Erstes Ersatzmitglied wird nie eingeladen !
Hallo,
ich bin erstes Ersatzmitglied eines siebenköpfigen Gremiums. Leider werde ich nie eingeladen.
Ordentliche Mitglieder werden aus dem Urlaub und selbst aus der Krankheit geholt, um an den Sitzungen teilzunehmen. Weiterhin werden Sitzungen auf das Wochenende verlegt, um vollständig zu sein und mich nicht dabei haben zu müssen. Und sollte tatsächlich mal einer fehlen wird behauptet die Absage sei so kurzfristig gewesen sei, dass man mich nicht mehr einladen konnte.
Das ganze geht vom BRV aus. Hinter vorgehaltener Hand bekomme ich von einzelnen Mitgliedern hinterher zu hören, dass der BR mal wieder nicht vollständig war und das die Absagen, z. B. wegen eines Seminarbesuchs, keinesfalls kurzfristig waren.
Wie kann ich mein Recht der Teilnahme durchsetzen, ohne andere Mitglieder mit reinzuziehen?
Vielen Dank für Eure Hilfe, Erstes Ersatzmitglied
Community-Antworten (14)
13.04.2007 um 19:04 Uhr
Erstes Ersatzmitglied,
ähh, wirklich im ernst ????
Frage mal warum ! Das könnte ja, schon fast Mobbing sein ?
p.s schlechte BR kollegen hast Du da die tuschel aber dir nicht helfen !
13.04.2007 um 19:36 Uhr
Erstes Ersatzmitglied, auf Deine BR Kollegen kannst Du anscheinend nicht bauen. Ich finde es schade, dass es BR`S gibt, die was bewegen wollen aber nicht dürfen! Wir sind fünf BR und zu jeder Sitzung sind unser 2 Ersatzmitglieder dabei. Ersatzmitglieder könnten sich durch regelmäßige Teilnahme an den Betriebsratssitzungen »auf dem Laufenden« halten).und brauchen im Ernstfall nicht erst eingewiesen zu werden. Du siehst es macht Sinn, ist leider nicht überall so. Und hat sich auch erst geänder, als ich BRV wurde. Als Ersatzmitglied wollten sie mich jahrelang auch nicht. Versuche einfach mit Deinen BR Kollegen im Gespräch zu bleiben und sie von Dir zu überzeugen. Rechtlich hast Du leider keinen Anspruch.
13.04.2007 um 19:50 Uhr
baccus,
zu jeder Sitzung sind unser 2 Ersatzmitglieder dabei.
Das ist nur möglich wenn mindestens zwei ordentliche BRM verhindert sind (Urlaub, Krankheit, Schulung usw.).
13.04.2007 um 19:53 Uhr
Erstes Ersatzmitglied, Hallo baccus,
auf Deine BR Kollegen kannst Du anscheinend nicht bauen.
Das sehe ich so auch ...
Ich finde es schade, dass es BR`S gibt, die was bewegen wollen aber nicht dürfen!
Es finden ja wieder Wahlen statt ;->
Wir sind fünf BR und zu jeder Sitzung sind unser 2 Ersatzmitglieder dabei.
Dies kann aber durchaus auch kritisch gesehen werden. Die Ersatzmitglieder haben nicht grundsaetzlich Anspruch auf entsprechende Freistellung, sondern nur dann, wenn sie als regulaere Mitglieder nachruecken.
Ersatzmitglieder könnten sich durch regelmäßige Teilnahme an den Betriebsratssitzungen »auf dem Laufenden« halten).und brauchen im Ernstfall nicht erst eingewiesen zu werden. Du siehst es macht Sinn, ist leider nicht überall so. Und hat sich auch erst geänder, als ich BRV wurde.
Ich wuerde sagen, hier muss der AG aber auch mitspielen ...
Als Ersatzmitglied wollten sie mich jahrelang auch nicht.
Es haengt hier meiner Meinung nach nicht vom "Wollen" ab. Wann ein Ersatzmitglied zu laden ist, ist gesetzlich geregelt.
Versuche einfach mit Deinen BR Kollegen im Gespräch zu bleiben und sie von Dir zu überzeugen.
