Hallo brauche dringend rat wir haben einen Intressenausgleich mit Namensliste bei derAnhörung einer Kollegin stellten wir fest das die Kollegin durch ihre Tätigkeit und Qualifikation vergleichbar mit Arbeitnehmerdie eine geringere Betriebszugeörigkeit und ein geringeres Lebensalter haben und zudem ledig und keine Unterhaltpflichten haben die Kollegin ist alleinerziehend muß für den Unterhalt alleine aufkommen da der Kindsvater nicht inderLage ist zu zahlen ein Schriftstück der Behörde liegt vor wir haben den Widerspruch der Geschäftsleitung gegeben trotzdem will erdie Entlassung vollziehen da es eine Namensliste gibt .die Namensliste ist unter Druck enstanden sonst wäre der Betrieb ganz zu gemacht worden