Erstellt am 04.02.2024 um 17:23 Uhr von Catweazle
Natürlich ist der BR in der Mitbestimmung. Es handelt sich zweifelsfrei um Ordnung im Betrieb. Ich wage zu behaupten, dass diese Regelung selbst mit Zustimmung des BR nicht wirksam sein kann. Die Betroffenen müssten hellseherische Fähigkeiten haben um zu wissen ob sie am nächsten Tag noch AU sind. Sie hätten auch ein kaum lösbares Problem wenn die AU an einem Sonntag endet und im Betrieb überhaupt nicht gearbeitet wird.