Änderung der Arbeitszeit
Hallo zusammen. Ich bin neu als BR Mitglied dabei und habe folgende Frage: Der AG hat die Öffnungszeiten des Ladens verkürzt. Somit machen alle Vollbeschäftigten jeden Tag 0,5 Minusstunden. Das baut sich ganz schön auf. 2,5 Std. pro Woche etc. Frage ist, ob der AG dann Ladenmitarbeiter "zwingen" kann an verkaufsoffenen Sonntagen zu arbeiten, damit die Minusstunden abgebaut werden? Inwieweit ist die Zustimmung / Mitbestimmung des BR dazu notwendig?
Vielen Dank im Voraus!
Community-Antworten (4)
07.02.2024 um 19:20 Uhr
Der AG kann die Arbeitszeiten nicht einfach so verkürzen, sondern kommt somit mMn in Annahmeverzug.
Und ja, natürlich ist der BR in der Mitbestimmung ... sowohl bei der Änderung der Arbeitszeit, als auch bei Plänen für die Arbeit an Sonntagen. Nicht aber bei der Entschiedung, den Laden 0,5 h eher zu schließen.
07.02.2024 um 19:49 Uhr
Eben wie Celestro schreibt er kann den Laden öffnen wie er will. Dann spielen die Angestellten eben Mensch ärger Dich nicht bis die Kunden kommen. Bei den Arbeitszeiten muss der AG die Arbeitsverträge und die Mitbestimmung des BR beachten. Kann es sein, dass ihr da gepennt habt?
08.02.2024 um 10:43 Uhr
Änderungen der Arbeitszeiten sind ohne Zweifel mitbestimmungspflichtig. Das Ergibt sich aus §87 BetrVG. Obwohl die Öffnung am Sonntag als solches nicht unter der Mitbestimmung fällt (Unternehmerische Entscheidung), fällt die Umsetzung sehr wohl unter der Mitbestimmung, besonders für die Bereiche, die nicht bereits vom Tarifvertrag (falls anwendbar) oder dem ArbZG geregelt sind. Führt der unternehmerische Entscheidung Sonntags zu öffnen, dafür an andere Tage die Arbeistzeiten zu kürzen, dazu, dass Mitarbeiter Minusstunden aufbauen, und wird mit dem BR kein Einigkeit erzielt über eine ordnungsgemäße Dienstplanung die über ein gewissen Zeitraum gewährleistet, dass Minusstunden nicht anfallen, ist der nächste Schritt die Einigungsstelle.
08.02.2024 um 11:59 Uhr
Hallo zusammen,
ich bedanke mich für eure Antworten. Diese habt mir sehr geholfen. Danke!
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