BR Büro mit Wänden dünn wie Pappe muss AG Schallschutz bezahlen?
BR Büro mit Wänden dünn wie Pappe , Geschäftsführer sitzt nebenan. Wir sind froh überhaupt ein Büro zu haben.Und ja das der Geschäftsführer nebenan sitzt ist suboptimal.Aber meint ihr man hat die Möglichkeit die Wände irgendwie schall zu isolieren?
Community-Antworten (2)
04.02.2024 um 20:34 Uhr
Der AG muss Euch mMn ein entsprechendes Büro zur Verfügung stellen. Entweder eins mit dickeren Wänden, oder eben hier isolieren.
05.02.2024 um 09:17 Uhr
Räumlichkeiten für das BR-Büro
Ob der Arbeitgeber über einen geeigneten Raum für das Betriebsratsbüro verfügt, ist hierbei unerheblich. Ist auf dem Betriebsgelände kein geeigneter Raum vorhanden, ist der Arbeitgeber verpflichtet zu prüfen, ob er durch Umbaumaßnahmen einen Betriebsratsraum schaffen oder ein anderweitig genutztes Zimmer und dessen bisherige Funktionen auslagern kann. Die Größe des Raums orientiert sich an der Anzahl der Gremiumsmitglieder.
Die Räumlichkeiten müssen dabei stets funktionsgerecht sein. Das heißt, dass die Räumlichkeiten beheizbar, beleuchtet und mit dem erforderlichen Mobiliar verstehen sein müssen. Darüber hinaus muss der Raum grundsätzlich verschließbar sein.
Das Hausrecht für das Betriebsratsbüro liegt insoweit beim Betriebsrat, wie es zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.
Nach § 40 Abs. 2 BetrVG kann der Betriebsrat beim Arbeitgeber beantragen, dass das BR-Büro mit einem Sicherheitsschloss versehen wird, dass nicht Teil der allgemeinen Hausschließanlage ist.
Sind die Räume des BR-Büros nicht für das Abhalten von Sitzungen geeignet, hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat auch einen eigenen Sitzungsraum bereitzustellen. Dabei kann es sich um einen beliebigen Raum im Unternehmen handeln, der jedoch groß genug sein muss, dass alle BR-Mitglieder und eine übliche Anzahl an Gästen ausreichend Platz haben. Darüber hinaus muss der Raum sowohl optisch als auch akustisch abgeschirmt sein.
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