Ist ein AN krank hat er dies dem AG unverzüglich mitzuteilen. Das ist ja gesetzlich geregelt und kann bei Verstößen entsprechend geahndet werden. In einem Beiblatt zum Arbeitsvertrag ist jedoch auch geregelt das sich der AN am letzten Tag seiner AU wieder arbeitsfähig melden muss, mit Verweis auf diziplinarische Konsequenzen. Die Frage ist, darf der AG eine solche Weisung während der AU überhaupt durchsetzen? Und ist der BR bei solch einer Weisung, was anderes ist es ja nicht, nach Paragraph 87 BetrVG mitbestimmungspflichtig?