Entlassung trotz Widerspruch bei Intressenausgleich mit Namensliste?
Hallo brauche dringend rat wir haben einen Intressenausgleich mit Namensliste bei derAnhörung einer Kollegin stellten wir fest das die Kollegin durch ihre Tätigkeit und Qualifikation vergleichbar mit Arbeitnehmerdie eine geringere Betriebszugeörigkeit und ein geringeres Lebensalter haben und zudem ledig und keine Unterhaltpflichten haben die Kollegin ist alleinerziehend muß für den Unterhalt alleine aufkommen da der Kindsvater nicht inderLage ist zu zahlen ein Schriftstück der Behörde liegt vor wir haben den Widerspruch der Geschäftsleitung gegeben trotzdem will erdie Entlassung vollziehen da es eine Namensliste gibt .die Namensliste ist unter Druck enstanden sonst wäre der Betrieb ganz zu gemacht worden
Community-Antworten (13)
27.03.2007 um 15:38 Uhr
Hallo, an deiner Stelle und bei so einem Fall, würde ich direkt ein beschluss im Betriebsrat ziehen und mich auf den Weg machen zum Fachanwalt für Arbeitrecht. Ziehe einen Beschluss in dem auch dann stehen muß, das die Kosten hierfür dar Arbeitgeger trägt.
Ohne Anwalt glaube ich nicht das Ihr eine Chance habt.
Viel Glück wünsche ich Euch.
Gruß Timo
27.03.2007 um 16:01 Uhr
Beim Interessenausgleich mit Namensliste wird gesetzlich vermutet, dass die Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist. Diese Vermutung bezieht sich sowohl auf den Wegfall der bisherigen Beschäftigung als auch auf das Fehlen anderer Beschäftigungsmöglichkeiten im Betrieb oder Unternehmen. Die Arbeitsgerichte haben – auf Grund der gesetzlichen Vermutung – nur noch die Möglichkeit der Prüfung auf grobe Fehlerhaftigkeit. Das betrifft die Richtigkeit der Sozialauswahl in jeder Hinsicht, also auch die Frage der Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer und der Herausnahme bestimmter Arbeitnehmer aus der Sozialauswahl. Hinsichtlich der Gewichtung der einzelnen Sozialkriterien ist grobe Fehlerhaftigkeit dann anzunehmen, wenn die Gewichtung der Kriterien jede Ausgewogenheit vermissen lässt.
Also, die Kollegin soll auf jeden Fall Kündigungsschutzklage erheben und auf grobe fehlerhafte Sozialauswahl klagen.
28.03.2007 um 11:42 Uhr
Hallo Raziel,
stimme rolfo2 zu. Unbedingt § 4 KSchG beachten und MA informieren. Es muß innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage erhoben werden.
MfG Angi1
30.03.2007 um 03:27 Uhr
Raziel,
bei Betriebsräten wie Dir sollte man darüber nachdenken, das Auspeitschen im BetrVG zu verankern!
"die Namensliste ist unter Druck enstanden sonst wäre der Betrieb ganz zu gemacht worden"
Womit hat Eure Belegschaft nur solch einen Betriebsrat verdient?
30.03.2007 um 10:15 Uhr
@Aguirre
(Lexikon des internationalen Films: Ein vielschichtiger Abenteuerfilm über eine monströse Führerfigur, über Imperialismus, Größe##ahn und Ir#sinn)
...so wirst du hier kein Eldorado finden :-)
@Raziel
Zu wissen, wann man Hilfe braucht und Unterstützung annehmen zu können ist auch eine Stärke :-)
LG
30.03.2007 um 14:33 Uhr
@Sphinx,
googlen bringt zwar (häufig nutzloses) Wissen, aber noch lange keine Weisheit.
Dieser BR hat doch seine Kollegen verraten und verkauft! Nur um den eigenen Ar*ch zu retten haben sie bei dem schmutzigen Spiel des Arbeitgebers mitgespielt.
Pfui! Pfui! Pfui!
Aber schön dass es auch für so etwas noch Menschen gibt die Beifall klatschen... Warum wohl?
30.03.2007 um 16:17 Uhr
Ich selbst bin einer von den Betroffenen und kann nur sagen der BR trifft wenig Schuld sie sind erst ein 1/2 Jahr im BR sie hatten einen Anwalt und die Gewerkschaft dabei die Vorsitzende und noch eine sind die einzigen den man überhaupt vertrauen kann den anderen war alles egal und ist alles egal den geht es nur um den Kündigungsschutz man sollte daran denken wie sie vom Anwalt und der Gewerkschaft beraten worden sind
30.03.2007 um 20:48 Uhr
Ich selbst bin einer von den Betroffenen und kann nur sagen der BR trifft wenig Schuld sie sind erst ein 1/2 Jahr im BR sie hatten einen Anwalt und die Gewerkschaft dabei die Vorsitzende und noch eine sind die einzigen den man überhaupt vertrauen kann den anderen war alles egal und ist alles egal den geht es nur um den Kündigungsschutz man sollte daran denken wie sie vom Anwalt und der Gewerkschaft beraten worden sind
Ja!
Einen BR dem alles egal ist und dem es nur um den Kündigungsschutz geht trifft keine Schuld!
Sag ich doch!
Alles feine honorige Herren. Gebt denen doch auf dem nächsten Strassenfest mal ein Bier aus.
Grüße an Deinen Microcephalus
30.03.2007 um 20:53 Uhr
@Aguirre Sagt Dir das Sprichwort mit der Laus und der Leber was? Bist Du Leidtragende(r) oder Rächer oder nur der Zorn Gottes? So ganz verstehen kann man Dich nicht!
30.03.2007 um 22:02 Uhr
In einem Betriebsräteforum kann man ja wohl nicht erwarten dass über die Rolle von Betriebsräten kritisch reflektiert wird.
30.03.2007 um 22:04 Uhr
@Auguirre Oh doch. Ich bin sogar ein Verfechter davon!
30.03.2007 um 22:15 Uhr
@Aguirre
"In einem Betriebsräteforum kann man ja wohl nicht erwarten dass über die Rolle von Betriebsräten kritisch reflektiert wird."
Was immer du darunter verstehen magst, einige hier verstehen unter kritischer Reflektion etwas sehr anderes.
Aber das ist sicher eine Erfahrung, die du häufig machst.
Nun denn..
31.03.2007 um 00:40 Uhr
@Sphinx! Danke für Deine Zustimmung!
"Was immer du darunter verstehen magst, einige hier verstehen unter kritischer Reflektion etwas sehr anderes."
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