"Fliegende Urne" bei BR-Wahlen?
Hallo Kollegen, Ich arbeite in einem Dienstleistungsunternehmen , bei der letzen BR Wahl ist unser Wahlvorstand mit der Wahlurne(war aus Pappe) durch unsere Reinigungsobjekte "getingelt" und ist auf Stimmenfang gegangen. Diejenigen welche im Wahlvorstand waren standen auch gleichzeitig zur Wahl und sind Listenführer gewesen. Nun zu meinen Fragen: ist es erlaubt mit einer Fliegenden Urne umherzulaufen und auf Stimmenfang zu gehen ? Darf die Urne aus Pappe sein ?Nicht verschließbar/versiegelt ?
Community-Antworten (3)
15.12.2009 um 18:14 Uhr
@clawey, das Betriebsverfassungsgesetz sieht eine Wahlordnung vor. Folgende Punkte müssen erfüllt sein:
- Jede/r Mitarbeiter/in muss die Gelegenheit haben, seine Stimme abzugeben.
- Die Geheimhaltung der Stimmabgabe muss gewahrt sein.
- Die Auszählung muss unmittelbar nach der Stimmabgabe erfolgen. (siehe Wahlordnung des BetrVG §12)
Übrigends ist die Auszählung öffentlich! Du darfst daran teilnehmen. Mit kollegialen Grüßen
15.12.2009 um 18:44 Uhr
So wie das abgelaufen ist, ist das nicht ok. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
15.12.2009 um 23:22 Uhr
clawey Richtig wäre es gewesen im Wahlausschreiben darauf hinzuweisen, dass für Kollegen die sich zum Zeitpunkt der Wahl nicht im Betrieb befinden die Möglichkeit besteht, per Briefwahl an der Betriebsratswahl teilnehmen können und die benötigten Briefwahlunterlagen vom Wahlvorstand anfordern können.
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