Chef reagiert wie ein Pubertierender bei Hinweis auf das BetrVG im Zusammenhang der Wochenfrist
Hallo in die Runde,
wir kommen von einer Schulung zurück, lesen die Mails und haben im Postfach folgende Mail des Chefs:
Hr, XY möchte gerne eine Anstellung und nicht mehr als Freelancer arbeiten. Ich denke über eine befristete Beschäftigung nach. Bitte gebt mir unter Berücksichtigung der Euch zustehenden Wochenfrist Rückmeldung zu diesem Thema, damit ich weiß was Ihr denkt.
Wir haben Ihm geschrieben das wir mit dieser Nachricht nichts anfangen können. Daraufhin:
OK, Danke für die Rückmeldung; die Wochenfrist endet ja dann heute 16:45.
Wir schriebeen dann folgendes:
laut BetrVG hat keine Wochenfrist begonnen. Siehe Infomails des BR der letzten Monate.
Wir haben schon seit Jahren das Problem, dass der Chef uns nicht annähernd so informiert wie es sein sollte, wir haben zu oft darauf hingewiesen als das wir noch Nerven hätten das Spiel weiter zu spielen.
Die antwort kam promt:
mir reichts jetzt. das ist absolute Schikane; null GoodWill. Ich nehme das jetzt persönlich und kann auch in keinster Weise finden wa s das für die Mitarbeiter bringen soll. Alles was Ihr macht ist Eure Rechte wahren und der IG-Metall in den Arsch kriechen. In Ordnung - dann eben nicht für das Unternehmen, sonder nur noch BR gegen GL - wie Ihr wollt. Vielen Dank für die "gute Zusammenarbeit"
Wir sind seit Jahren mehr als gewillt es nach Sicht des AG nicht zu übertreiben. So auf grundlegende Dinge zu reagieren, unglaublich.
Was haltet Ihr von dieser Reaktion? Wir kriegen im Stundentakt neue Mails mit allem Möglichen an Schwachsinn. Mittagessen wird beendet ( Tiefgefrorenes leicht subvensioniert inkl. Ofen wird abgeschafft), 2 Leiharbeitnehmer sind abgemeldet, Gewinne sollen auf sein Privatkonto überwiesen werden. Aktuelle Aufträge abgesagt wegen uns. etc. Der dreht durch!!!
Wichtig, BR-Kollege legt das Spritgeld für die Schulung aus, kam folgende Mail:
alle Rechnungen die der BR einreicht werden erst mit eintreffen des Gerichtsvollziehers bezahlt.
Einzelvertraglich erkämpfen oder als BR die Kosten eintreiben?
Wir sind immer noch total entsetzt über das Verhalten unseres GF und Firmeninhabers.
MFG
Community-Antworten (4)
09.11.2015 um 17:04 Uhr
Habt ihr in eurer Antwort denn auch geschrieben, welche Informationen für euch fehlen?
Natürlich reicht die Info der GL nicht aus. Eure Antwort - wenn sie wirklich nur den Inhalt hatte - war aber genauso unprofesdionell.
Zeit, sich mal zusammenzusetzen und grundsätzliche Motive des BR zu besprechen.
09.11.2015 um 17:07 Uhr
Eigentlich fallen zwei Punkte auf.
-
Der BR ist komplett(?) auf Schulung und hat keine Vertreterregelung getroffen?
-
Natürlich kann man nicht von einer ordnungsgemäßen Anhörung im Sinne des § 99 BetrVG ausgehen, da der Chef ja nur kund getan hat, dass er nachdenkt. Die im § 99 BetrVG genannten Kriterien sind nicht ansatzweise erfüllt.
Ansonsten - nicht provozieren lassen und konsequent die Rechte durchsetzen (also je nach Fall auch § 23.3 BetrVG oder § 101 BetrVG). Und denkt auch an eine moderate Öffentlichkeitsarbeit.
09.11.2015 um 18:00 Uhr
Hmmm, auch wenn ihr alle weg wart und keine EBRM habt (was echt ein wenig fahrlässig wäre) kann ich ncht umhin auch euch hier ein kleines Fehlverhalten ankreiden zu wollen... ich zitiere mal und schreibe, was ich als BR so, oder so ähnlich geantwortet hätte:
"Hr, XY möchte gerne eine Anstellung und nicht mehr als Freelancer arbeiten. Ich denke über eine befristete Beschäftigung nach. Bitte gebt mir unter Berücksichtigung der Euch zustehenden Wochenfrist Rückmeldung zu diesem Thema, damit ich weiß was Ihr denkt. "
Sehr geehrter Herr ..., Der Betriebsrat begrüßt grundsätzlich wenn Freelancer in die Stammbelegschaft übernommen werden sollen. Leider muß der Betriebsrat dem Arbeitgeber mitteilen, dass er noch mehr Infos benötigt um sich ein Urteil zu bilden. Damit das Vorhaben des Arbeitgebers ohne weitere Verzögerungen umgesetzt werden kann, benötigt der Betriebsrat die folgenden Informationen (......) schnellstmöglich. Der komplette Erhalt wird vom Betriebsrat bestätigt. Die anschließend beginnende Wochenfrist zur Beratung wird der Betriebsrat selbstverständlich einhalten und das Ergebnis der Beratung dem Arbeitgeber schnellstmöglich schriftlich zukommen lassen...
