Aushilfe vs. interne Bewerbung?
Hi Leute,
ich habe hier mal 'ne kleine Frage: vor kurzer Zeit haben wir ein paar Aushilfen angestellt, die unseren Leuten im Sekretariat bei "niederen" Tätigkeiten helfen sollten. Es ging darum, die bergeweise eingehende Post vorzusortieren. Der Vertrag der Aushilfen läuft in wenigen Wochen ab. Ein paar von den Aushilfen haben sich auf eine freie Stelle beworben.
Jetzt stellt sich die Frage, ob diese Bewerbungen wie interne Bewerbungen zu handhaben sind, ob es externe Bewerbungen sind oder ob es auf das Datum ankommt, zu dem die ihre Bewerbung geschickt haben.
Bei den Ablehnungsgründen nach §99 gibt es ja den Passus "als Nachteil gilt bei unbefristeter Einstellung auch die Nichtberücksichtigung eines gleich geeigneten befristet Beschäftigten".
Sicherlich ist die Qualifikation der Aushilfen nicht so hoch wie die einiger externer Bewerber, doch welchen Sinn ergibt es, einen Dr.-Ing. mit dem Sortieren von Eingangspost zu beschäftigen?
Viele Grüsse
Community-Antworten (4)
13.11.2006 um 20:16 Uhr
Hallo Tramdriver,
handelt es sich denn um eine interne Stellenausschreibung ?
Gruss Sorge
13.11.2006 um 20:54 Uhr
Hallo tramdriver, da Ihr die Aushilfen doch eingestellt habt, kann es sich doch nicht um externe BewerberInnen handeln. Weiß ja nicht, nach welchen Kriterien bei Euch Stellen besetzt werden, aber bei uns ist die, für die Stelle erforderliche Qualifikation und nicht der Eingang der Bewerbung ausschlaggebend. :-))
Ergänzend dazu das TzBfG: § 18 Information über unbefristete Arbeitsplätze Der Arbeitgeber hat die befristet beschäftigten Arbeitnehmer über entsprechende unbefristete Arbeitsplätze zu informieren, die besetzt werden sollen.
Dabei hat sich der Gesetzgeber bestimmt etwas gedacht...
14.11.2006 um 10:32 Uhr
Guten Morgen Fayence und Sorge,
eigentlich wollte ich mir nur letzte Sicherheit in der Frage der Interpretation des Gesetzestextes holen.
@Sorge: Die Stelle wurde intern und extern ausgeschrieben.
@Fayence: Nehmen wir an, die Bewerbung geht eine Woche vor dem Beginn des Arbeitsverhältnis als Aushilfe ein.
Bei den Aushilfen war die Firma relativ anspruchslos, die Bewerber müssen nicht viel können. Für die unbefristete Stelle müssen sie etwas mehr können, es ist aber nicht so, dass man dafür eine abgeschlossene Ausbildung bräuchte. Es bewerben sich jedoch sogar Akademiker auf die Stelle (der Arbeitsmarkt scheint in unserer Gegend ziemlich kaputt zu sein für Akademiker).
Ich stolpere etwas über den Passus "gleich geeignet" und wie dieser zu interpretieren ist. Der Fitting (RN 190) hilft da nicht sonderlich weit.
Ich habe auch Probleme mit der Interpretation des Gesetzestextes in dem Fall, dass die Entscheidung über die Besetzung des unbefristeten Arbeitsplatzes erst fällt, nachdem das Arbeitsverhältnis der Aushilfen schon beendet ist. Dann ist die Aushilfe ja nicht mehr befristet beschäftigt.
Viele Grüsse und vielen Dank!
14.11.2006 um 13:12 Uhr
tramdriver,
wie will ein BR letztendlich wirklich beurteilen, welcher Bewerber für die Stelle am besten geeignet ist? Letztendlich könnt Ihr Euch nur auf die möglichen Widerspruchsgründe gem. §99 Abs.2 stürzen und damit hat es sich auch schon. Wird die Entscheidung über die Besetzung der Stelle erst später getroffen, so what? Wird dann eine vorher befristete Aushilfe unbefristet eingestellt, ist es doch auch gut.
Wie heißt es so schön: "Wer die Musik bezahlt, darf diese auch bestellen!"
Unterm Strich wird es einem BR immer schwer fallen, "seinen" Bewerber beim AG durchzusetzen. Ist einfach so! Alternativ könntet Ihr einmal über eine BV "Auswahlrichtlinien" nachdenken, falls "Personalentscheidungen" ein generelles Thema bei Euch ist.
Grüsse zurück Fayence
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