Koennte ggf, einen Rechtsstreit oder die Fassung nichtiger Beschluesse vermeiden.
Rechtlich hast Du leider keinen Anspruch.
Zumindest dann, wenn ein Ersatzmitglied nicht ordnungsgemaess geladen wurde, weil - wie angefuehrt (Seminar) - ein ordentliches Mietglied nicht ploetzlich und unvorhergesehen verhindert ist, wuerde ich den Sachverhalt durchaus anders beurteilen.
Mit kollegialen Gruessen JoK
13.04.2007 um 19:54 Uhr
@baccus, "....Wir sind fünf BR und zu jeder Sitzung sind unser 2 Ersatzmitglieder dabei. Ersatzmitglieder könnten sich durch regelmäßige Teilnahme an den Betriebsratssitzungen »auf dem Laufenden« halten).und brauchen im Ernstfall nicht erst eingewiesen zu werden. Du siehst es macht Sinn, ist leider nicht überall so. Und hat sich auch erst geänder, als ich BRV wurde...."
Schon mal was von Nichtöffentlichkeit gehört? Deine Sitzungen sind aber ganz schön öffentlich!
§ 30 BetrVG - IV. Grundsatz der Nichtöffentlichkeit! Rd. 11, Kommentierung von Däubler
13.04.2007 um 19:54 Uhr
Baccus, da kann man ja nur hoffen, dass Ihr nie etwas beschließt, das zu einem Streitfall vor Gericht wird.
Mona-Lisa, JOK, da ist man gleichzeitig und doch zu spät ;-))
Wünsche Euch ebenfalls ein schönes Wochenende, so wie auch allen anderen
13.04.2007 um 20:56 Uhr
Hallo an Alle, freue mich über Eure rege Beteiligung. Unser erstes Ersatzmitglied war massivem Mobbing ausgesetzt sollte sogar vor einem Jahr gekündigt werden ist jetzt im BR im Ausschuß für Büroorganisation. ( Neu ins Leben gerufen) Unser zweites Ersatzmitglied ist unser Obmann für Behinderte. Obmann (weil nicht mehr als 3 Behinderte) sonst wäre er Schwerbehindertenvertreter: er ist einer von der Dreien. Die GL spielt mit und solange keiner was dagegen hat......
Unsere Sitzungen finden einmal in der Woche statt und die Ersatzmitglieder sind nur wenn es um eine Beschlußfassung geht nicht dabei.
13.04.2007 um 21:06 Uhr
baccus, deine sache, für mich keine lösung ....
13.04.2007 um 21:43 Uhr
Hallo Erstes Ersatzmitglied, Auch bei einer kurzfristigen Verhinderung ist nach meiner Auffassung ein Ersatzmitglied zu laden (wenn es Dir noch mölich wäre an der Sitzung teilzunehmen). Du könntest die anderen BR Mitglieder ja mal darauf hinweisen, dass bei nicht korrekter Ladung des Ersatzmitgliedes die evtl. gefällten Beschlusse nichtig sind ...
13.04.2007 um 23:33 Uhr
@Waschbaer: Hallo Waschbaer,
Mobbing ist wohl nicht gegeben. Das ganze geht, soweit ich das mitbekomme, nur vom BRV aus. Allerdings sagt halt keiner was von den Anderen, da unser BRV sehr dominant ist. Wobei Angst wohl der falsche Begleiter für ein Betriebsratsmitglied ist. Aber das ist wohl durchaus menschlich.
@Rolf Becker: Hallo Rolf,
da die regulären Sitzungen immer um 14.00 Uhr beginnen, fallen Sie in meine Arbeitszeit. Ich könnte innerhalb von zwei Minuten dabei sein. Mein Problem aber bleibt den Nachweis zu führen, dass Mitglieder gefehlt haben und ich nicht geladen wurde.
Soweit mir bekannt ist habe ich zwar Recht eingeladen zu werden (bei fehlenden Mitgliedern), habe aber kein Recht die Anwesenheitslisten einzusehen. Wie sollte ich weiter vorgehen? Hat jemand einen Vorschlag?
