Veröffentlichung Namensliste zum Sozialplan - muss die Namensliste mit veröffentlicht werden?
Hallo zusammen, bin BR Mitglied und es wurde letzte Woche ein Sozialplan und Interessenausgleich mit Namensliste verabschiedet. heute wurde der Sozialplan im intranet veröffentlicht. Meine Frage: muss die Namensliste mit veröffentlicht werden?
Community-Antworten (3)
24.11.2009 um 00:40 Uhr
ja-wenn sozial plan zwischen Arbeitgeber und der betriebsrat vereinbart schriftlich und beide haben unter zeichnet.dann ihr als betriebsrat sogar pflicht das sozial plan bekannt machen- wie sollen die mitarbeiter wissen.was betriebsrat hat beschlossen ???? Es ist verstoß.wenn sozialplan geheim bleibt nach dem unterzeichnet- baur-
24.11.2009 um 08:55 Uhr
Guten Morgen gegen die öffentlichmachung des Sozialplanes-Interessenausgleiches spricht natürlich nix dagegen - aber um Himmelswillen niemals die Namensliste veröffentlichen
Dielöwin
24.11.2009 um 11:50 Uhr
Danke für die schnellen Antworten, da wurde es ja scheinbar endlich mal richtig bei uns gemacht.
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