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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

ERA Einstufung Stellenbeschreibung

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RENEG
Feb 2024 bearbeitet

Hallo zusammen, seit nun 10Jahren im Unternehmen als Elektroniker tätig immernoch Eingestuft in Elektroniker Stufe 2 EG 9 bei uns. Andere Elektroniker gleiche Arbeit die früher angefangen haben sind als Elektroniker Stufe 1 in EG 10 eingestuft. Desweiteren zusätzlich Aufgaben im Automatisierungs Bereich übernommen. Frage müssen diese Zusätzlichen Aufgaben unter anderem Vertretung für die Abteilung in meine Stellenbeschreibung rein? Und Arbeitgeber lehnt bis jetzt immer Umstufung in Elektroniker Stufe 1 also EG10 ab obwohl sämtliche Kriterien erfüllt sind. Was kann ich machen? Grüße aus NRW

900019

Community-Antworten (19)

M
Moreno

07.02.2024 um 21:16 Uhr

Ich würde zur Gewerkschaft oder zu einem Rechtsanwalt gehen.

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XYZ68

08.02.2024 um 08:41 Uhr

Üblicherweise werden Stellen eingestuft und nicht Mitarbeiter. Gibt es denn die Stelle auf die du willst? Und seid ihr Tarifgebunden? Dann kannst du eine Überprüfung deiner Eingruppierung veranlassen. Wie das genau bei euch geregelt ist kannst du beim Betriebsrat oder aber bei der Gewerkschaft erfragen.

T
Tagträumer_5

08.02.2024 um 09:02 Uhr

Woher weißt Du, dass neue MA anders eingruppiert sind, hast Du die Verträge gesehen?

J
jutti1965

08.02.2024 um 09:17 Uhr

T5 ich weiß ja nicht wie das bei Euch ist, aber bei uns reden die MA miteinander und da kommt sowas schon mal raus Der BR hat Einsicht auf die Gehälter und kann dementsprechend reagieren!

T
Tagträumer_5

08.02.2024 um 09:33 Uhr

Nur weil jemand redet, heißt es nicht, dass es auch stimmt. Deshalb nochmals die Frage, ob der TE die Verträge gesehen hat.

T
takkus

08.02.2024 um 09:40 Uhr

Blödsinnige und überflüssige Frage. Hilft für die Beantwortung der Frage nicht einen Metzer weiter.

Gruß und Kuss Dein aggressiver User takkus

M
Muschelschubser

08.02.2024 um 10:17 Uhr

Habt Ihr denn im Hause Lohngrundsätze, oder eine konkrete Eingruppierung in der jeweiligen Stellenbeschreibung definiert? Dann könnte man sich darauf berufen.

Oder Gibt es Tätigkeitsbeschreibungen im TV, die man mit Deiner Stellenbeschreibung abgleichen könnte?

Das würde ich dann mal prüfen, optimalerweise mit Hilfe des BR.

Gibt es dort keinerlei Regelungen, könnte es ein harter Kampf werden. Denn auch wenn man unter dem Median liegt, gibt es ohne Lohngrundsätze keinen erzwingbare Anspruch auf Gehaltsanpassung. Da bleibt dann nur regelmäßiges Bohren, nach dem Motto "steter Tropfen höhlt den Stein". Es ist leider oft so, dass einige Leute besser verhandelt haben, oder mehr geboten werden musste um überhaupt jemanden von extern einstellen zu können.

Wie austauschbar sind denn Eure Fachkräfte? Sonst einfach mal ein Zeugnis anfordern und die Reaktion abwarten...

C
celestro

08.02.2024 um 10:34 Uhr

Das hier ist ein BR-Forum ... demnach wäre es nicht völlig abwegig, das jemand in der Funktion des BRM mitbekommt, das neue MA anders eingruppiert werden.

M
Muschelschubser

08.02.2024 um 10:38 Uhr

@TE Oder bist Du zufällig selbst BRM? Dann kannst Du Dir die Beweggründe des AG selbst herleiten und gleichzeitig über das Benachteiligungsverbot gehen.

T
Tagträumer_5

08.02.2024 um 10:58 Uhr

Ich möchte lediglich wissen, woher die TE diese Erkenntnis hat.

T
takkus

08.02.2024 um 11:30 Uhr

Völlig unwichtig und würde nur zur Befriedigung Deiner Neugier, aber nicht zur sachgerechten Beantwortung der Frage dienen..

Gruß und Kuss Dein aggressiver User takkus

T
Tagträumer_5

08.02.2024 um 11:39 Uhr

@TE ... Wie bist Du zu der Erkenntnis gelangt, dass neue Mitarbeiter höher eingruppiert werden?

T
takkus

08.02.2024 um 11:42 Uhr

Nochmal: Völlig unwichtig und würde nur zur Befriedigung Deiner Neugier, aber nicht zur sachgerechten Beantwortung der Frage dienen..

Gruß und Kuss Dein aggressiver User takkus

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RENEG

08.02.2024 um 11:48 Uhr

Es gibt einen Stellenplan aber die Vertretung die ich übernehme ist in keiner Stelle Aktuell vorgesehen es soll auch keine Neue geschaffen werden. Und unsere Lohnstruktur wurde anscheinend hinuntergesetzt entschieden vom AG. Da rückt keiner richtig mit der Sprache raus der BR kennt die Problematik kann aber auch nicht viel machen.

R
RENEG

08.02.2024 um 11:55 Uhr

Stellenplan haben wir allerdings gleiche Stelle 3Lohngruppen und diese Vertretung ist nirgends festgehalten.

R
RENEG

08.02.2024 um 11:57 Uhr

Stellenplan gibt es jedoch für die gleiche Stelle die ausgeübt wird 3 Lohngruppen. Die Vertretubg die ich ausführe wird nirgendwo festgehalten aktuell.

T
takkus

08.02.2024 um 12:00 Uhr

@ Kollege RENEG

Wenn Du das Forum verfolgst wirst Du merken, das Du von Tagträumer_5 keine sachkundig fundierte Auskunft erhältst. Ein Tipp von mir, sicher auch im Namen vieler anderer User: reagiere nicht auf seine Fragen.

K
Kehler

08.02.2024 um 14:08 Uhr

Bitte diesen Troll Tagträumer ignorieren, danke.

OH
Olav HB

08.02.2024 um 14:24 Uhr

Also, jetzt mal zum Thema: Zunächst: dies ist erst einmal individuelles Arbeitsrecht und fällt nicht perse im Aufgabenbereich des Betriebsrats, wobei ein guter BR hier aufgrund der Kenntnisse des Betriebes sicherlich hilfreich und ggf. auch vermitteldn zu Seite setehen kann (und wird).

Wenn man meint, dass die Eingruppierung nicht (mehr) richtig ist -egal ob das jetzt aufgrund von Aussagen andere Kolleg*Innen kommt, oder ob der Weihnachtsmann einem was zugeflüstert hat-, muss man die dem entsprechenden Tarifvertrag und die dazugehörende Vergütungsgrundsätze vergleichen mit a) die Stellenbeschreibung und b) die tatsächliche Tätigkeiten. Ist man dann der Meinung, man muss anders (höher) eingrupiert werden, muss man dies dem Arbeitgeber gegenüber geltend machen. Lehnt der Arbeitgeber die höhere Eingruppierung ab, so bleibt nur der Weg zu Arbeitsgericht um die höhere Eingruppierung einzuklagen. Manchmal reicht es aber schon, wenn der Rechtsberatung deiner Gewerkschaft, die sich ja mit dem Tarif in deiner Branche auskennen, sich schriftlich an den Arbeitgeber wendet.

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