14.04.2007 um 00:39 Uhr
Hallo Erstes Ersatzmitglied,
Soweit mir bekannt ist habe ich zwar Recht eingeladen zu werden (bei fehlenden Mitgliedern), habe aber kein Recht die Anwesenheitslisten einzusehen. Wie sollte ich weiter vorgehen? Hat jemand einen Vorschlag?
Wenn Du es hart moechtest:
Betriebsrat der Fa. Mustermann
Betr: Ladung als Ersatzmitglied
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie Euch sicher bekannt ist, bin ich Ersatzmitglied im Betriebsrat und bei Verhinderung eines ordentlichen Mitglieds gem. § 29 Abs. 2 Satz 6 BetrVG zwingend zu laden.
In der Vergangenheit ist dieser gesetzlichen Verpflichtung leider nachweisbar nicht nachgekommen worden.
Ich mache hiermit auf dieses Versaeumnis aufmerksam und bitte darum, mich als Ersatzmitglied des Betriebsrats im Vertretungsfall jeweils aufgrund der Vorgaben des BetrVG ordnungsgemaess zu laden.
Ich gehe selbstverstaendlich davon aus, dass es sich bei der bisherigen Praxis um einen Rechtsirrtum handelt, der in der Zukunft nicht wiederholt wird, da Verstoesse gegen die Vorschriften des § 29 Abs. 2 BetrVG nicht nur dazu fuehren , dass Beschluesse des Betriebsrats nichtig sein koennen, sondern ggf. auch zu Rechtsfolgen aufgrund des § 23 BetrVG fuehren koennten.
Ich wuerde mich freuen, wenn wir zukuenftig konstruktiv zusammenarbeiten werden und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben auch weiterhin eine Selbstverstaendlichkeit darstellt.
Mit kollegialen Gruessen
Erstes Ersatzmitglied
Richtig hart:
An das Arbeitsgericht Musterstadt
In der Arbeitsrechtssache des
Ersten Ersatzmitglieds, Musterstrasse, 0815 Musterstadt
- Klaeger -
g e g e n
Betriebsrat der Fa. Musterfabrik
- B e k l a g t e -
wegen
Betriebsverfassungsrecht (hier: Verstoss gegen § 29 Abs. 2 Satz 6 BetrVG ) ....
Ganz hart wuerde ich dann einem Anwalt ueberlassen, der sich in der Materie gut auskennt und nur dann, wenn Deine 'Informanten' auch bereit waeren, ihre Aussagen ggf. auch gerichtlich zu bezeugen.
Mit kollegialen Gruessen JoK
14.04.2007 um 01:21 Uhr
JoK, Du hast den § 23 (1) aber nicht sehr aufmerksam gelesen :-)
Erstes Ersatzmitglied, JoK hat Dir ein sehr schönes Schreiben aufgesetzt. Für die härteren Varianten wird es nötig sein, die Gewerkschaft hinzuzuziehen.
14.04.2007 um 06:54 Uhr
@ Lotte
Du hast den § 23 (1) aber nicht sehr aufmerksam gelesen :-)
Doch schon, es mag nur nicht so richtig auffallen ;-)
Ob es gelingt, die entsprechende Anzahl an Kolleginnen und Kollegen, oder die Gewerkschaft zu mobilisieren und ob das AG hier eine groben Verstoss gegen gesetzliche Pflichten sieht, steht auf einem anderen Blatt.
Auf die Schnelle habe ich jedoch keinen anderen Wink mit dem Zaunpfahl gefunden, der gewisse Denkprozesse beim BRV einleiten koennte...
Gruss JoK
14.04.2007 um 18:10 Uhr
@JoK
Wenn Du es hart moechtest:
Ich möchte es nicht hart, ich möchte einfach meinem Recht nach, konstruktiv mitarbeiten. Aber es geht scheinbar nicht anders.
Ich bedanke mich auf jeden fall recht herzlich bei Dir. Du hast Dir da wirklich große Mühe gegeben, um mir zu helfen. Und das Schreiben ist genau das was ich brauche. Vielen, vielen Dank.
Ich werde von den Reaktionen berichten.
Gruß, Erstes Ersatzmitglied
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