Erstellt am 04.01.2010 um 11:40 Uhr von Lupus
Hallo dinoli
Da hilft §29 Satz 2 BetrVerG.
(2) Die weiteren Sitzungen beruft der Vorsitzende des Betriebsrats ein. Er setzt
die Tagesordnung fest und leitet die Verhandlung. Der Vorsitzende hat die Mitglieder
des Betriebsrats zu den Sitzungen rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung
zu laden. usw
D.h. der BRV setzt die Tagespunktliste fest
Erstellt am 04.01.2010 um 11:45 Uhr von MonaLisa
@dinoli,
für die Tagesordnung braucht man keinen Beschluss (wann sollte dafür auch die Abstimmung stattfinden??), schon gar keinen einstimmigen!
Stell dir mal vor:
Du möchtest die Abwahl des BRV auf der Tagesordnung haben, meinst du, dafür bekämst du einen einstimmigen Beschluss?
Erstellt am 04.01.2010 um 14:16 Uhr von tiktak
Du möchtest die Abwahl des BRV auf der Tagesordnung haben, meinst du, dafür bekämst du einen einstimmigen Beschluss?
Antwort 2 Erstellt am 04.01.2010 - 11:45 von MonaLisa
JA!!!!
Vor der Sitzung rede ich mit BRV im Aufzug ohne Zeuge,bevor wir ihm Auto demoliert haben,sein Umkleideschrank geschweißt haben,mindestens einmal pro Nachtschicht um halb drei angerufen haben.....usw.
tik-tak