Rückmeldung beim AG am letzten Tag einer AU
Ist ein AN krank hat er dies dem AG unverzüglich mitzuteilen. Das ist ja gesetzlich geregelt und kann bei Verstößen entsprechend geahndet werden. In einem Beiblatt zum Arbeitsvertrag ist jedoch auch geregelt das sich der AN am letzten Tag seiner AU wieder arbeitsfähig melden muss, mit Verweis auf diziplinarische Konsequenzen. Die Frage ist, darf der AG eine solche Weisung während der AU überhaupt durchsetzen? Und ist der BR bei solch einer Weisung, was anderes ist es ja nicht, nach Paragraph 87 BetrVG mitbestimmungspflichtig?
Community-Antworten (1)
04.02.2024 um 18:23 Uhr
Natürlich ist der BR in der Mitbestimmung. Es handelt sich zweifelsfrei um Ordnung im Betrieb. Ich wage zu behaupten, dass diese Regelung selbst mit Zustimmung des BR nicht wirksam sein kann. Die Betroffenen müssten hellseherische Fähigkeiten haben um zu wissen ob sie am nächsten Tag noch AU sind. Sie hätten auch ein kaum lösbares Problem wenn die AU an einem Sonntag endet und im Betrieb überhaupt nicht gearbeitet wird.
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