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Tagesordnung BR-Sitzung - muß der Tagesordnung einstimmig zugestimmt werden?

D
dinoli
Jan 2018 bearbeitet

Tagesordnung BR-Sitzung muß der Tagesordnung einstimmig zugestimmt werden oder nicht? Bei uns im Gremium gibt es dazu abweichende Meinungen. Es geht hier nicht um Abänderung der Tagesordnung sondern um die Tagesordnung die rechtzeitig allen BR-Mitglieder zugegangen ist. Leider konnte ich auch im nirgendwo eine eindeutige Antwort finden!

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Community-Antworten (3)

L
lupus

04.01.2010 um 12:40 Uhr

Hallo dinoli

Da hilft §29 Satz 2 BetrVerG.

(2) Die weiteren Sitzungen beruft der Vorsitzende des Betriebsrats ein. Er setzt die Tagesordnung fest und leitet die Verhandlung. Der Vorsitzende hat die Mitglieder des Betriebsrats zu den Sitzungen rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung zu laden. usw

D.h. der BRV setzt die Tagespunktliste fest

M
monalisa

04.01.2010 um 12:45 Uhr

@dinoli, für die Tagesordnung braucht man keinen Beschluss (wann sollte dafür auch die Abstimmung stattfinden??), schon gar keinen einstimmigen! Stell dir mal vor: Du möchtest die Abwahl des BRV auf der Tagesordnung haben, meinst du, dafür bekämst du einen einstimmigen Beschluss?

T
tiktak

04.01.2010 um 15:16 Uhr

Du möchtest die Abwahl des BRV auf der Tagesordnung haben, meinst du, dafür bekämst du einen einstimmigen Beschluss? Antwort 2 Erstellt am 04.01.2010 - 11:45 von MonaLisa JA!!!! Vor der Sitzung rede ich mit BRV im Aufzug ohne Zeuge,bevor wir ihm Auto demoliert haben,sein Umkleideschrank geschweißt haben,mindestens einmal pro Nachtschicht um halb drei angerufen haben.....usw. tik-tak

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