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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Dienstpläne und Datenschutz

RG
Ralf Graevell
Feb 2024 bearbeitet

Darf in Dienstplänen Urlaub und Krankenstand stehen und wer Darf das sehen?

1.067025

Community-Antworten (25)

OH
Olav HB

31.01.2024 um 15:06 Uhr

Letzteres zuerst:

Der Dienstplan wird rechtzeitig für alle Beschäftigten ausgehängt oder per Intranet zur Verfügung gestellt. Das ist auch logisch, denn woher sollte ich sonst wissen, wann ich arbeiten muss oder mit wem ich ggf eine Schicht tauschen kann, wenn das mal erforderlich sein würde.

Urlaub steht auch im Dienstpan, damit deutlich ist wer auch in Notfälle nicht verfügbar ist. Kurzfristige Erkrankung sind nicht planbar, tauchen also nicht im DP auf, langfristig Erkrankten werden ganz aus dem Dienstplan herausgenommen.

M
Muschelschubser

31.01.2024 um 15:22 Uhr

Eigentlich greift der Datenschutz im Dienstplan noch viel weiter.

Sieht ein MA namentlich alle anderen Kollegen inklusive eingetragener Urlaubstage oder anderer Fehlzeiten, bedarf es eigentlich der Zustimmung aller Beteiligten.

Informationen zur AU sind dabei allerdings besonders schutzwürdig und gehen niemanden was an.

Dieser Link ist in dem Zusammenhang sehr interessant:

https://www.dr-datenschutz.de/dienstplan-aushaengen-die-haeufigsten-datenschutz-mythen/

M
Moreno

31.01.2024 um 15:24 Uhr

Olaf das ist falsch! Abwesenheitsgründe ob Urlaub oder krank haben im Dienstplan nichts zu suchen. Auch hat der DP nichts im Intranet zu zu suchen es sei denn er wäre Passwort geschützt und nur von den betroffenen AN einsehbar.

C
celestro

31.01.2024 um 15:25 Uhr

Ich denke nicht, das "Urlaub" etwas im Dienstplan zu suchen hat. Warum sollte es für andere MA relevant sein, ob die MA im Notfall verfügbar wären?

X
XYZ68

01.02.2024 um 08:36 Uhr

Nach unserem Datenschutzbeauftragten dürfen Abwesenheiten einheitlich gekennzeichnet (bei uns als AW) im Dienstplan ersichtlich sein. Der Vorgesetzte sieht mehr, aber der normale Mitarbeiter nur die Schichten und AW

T
Tagträumer_5

01.02.2024 um 09:04 Uhr

Nun steht bei MA XY Urlaub/krank im Plan. Und weiter?! Was ist nun der Nachteil, woraus entsteht ein Schaden?

*vom Administrator angepasst

R
Rakshazar

01.02.2024 um 09:11 Uhr

@Träumerhorst

Das ist ein Verstoß gegen die DSGVO, ganz einfach.

*vom Administrator angepasst

T
Tagträumer_5

01.02.2024 um 10:55 Uhr

Nochmals die Frage, welcher Schaden ist eingetreten? Unfassbar, wie man aus nichts etwas konstruieren will ...

C
celestro

01.02.2024 um 11:48 Uhr

"Nochmals die Frage, welcher Schaden ist eingetreten?"

Die Frage ist doch völlig falsch. Zum Einen gibt es Regeln, damit erst gar kein Schaden eintritt. Und hinzu kommt, das es die anderen MA absolut nichts angeht, wenn jemand krank ist. Eine Regel, an die sich auch der AG bzw. die Vorgesetzten zu halten haben.

"Unfassbar, wie man aus nichts etwas konstruieren will ..."

Unfassbar ist höchstens, wie Du Deine Sicht auf den Datenschutz anderen quasi zum Vorwurf machst. Wenn es für Dich o.k. ist, das im Schichtplan steht ob Du krank bist, dann gib dem AG die Genehmigung und lass uns andere AN damit in Ruhe.

T
Tagträumer_5

01.02.2024 um 12:23 Uhr

Und wieder keine Antwort, welcher konkrete Schaden nun eingetreten ist!

*vom Administrator angepasst

X
XYZ68

01.02.2024 um 12:40 Uhr

Tagträumer 5 Ich empfehle eine Schulung zum Thema Datenschutz. Ob ein Mitarbeiter krank ist, geht nur den Mitarbeiter und dessen Vorgesetzten etwas an. Woran er erkrankt ist, übrigens noch nicht einmal den Vorgesetzten, Ausnahme, es entstehen dadurch Einschränkungen bei der Einsetzbarkeit, und auch da reicht der Hinweis, ich habe dies oder jenes Attest.

Hier geht es übrigens darum, Schaden für den abwesenden Mitarbeiter zu vermeiden. Falls er solch nette Kollegen wie dich hat, kann ich mir durchaus vorstellen, das diese jeden einzelnen Tag der Abwesenheit zusammenrechnen und den Kollegen dann vorhalten. Solch ein Verhalten trägt übrigens nicht zur Genesung und auch nicht zu einer stabileren Gesundheit bei.

T
Tagträumer_5

01.02.2024 um 13:04 Uhr

@Forenbetreiber ... sehr angenehm, dass Sie unpassende, beleidigende Beiträge löschen, nur so kann man konstruktiv diskutieren.

