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Mit welcher Mehrheit können Tagesordnungspunkte abgelehnt werden ?

VD
Victor Dumas
Jun 2019 bearbeitet

Hallo alle zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich der Tagesordnung. Gesetzlich sieht es so aus das der BR Vorsitzende die Tagesordnung erstellt und die Punkte auswählt wo er denkt das müsste besprochen werden im Gremium. Natürlich immer mit einem Auge, auf die Themen und Aufgaben die gerade anliegen. Folgende Situation bzw. Problemstellung hat sich bei uns ergeben: Bist jetzt hat der BR Vorsitzende die Tagesordnung nach diesen Gesichtspunkten erstellt. Es gab immer mal wieder BR Mitglieder die bestimmte Punkte auf die Tagesordnung gebracht haben. Diese wurden auch immer auf die Tagesordnung gesetzt, ohne jetzt nach der viertel Mehrheit zu fragen. Die Tagesordnung wird immer am Montagmorgen erstellt und dann per E- Mail mit Protokoll an die BR Mitglieder gesendet, BR Sitzung ist jeweils immer am Mittwoch. Nun ist die Zusammensetzung unseres Gremiums etwas suboptimal... wir sind ein Elfer Gremium. Zwei davon sind leider AG zugewandt bzw. tendieren in vielen Punkten in diese Richtung und sie machen daraus auch kein Hehl.

Nun hatten wir die Besonderheit das wir einen neuen BR Vorsitzenden wählen mussten weil unser Alter seinen Rücktritt als Vorsitzender und als BR Mitglied erklärt hatte.

Einer der AG zugewandten BR Mitglieder hat dann versucht im Vorwege der Wahl einen Punkt auf die Tagesordnung zubringen. Der Sinngemäß in etwa so lautet: Er wollte das die Mitglieder die sich zur Wahl stellen, sich auf eine Liste eintragen, damit sich die anderen BR Mitglieder, sich schon im Vorwege darüber Gedanken machen können wenn sie wählen wollen. Dieser Tagesordnungspunkt wurde abgelehnt mit einer viertel Mehrheit der BR Mitglieder. Da man angenommen hat das diese Liste irgendwie in die Hände des AG gelangen könnte und somit evtl. Beeinflussung durch den AG stattfinden könnte. Und kam so nicht auf die Tagesordnung.

Ist das formell richtig gelaufen ? Wenn ja welche Mehrheit brauche ich um einen solchen Punkt abzulehnen, als BR Mitglied?

Seit diesem Vorfall gibt es hitzige Diskussionen im Gremium bezüglich der Tagesordnung. Wir wollen eine ans Gesetz angelehnte Regelung dafür treffen.

Danke schon mal im Voraus für eure Antworten....

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Community-Antworten (6)

S
stehipp

06.06.2019 um 14:05 Uhr

Eigentlich hast du dir die Antwort schon selber gegeben. Gem. § 29 Abs. 3 ist definiert, dass der Vorsitzende die Tagesordnung erstellt. Alternativ können ein Drittel der Mitglieder Tagesordnungspunkte aufnehmen lassen. Ich bin nicht gut in Mathe, aber 1er von 11 ist nicht 1/3. Somit konnte das ein Mitglied die Aufnahme des Punktes nicht "erzwingen" und somit war der Vorsitzende auch nicht verpflichtet, den Punkt aufzunehmen. Soweit schon mal nichts passiert bei Euch.

Jetzt mal hypothetisch: Grundsätzlich kenne ich keinen Passus, der die Ablehnung eines ordnungsgem. gem § 29 BetrVG eingebrachten Tagesordnungspunkt regelt bzw. ermöglicht.

K
krambambuli

06.06.2019 um 14:11 Uhr

Ihr hättet den Punkt doch auf die Tagesordnung nehmen können und den Inhalt bei der Beschlussfassung ablehnen können. Macht immer einen besseren Eindruck.

C
celestro

06.06.2019 um 15:05 Uhr

"Dieser Tagesordnungspunkt wurde abgelehnt mit einer viertel Mehrheit der BR Mitglieder."

Was ist eine Viertel-Mehrheit? Also wenn überhaupt, werden Beschlüsse mit einer Mehrheit gefasst. Sofern alle da sind, sind das bei einem 11er Gremium also 6 Personen.

P
Pjöööng

06.06.2019 um 15:18 Uhr

Der BRV hätte schon alleine aus formalen Gründen diesen Antrag nicht auf die TO nehmen brauchen. Der BRV hätte auch gut daran getand, den/die Antragsteller zu fragen, ob sie den Antrag ernst meinen. Falls der Punkt es doch auf die Tagesordnung geschafft hätte, hätte ich den BRV hier in der Pflicht gesehen, das Gremium darüber zu informieren, dass dieser Beschluss offensichtlich rechtswidrig wäre.

Ich denke den besseren Eindruck macht der BRV der sein Geschäft versteht und nicht über jedes Stöckchen springt.

C
Catweazle

06.06.2019 um 15:46 Uhr

Ich halte eine solche Liste für sinnlos. Was ist, wenn jemand von der Liste überhaupt nicht vorgeschlagen wird? Unmittelbar vor der Wahl können noch Kandidaten vorschlagen werden die nicht auf der Liste stehen. Es gibt zu viele Unabwägbarkeiten.

N
nicoline

06.06.2019 um 16:15 Uhr

Zitat stehhipp Alternativ können ein Drittel der Mitglieder Tagesordnungspunkte aufnehmen lassen. Gesetzestext: wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt. Zitat stehhipp Ich bin nicht gut in Mathe, Aber lesen kannst du schon, oder?

Victor Dumas Ist das formell richtig gelaufen ? Nein, ist es nicht, denn der TOP wurde nicht von 1/4 der BRM vorgeschlagen.

Wenn ja welche Mehrheit brauche ich um einen solchen Punkt abzulehnen, als BR Mitglied? Die Ablehnung eines vom BRV vorgeschlagenen TOP sieht das Gesetz nicht vor! Allerdings könnte man zu Beginn der Sitzung einen Antrag auf Änderung der TO stellen, dahingehend, dass dieser TOP entfernt wird. Das erfordert dann aber Einstimmigkeit der anwesenden Mitglieder! Und ansonsten bin ich bei Pjöööng

Wir wollen eine ans Gesetz angelehnte Regelung dafür treffen ?????

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