Kündigung bei Massenentlassung: besondere Form notwendig? Namensliste+Sozialplan+Kriterien
Ich bin BRV seit Dez. 2007. Wir hatten vor Weihnachten eine "Massenkündigung" = 43 MA. Alles mit dem BR verhandelt: Sozialkriterien, Sozialauswahl, Sozialplan. Herausnahmen nach KSchG § 1 (3) Satz 2 etc, etc. Am letzten Arbeitstag ruft mich der Anwalt eines MA an, läßt sich den ganzen Vorgang erklären und deutet an, dass er Kündigungsschutzklage erheben werde, da die Unterlagen in dem Kündigungsschreiben nicht vollständig seien, also nicht die BetrVereinbarung, nicht die Namensliste, nicht die Sozialauswahlkriterien, usw. Der MA also die Rechtmäßigkeit der Kündigung nicht beurteilen könne. Natürlich hat der BR mit der Ausgestaltung der Kündigung nichts zu tun, in Normalfalle sieht er sie garnicht und erfährt auch nichts über Klagen dazu. Meine Frage: hat der gekündigte AN das Recht, alle o.a. Unterlagen mit der Kündigung erhalten zu müssen, auch die Namensliste? Ist die Kündigung ggfls. tatsächlich formal zu beanstanden? Wie gesagt, nicht Problem des BR, aber wir erwarten sofort mit Beginn des neuen Jahres (gerade ist Betriebsruhe) diese Fragen; Klagefrist geht ja noch bis ca. 11. Januar. Danke vorab
Community-Antworten (2)
31.12.2009 um 11:37 Uhr
Ja,sein Anwalt kriegt alles was er braucht so oder so, alerdings von der AG Seite. Über diesen Sachen muss man gut überlegen bevor die Sozialkriterien, Sozialauswahl, Sozialplan vereinbart sind.Und nicht nur der Anwalt,wie werden die Arbeitsrichtern beurteilen wenn die Unterlagen nicht vollständig sind. BR musste zustimmen,also Ihr trägt auch die Verantwortung. tik-tak
31.12.2009 um 17:59 Uhr
Danke tiktak, Ja ist klar, dass der Anwalt alles vom AG bekommen muss. Aber war/ist damit die Kündigung formal so mangelhaft, dass sie ungültig ist? Was kann der Kollege, bzw. die Kollegen, die ab Montag fragen, gewinnen, wenn unsere Personalabteilung es nicht richtig kann? Einen Monat, wenn die Kündigungen neu und diesmal vollständig verteilt werden müssten. Damit hätte ich dann das nächste Problem: Den Kollegen das sagen oder nur die cleveren bzw. rechtsschutzversicherten weisen Ihre Kündigung erstmal zurück.....?
Gruß und guten Rutsch
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