Personelle Maßnahmen mit Namen in Tagesordnung schreiben
Hallo ihr Lieben, ich hätte mal eine Frage bezüglich des Datenschutzes
Ich bin neu als BR Vorsitzende und unser ehemaliger Vorsitzender hat mir eine kurze Einführung in alles gegeben.
Ich schreibe nun gerade die Tagesordnung für die nächste Sitzung und wollte fragen ob man denn die Personellen Maßnahmen wie Neueinstellungen oder Kündigungen mit Namen der Betroffenen etc. in die Tagesordnung schreibt? So wurde es wohl immer gemacht aber ich weiß nicht ob das so richtig ist.
Community-Antworten (14)
05.02.2024 um 10:16 Uhr
Warum nicht?
Die TO ist ja für die BR Mitglieder. Ob sie nun dort erfahren oder später in der Sitzung, um wen es geht...
05.02.2024 um 10:29 Uhr
1.) Warum nicht? Na es steht doch sehr deutlich dort ... Datenschutzbedenken.
aber
2.) es gibt Regeln für eine ordnungsgemäße Beschlussfassung. Und die sehen unter anderem so aus, das die Sache formal korrekt in die TO muss. Und daher MUSS das auch alles da rein.
was geht also NICHT:
"Beschluss über eine Kündigung"
was muss stattdessen in die TO?
"Beschluss über die personenbedingte Kündigung von Max Mustermann". Und sofern aufgrund des Namens nicht direkt klar ist wer das ist (weil es 2 Personen mit gleichem Namen gibt z.B.), dann muss das sogar noch genauer rein, also z.B.:
"Beschluss über die personenbedingte Kündigung der Fachkraft für Lagerwirtschaft Max Mustermann" (oder so ähnlich).
05.02.2024 um 13:24 Uhr
Wie willst du über eine Personalmeldung einen ordentlichen Beschluss fassen wenn die Person nicht genannt wurde?
05.02.2024 um 15:07 Uhr
es geht ja rein um die TO, aber ich hatte ja schon geschrieben, dass das da rein muss.
05.02.2024 um 17:41 Uhr
Auch für den Betriebsrat gilt das Prinzip der Datensparsamkeit gem. Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO.
Gleichzeitig fordert § 29 (2) BetrVG, dass der Vorsitz „die Mitglieder des Betriebsrats zu den Sitzungen rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung zu laden“ hat. Weitere Formvorschriften gibt es nicht, aber die Schrift- oder wenigstens Textform drängen sich auf. Die versandte Tagesordnung sollte aber die zu behandelnden Punkte möglichst konkret angeben, Punkte wie „Verschiedenes“ oder „Personelle Einzelmaßnahmen“ sollen bei Beschlussfassungen vermieden oder eben weiter präzisiert werden. Vgl. Fitting RN 46, DKW / Wedde RN 22
Nun kommt es auf euren Betrieb an: Wenn ihr in jeder Abteilung Leute mit ähnlichen Namen habt, könnte die Nennung des vollen Vor- und Nachnamens notwendig sein. Meistens genügt es aber auch, wenn z.B. der Vorname voll und der Nachname nur mit Anfangsbuchstaben genannt wird, wenn man zB über die Abteilung oder Tätigkeit die Person genauer einordnen kann.
05.02.2024 um 18:27 Uhr
das man hier aufgrund der DSGVO auf M.Mustermann gehen muss, halte ich für kompletten Mumpitz, Sorry!
06.02.2024 um 11:34 Uhr
@celestro Ich sage damit nicht, dass es so gemacht werden muss. Der BR kann auch den vollen Namen nennen oder darüberhinausgehen.
Aber ist es für den BR zur formal korrekten Einladung wirklich notwendig, nicht datensparsam nach DSGVO zu arbeiten?
Der BR soll schließlich auch überwachen, dass der AG den Datenschutz berücksichtigt – warum sollte man sich dann ausnehmen? Abgesehen davon ergeben sich aus BetrVG und DSGVO eben auch Pflichten für den BR.
06.02.2024 um 12:35 Uhr
Ich finde, Du widersprichst Dir hier total. Entweder MUSS der BR aufgrund von Datensparsamkeit auf M.Mustermann gehen, oder er muss es nicht.
Nur wenn das BetrVG vorgibt, das der MA in der TO identifizierbar sein muss, dann hat man mMn auch keinen Spielraum.
Natürlich muss sich der BR an die DSGVO halten ... aber mEn nicht bei klar definierten Notwendigkeiten jetzt herumdoktorn.
