W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Veröffentlichung Namensliste zum Sozialplan - muss die Namensliste mit veröffentlicht werden?

E
Entenhausen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, bin BR Mitglied und es wurde letzte Woche ein Sozialplan und Interessenausgleich mit Namensliste verabschiedet. heute wurde der Sozialplan im intranet veröffentlicht. Meine Frage: muss die Namensliste mit veröffentlicht werden?

5.45303

Community-Antworten (3)

K
kahut

24.11.2009 um 00:40 Uhr

ja-wenn sozial plan zwischen Arbeitgeber und der betriebsrat vereinbart schriftlich und beide haben unter zeichnet.dann ihr als betriebsrat sogar pflicht das sozial plan bekannt machen- wie sollen die mitarbeiter wissen.was betriebsrat hat beschlossen ???? Es ist verstoß.wenn sozialplan geheim bleibt nach dem unterzeichnet- baur-

D
Dielöwin

24.11.2009 um 08:55 Uhr

Guten Morgen gegen die öffentlichmachung des Sozialplanes-Interessenausgleiches spricht natürlich nix dagegen - aber um Himmelswillen niemals die Namensliste veröffentlichen

Dielöwin

E
Entenhausen

24.11.2009 um 11:50 Uhr

Danke für die schnellen Antworten, da wurde es ja scheinbar endlich mal richtig bei uns gemacht.

Ihre Antwort