Die dann erfolgete Antwort des AG wäre dann vermutlich nicht gekommen.... aber sei es drum, was ist wenn doch...?
"mir reichts jetzt. das ist absolute Schikane; null GoodWill. Ich nehme das jetzt persönlich und kann auch in keinster Weise finden wa s das für die Mitarbeiter bringen soll. Alles was Ihr macht ist Eure Rechte wahren und der IG-Metall in den Arsch kriechen. In Ordnung - dann eben nicht für das Unternehmen, sonder nur noch BR gegen GL - wie Ihr wollt. Vielen Dank für die "gute Zusammenarbeit"!
*Sehr geehrter Herr..., der Betriebsrat bedauert es, dass der Arbeitgeber die Einhaltung des BetrVG seitens des Betriebsrates als "Schikane" ansieht. Gerne ist der Betriebsrat bereit, über das Prozedre der Einstellungsmitteilungen des Arbeitgebers eine Betriebsvereinbarung auszuhandeln, welche zukünftige Missverständnisse sicherlich erst gar nciht aufkommen lassen würden.
Sollte der Arbeitgeber der Meinung sein, der Betriebsrat hätte gengen das Gebot der "vertrauensvollen Zusammenarbeit" verstoßen, bleibt ihm der Rechtsweg selbstverständlich offen. In einem solch gelagerten Fall würde der Betriebsrat den Anwalt für Arbeitsrecht Herrn.... zur Wahrung seiner Rechte und zur Verteidigung seiner Position hinzuziehen. Der ordnungsgemäße Beschluss wird in diesem Fall dem Arbeitgeber in betriebsüblicher Form zugestellt. Gerne würde der Betriebsrat eine Betriebliche Mediation vorschlagen um etwaige Differenzen der Betriebsparteien beizulegen.
MfG ...
Im Normalfall sollte das deeskalierend wirken... wenn nciht...
"Was haltet Ihr von dieser Reaktion? Wir kriegen im Stundentakt neue Mails mit allem Möglichen an Schwachsinn. Mittagessen wird beendet ( Tiefgefrorenes leicht subvensioniert inkl. Ofen wird abgeschafft), 2 Leiharbeitnehmer sind abgemeldet, Gewinne sollen auf sein Privatkonto überwiesen werden. Aktuelle Aufträge abgesagt wegen uns. etc. "
*Sehr geehrter Herr ... mit Besorgniss nimmt der Betriebsrat die neuen Aktivitäten des Arbeitgebers wahr. Da hier anscheinend Arbeitnehmerinteressen massiv gefährdet werden, bleibt den Betriebsrat augenscheinlich nichts andere übrig, als den besagten Fachanwalt Herrn ... mit der Wahrung seiner Interessen zu beauftragen. Der Beschluss des Betriebsrates hierüber wird dem Arbeitgeber nach der morgigen außerordentlich Sitzung, die in der Zeit von.... bis vorraussichtlich... stattfinden wird persönlich übergeben.
MfG*
"alle Rechnungen die der BR einreicht werden erst mit eintreffen des Gerichtsvollziehers bezahlt."
*Sehr geehrter Herr ...., sollte der Arbeitgeber seine Meinung hierzu weiterhin aufrecht erhalten, sieht sich leider der Betriebsrat gezwungen, in dieser Angelegenheit seine betriebsverfassungsrechtlichen Rechte arbeitsgerichtlich / als auch individualrechtlich durchzusetzen.
Der Betriebsrat bedauert die weitere Eskalation, die augenscheinlich von Seiten des Arbeitgebers vorangetrieben wird.
Der Betriebsrat schlägt dem Arbeitgeber vor, von seinen geplanten Massnahmen Abstand zu nehmen, und dieses dem Betriebsrat bis einschließlich .... schriftlich mitzuteilen.
MfG..."
Halt so oder so ähnlich... alles schön dokumentieren....
Gruß Globus
P.S.
Boan das war aber jetzt lang - sorry :-D
10.11.2015 um 07:17 Uhr
Guten Morgen,
wie bereits angerissen kämpfen wir seit Jahren mit der Ignoranz unseres AG, waren immer zurückhaltend und haben unserem GF immer wieder geholfen, informiert, informiert und nochmal informiert. Irgendwann reichts, dann schreibt man auch mal so wie wir gestern. Das der dann ausflippt steht in gar keinem Verhältnis zu unserem Hinweis.
Natürlich war die Vertretungsfrage geklärt, sind ein 5er Gremium, da die Frist erst heute ausgelaufen wäre, wenn es eine gegeben hätte, haben die Kollegen auf uns gewartet.
Natürlich haben wir die Kollegen gestern schon verbal informiert, wir wollten den GF erstmal austoben lassen und heute entscheiden wie es weitergeht.
Wenn ich richtig verstehe muss das ausgelegte Geld individual eingeklagt werden? Eigentlich logisch :/
Danke für die Tips und Anregungen, weiter so ;)
MFG
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