ERA Einstufung Stellenbeschreibung
Hallo zusammen, seit nun 10Jahren im Unternehmen als Elektroniker tätig immernoch Eingestuft in Elektroniker Stufe 2 EG 9 bei uns. Andere Elektroniker gleiche Arbeit die früher angefangen haben sind als Elektroniker Stufe 1 in EG 10 eingestuft. Desweiteren zusätzlich Aufgaben im Automatisierungs Bereich übernommen. Frage müssen diese Zusätzlichen Aufgaben unter anderem Vertretung für die Abteilung in meine Stellenbeschreibung rein? Und Arbeitgeber lehnt bis jetzt immer Umstufung in Elektroniker Stufe 1 also EG10 ab obwohl sämtliche Kriterien erfüllt sind. Was kann ich machen? Grüße aus NRW
Community-Antworten (19)
07.02.2024 um 21:16 Uhr
Ich würde zur Gewerkschaft oder zu einem Rechtsanwalt gehen.
08.02.2024 um 08:41 Uhr
Üblicherweise werden Stellen eingestuft und nicht Mitarbeiter. Gibt es denn die Stelle auf die du willst? Und seid ihr Tarifgebunden? Dann kannst du eine Überprüfung deiner Eingruppierung veranlassen. Wie das genau bei euch geregelt ist kannst du beim Betriebsrat oder aber bei der Gewerkschaft erfragen.
08.02.2024 um 09:02 Uhr
Woher weißt Du, dass neue MA anders eingruppiert sind, hast Du die Verträge gesehen?
08.02.2024 um 09:17 Uhr
T5 ich weiß ja nicht wie das bei Euch ist, aber bei uns reden die MA miteinander und da kommt sowas schon mal raus Der BR hat Einsicht auf die Gehälter und kann dementsprechend reagieren!
08.02.2024 um 09:33 Uhr
Nur weil jemand redet, heißt es nicht, dass es auch stimmt. Deshalb nochmals die Frage, ob der TE die Verträge gesehen hat.
08.02.2024 um 09:40 Uhr
Blödsinnige und überflüssige Frage. Hilft für die Beantwortung der Frage nicht einen Metzer weiter.
Gruß und Kuss Dein aggressiver User takkus
08.02.2024 um 10:17 Uhr
Habt Ihr denn im Hause Lohngrundsätze, oder eine konkrete Eingruppierung in der jeweiligen Stellenbeschreibung definiert? Dann könnte man sich darauf berufen.
Oder Gibt es Tätigkeitsbeschreibungen im TV, die man mit Deiner Stellenbeschreibung abgleichen könnte?
Das würde ich dann mal prüfen, optimalerweise mit Hilfe des BR.
Gibt es dort keinerlei Regelungen, könnte es ein harter Kampf werden. Denn auch wenn man unter dem Median liegt, gibt es ohne Lohngrundsätze keinen erzwingbare Anspruch auf Gehaltsanpassung. Da bleibt dann nur regelmäßiges Bohren, nach dem Motto "steter Tropfen höhlt den Stein". Es ist leider oft so, dass einige Leute besser verhandelt haben, oder mehr geboten werden musste um überhaupt jemanden von extern einstellen zu können.
Wie austauschbar sind denn Eure Fachkräfte? Sonst einfach mal ein Zeugnis anfordern und die Reaktion abwarten...
08.02.2024 um 10:34 Uhr
Das hier ist ein BR-Forum ... demnach wäre es nicht völlig abwegig, das jemand in der Funktion des BRM mitbekommt, das neue MA anders eingruppiert werden.
08.02.2024 um 10:38 Uhr
@TE Oder bist Du zufällig selbst BRM? Dann kannst Du Dir die Beweggründe des AG selbst herleiten und gleichzeitig über das Benachteiligungsverbot gehen.
08.02.2024 um 10:58 Uhr
Ich möchte lediglich wissen, woher die TE diese Erkenntnis hat.
08.02.2024 um 11:30 Uhr
Völlig unwichtig und würde nur zur Befriedigung Deiner Neugier, aber nicht zur sachgerechten Beantwortung der Frage dienen..
Gruß und Kuss Dein aggressiver User takkus
08.02.2024 um 11:39 Uhr
@TE ... Wie bist Du zu der Erkenntnis gelangt, dass neue Mitarbeiter höher eingruppiert werden?
08.02.2024 um 11:42 Uhr
Nochmal: Völlig unwichtig und würde nur zur Befriedigung Deiner Neugier, aber nicht zur sachgerechten Beantwortung der Frage dienen..
Gruß und Kuss Dein aggressiver User takkus
08.02.2024 um 11:48 Uhr
Es gibt einen Stellenplan aber die Vertretung die ich übernehme ist in keiner Stelle Aktuell vorgesehen es soll auch keine Neue geschaffen werden. Und unsere Lohnstruktur wurde anscheinend hinuntergesetzt entschieden vom AG. Da rückt keiner richtig mit der Sprache raus der BR kennt die Problematik kann aber auch nicht viel machen.
08.02.2024 um 11:55 Uhr
Stellenplan haben wir allerdings gleiche Stelle 3Lohngruppen und diese Vertretung ist nirgends festgehalten.
08.02.2024 um 11:57 Uhr
Stellenplan gibt es jedoch für die gleiche Stelle die ausgeübt wird 3 Lohngruppen. Die Vertretubg die ich ausführe wird nirgendwo festgehalten aktuell.
08.02.2024 um 12:00 Uhr
@ Kollege RENEG
Wenn Du das Forum verfolgst wirst Du merken, das Du von Tagträumer_5 keine sachkundig fundierte Auskunft erhältst. Ein Tipp von mir, sicher auch im Namen vieler anderer User: reagiere nicht auf seine Fragen.
08.02.2024 um 14:08 Uhr
Bitte diesen Troll Tagträumer ignorieren, danke.
08.02.2024 um 14:24 Uhr
Also, jetzt mal zum Thema: Zunächst: dies ist erst einmal individuelles Arbeitsrecht und fällt nicht perse im Aufgabenbereich des Betriebsrats, wobei ein guter BR hier aufgrund der Kenntnisse des Betriebes sicherlich hilfreich und ggf. auch vermitteldn zu Seite setehen kann (und wird).
Wenn man meint, dass die Eingruppierung nicht (mehr) richtig ist -egal ob das jetzt aufgrund von Aussagen andere Kolleg*Innen kommt, oder ob der Weihnachtsmann einem was zugeflüstert hat-, muss man die dem entsprechenden Tarifvertrag und die dazugehörende Vergütungsgrundsätze vergleichen mit a) die Stellenbeschreibung und b) die tatsächliche Tätigkeiten. Ist man dann der Meinung, man muss anders (höher) eingrupiert werden, muss man dies dem Arbeitgeber gegenüber geltend machen. Lehnt der Arbeitgeber die höhere Eingruppierung ab, so bleibt nur der Weg zu Arbeitsgericht um die höhere Eingruppierung einzuklagen. Manchmal reicht es aber schon, wenn der Rechtsberatung deiner Gewerkschaft, die sich ja mit dem Tarif in deiner Branche auskennen, sich schriftlich an den Arbeitgeber wendet.
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