste ordnungsgemäß erfolgt, hat der Gesetzgeber den Passus "persönlich eintragen" eingeführt.

M
Muschelschubser

08.02.2024 um 11:15 Uhr

Okay, an eventuelle Beeinträchtigungen habe ich nicht gedacht. Das ergibt einen Sinn.

Habe übrigens mal nachgeschaut, Fitting schreibt zum 34er lediglich "eigenhändige Unterschrift". Insofern wäre celestro Recht zu geben. Heißt, eine vorgedruckte Liste wäre zulässig, so lange die Anwesenheit neben dem vorgedruckten Namen eigenhändig unterschrieben wird.

K
Kehler

08.02.2024 um 11:26 Uhr

Im Fitting steht aber noch mehr dazu: Die Eintragung hat eigenhändig zu erfolgen. Sie kann deshalb nicht vom Vorsitzenden oder Schriftführer stellvertretend vorgenommen werden. Allerdings haben diese bei nur vorübergehender Anwesenheit von Teilnehmern Angaben über den Zeitraum der Teilnahme in der Niederschrift oder auf der Anwesenheitsliste festzuhalten.

Ich habe allerdings nur die 29te Auflage, ich warte das die 32te Auflage kommt.

T
takkus

08.02.2024 um 11:39 Uhr

Ich hab`s nochmal aus dem Fitting Auflage 31 RN 21 zu § 34 rausgeschrieben:

Die Anwesenheitsliste ist Bestandteil der Niederschrift und Beweis im Fall der Teilnahme in Präsenz durch die eigenhändige Unterschrift eines jeden Teilnehmers, dass er an der BR- Sitzung- wenn auch nur zeitweise - teilgenommen hat. Einzutragen haben sich alle Teilnehmer, also nicht nur die teilnehmenden BR- Mitglieder und Ersatzmitglieder für zeitweilig verhinderte Betriebsratsmitglieder, sondern bei ihrer Teilnehmer auch der Arbeitgeber, die JAV- Mitglieder, das Mitglied der Schwerbehindertenvertretung, der Vertrauensmann der Zivildienstleistenden, Vertreter der Arbeitgebervereinigung oder der Gewerkschaften, Mitglieder des Sprecherausschusses für Leitende Angestellte, sachkundige Arbeitnehmer, Sachverständige oder sonstige Auskunftspersonen sowie die Schreibkraft. Die Eintragung hat eigenhändig zu erfolgen. Sie kann deshalb nicht vom Vorsitzenden oder Schriftführer stellvertretend vorgenommen werden. Allerdings haben diese bei nur vorübergehender Anwesenheit von Teilnehmern Angaben über den Zeitraum der Teilnahme in der Niederschrift oder auf der Anwesenheitsliste festzuhalten.

K
Kehler

08.02.2024 um 11:42 Uhr

Hat sich ja zur Auflage 29 nichts geändert.

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