06.02.2024 um 13:02 Uhr
Das ist überhaupt kein Widerspruch – der BR kann abwägen und hat einen Beurteilungsspielraum, wie eingeladen wird. Das kann ein Gremium für sich auch so entscheiden und in der Geschäftsordnung festhalten.
Ich gebe hier einen Hinweis, wie man ordentlich einladen kann, ohne zu viele personenbezogene Daten nutzen zu müssen.
Und gerade weil die DSGVO eben auch für den BR gilt, gilt: Jedes Gremium sollte
- eigene Datenschutzrichtlinien als Teil der Geschäftsordnung haben
- ein Verarbeitungsverzeichnis haben (das der AG als Verantwortlicher führt)
- ein Löschkonzept vorhalten. https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Entwicklung-eines-Loeschkonzepts~.html
Das hat auch nichts mit „herumdoktorn“ zu tun, wenn man datensparsam arbeitet und dennoch allen BR klar ist, um welche Person es geht. Und weil mir die Worte im Mund umgedreht werden: Ich schrieb „Vorname voll und der Nachname nur mit Anfangsbuchstaben“, also Max M., nicht M. Mustermann.
06.02.2024 um 16:46 Uhr
Mamagan wie kommt man auf so einen Quark? Datensparsamkeit bedeutet, dass ich Daten nur verarbeite wenn sie in einem konkreten Zusammenhang mit der Betriebsratsarbeit stehen. Und da dies bei personellen Maßnahmen ja eindeutig der Fall ist brauch ich auch nicht rumeiern von wegen Max M. usw!
06.02.2024 um 18:26 Uhr
"der BR kann abwägen und hat einen Beurteilungsspielraum, wie eingeladen wird. Das kann ein Gremium für sich auch so entscheiden und in der Geschäftsordnung festhalten."
Sorry, aber das ist völlig falsch. Die Formalien stehen fest und müssen eingehalten werden. Und sofern die DSGVO gebieten würde, das man "mittlerweile" sparsamer mit Daten umgehen müsste ... wäre auch das wieder völlig klar. Einen Beurteilungsspielraum besteht weder im Einen, noch im anderen Fall und demnach auch keine Möglichkeit da über die GO etwas zu regeln.
"Und weil mir die Worte im Mund umgedreht werden: Ich schrieb „Vorname voll und der Nachname nur mit Anfangsbuchstaben“, also Max M., nicht M. Mustermann."
Das ist ja angesichts der Tatsache, das sich Menschen oftmals eher durch den Nachnamen unterscheiden "ja noch schlimmer". ;-)
07.02.2024 um 09:14 Uhr
Celestro was hältst Du denn davon wenn man nur M.M. schreiben würde ;-)
07.02.2024 um 10:35 Uhr
Wie wollt Ihr Usern Hilfe anbieten, wenn Ihr über Klarnamen bei Sitzungsprotokollen redet?!
*vom Administrator angepasst
07.02.2024 um 11:12 Uhr
Wenn hier jemand fälschlicherweise glaubt, die DSGVO würde hier ein angepasstes vorgehen erfordern ... wieso sollte man darüber nicht reden?
Verwandte Themen
Mit welcher Mehrheit können Tagesordnungspunkte abgelehnt werden ?
ÄlterHallo alle zusammen, ich habe eine Frage bezüglich der Tagesordnung. Gesetzlich sieht es so aus das der BR Vorsitzende die Tagesordnung erstellt und die Punkte auswählt wo er denkt das müsste besproc
Fristen Personelle Maßnahmen
ÄlterHallo ihr alle, Wir haben seit jeher das Problem das wir Personelle Maßnahmen erst so spät zu gestellt bekommen das meistens kaum noch bis eigentlich gar keine Zeit mehr ist diese in der Sitzung zu
Wahl Wirtschaftsausschuss und Zusatz zur Tagesordnung
ÄlterLiebe Kollegen Ich brauche mal eure mithilfe. Und zwar wollten wir in der Sitzung den Wirtschaftsausschuss wählen. Ein Kollege hat sich darüber ausgelassen und zwar: Die Tagesordnung hat f
Tagesordnung BR-Sitzung - muß der Tagesordnung einstimmig zugestimmt werden?
ÄlterTagesordnung BR-Sitzung muß der Tagesordnung einstimmig zugestimmt werden oder nicht? Bei uns im Gremium gibt es dazu abweichende Meinungen. Es geht hier nicht um Abänderung der Tagesordnung sondern
§ 100 Vorläufige personelle Maßnahmen
ÄlterIch habe da mal ne Frage zu der Vorläufigen personelle Maßnahme: wie lange kann der Arbeitgeber die Vorläufige personelle Maßnahmen nach § 100 aufrechterhalten wenn der Betriebsrat die Einstellung ode