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Aushilfen und interne Stellenausschreibung

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VP440040
Feb 2024 bearbeitet

Hallo, Aktuell gibt es bei uns eine interne Stellenausschreibung für eine Leitungsposition. Darauf haben sich auch einige Aushilfen beworben, allerdings sagt der Arbeitgeber, dass sich Aushilfen nicht interne bewerben dürften. Meines Wissens nach gelten geringfügig Beschäftigte doch aber als Teilzeitkräfte und haben dem entsprechend auch die selben Rechte und müssten sich meines Verständnis nach auch darauf bewerben können, oder nicht?

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Community-Antworten (1)

C
celestro

04.02.2024 um 19:06 Uhr

Das es ein AG „verbieten“ könnte, wäre mir neu. Aber er kann sich ja aussuchen, wen er am Ende einstellt.

Sofern er also solche Bewerbungen nicht beachtet, ist das ein Verbot durch die Hintertür.

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