X
XYZ68

01.02.2024 um 13:27 Uhr

Ach so, was mir grade noch einfällt zum Thema Schaden, der entsteht:

Falls die Abwesenheiten nicht verschleiert sind, so ist das ein Verstoß gegen den Datenschutz. Solch ein Verstoß kann extrem teuer werden. Du kannst ja mal schauen, was da so auf der Uhr steht, das ist nicht mehr die Portokasse, die da geschröpft wird.

https://www.bussgeldkatalog.org/verstoss-gegen-datenschutz/

Vielleicht findest du es jetzt ja gar nicht mehr so toll, wenn personenbezogene Daten ohne ausdrückliche schriftliche Freigabe innerhalb des Unternehmens veröffentlicht werden. Da reicht im Zweifel ein Mitarbeiter, der es nicht toll findet, dass die Kollegen wissen, das er krank oder im Urlaub war.

T
Tagträumer_5

01.02.2024 um 13:35 Uhr

Ich erkenne weiterhin keinen möglichen Schaden, ich lese auch immer täglich, dass andere Mitarbeiter Krankheitstage addieren und andere damit "platt" machen ...

Was ist der mögliche Schaden, wenn Urlaub drin steht?!

*vom Administrator angepasst

A
Andi67

01.02.2024 um 13:51 Uhr

Zur ursprünglichen Frage zurück, auf dem Schichtplan/Dienstplan sollte nur der Name, die Arbeitszeit/Schicht(Früh, Spät, Nacht) und maximal ein Abwesend als Hinweis falls jemand aus welchem Grund auch immer verhindert sein sollte....wieso, weshalb, warum geht niemanden etwas an egal wieviel hier rumgetrollt wird.....

*vom Administrator angepasst

M
Muschelschubser

01.02.2024 um 14:32 Uhr

Das Missachten eines Gesetzes bemisst sich nicht daran, welcher Schaden eintritt.

Mit der Argumentation kann ich auch meine alte Nachbarin vergiften. Sie hat keine Angehörigen und belastet die Sozialsysteme. Welcher Schaden würde also entstehen?

Aber um TT5-VP ein paar Brocken hinzuwerfen: Eine DSGVO-Datenpanne kann empfindliche Bußgelder für den AG nach sich ziehen. Und eine eingetragene AU kann Spekulationen mit falschen Schlussfolgerungen entfachen, die auf dem Rücken des Betroffenen ausgetragen werden und dessen Reputation beeinträchtigen.

So manche Regelung im BDSG und in der DSGVO gibt es nicht umsonst. Das gilt insbesondere für besonders schutzwürdige Daten. Und der Bezug zur BR-Arbeit wird klipp und klar im 80er hergestellt.

C
celestro

01.02.2024 um 14:58 Uhr

"Was ist der mögliche Schaden, wenn Urlaub drin steht?!"

es darf da rechtlich nicht drinstehen. Ob das für Dich einen "Schaden" darstellt oder nicht, ist zum Glück völlig irrelevant.

*vom Administrator angepasst

X
XYZ68

01.02.2024 um 15:53 Uhr

@ tagträumer Welcher Schaden entstehen kann: ggf. eine Strafzahlung in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro oder aber bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes vom Vorjahr (Umsatz, nicht Gewinn). Frag mal deine Arbeitgeber, ob der Schaden hoch genug ist, um sich an den Datenschutz zu halten.

Übrigens ist es eine Aufgabe des Betriebsrates auf die Einhaltung von Gesetzen zu achten.

@ Ralf Graevell

Hast du noch Fragen oder konnten wir die Unklarheiten klären?

T
Tagträumer_5

01.02.2024 um 16:46 Uhr

Nochmals die Frage, welcher mögliche Schaden für den MA entsteht, wenn Urlaub in der Einsatzplanung steht.

M
Moreno

01.02.2024 um 16:57 Uhr

Oh Mann wie traurig von der WAF, dass da nicht alle Antworten sofort komplett gelöscht werden!

X
XYZ68

01.02.2024 um 17:10 Uhr

@Tagträumer

lass dich schulen oder lies zumindest die entsprechende Rechtsgrundlage.

Es muss kein Schaden entstehen, der Mitarbeiter muss AKTIV zustimmen, das solche personenbezogenen Daten veröffentlicht werden. Das ist die Rechtslage.

Ich mache Schichtplanung und glaube mir, unser Datenschutzbeauftragter hat da genau hingeschaut. Es darf nichts in der Software hinterlegt sein, was für die Schichtplanung nicht notwendig ist. Und ausgehängt dürfen nur die Schichtpläne mit verschleierter Abwesenheit.

Die Frage ist übrigens nicht, welcher Schaden entsteht, sondern warum benötigt man diese Information. Und für den Kollegen ist diese Information nun einmal nicht notwendig. Der Kollege ist nicht anwesend und Feierabend. Die Vorgesetzten dürfen das sehen, aber auch nur die für die entsprechende Abteilung / Bereich.

Für mich ist hiermit alles zum Thema gesagt, wenn sich der TE nicht mit weiteren Fragen meldet war es das.

T
Tagträumer_5

01.02.2024 um 17:16 Uhr

Nochmals die Frage, welcher mögliche Schaden für den MA entsteht, wenn Urlaub in der Einsatzplanung steht.

Weshalb tut Ihr Euch so schwer mit der Beantwortung der Frage, sollte doch kein Ding sein?!

C
celestro

01.02.2024 um 18:14 Uhr

"Weshalb tut Ihr Euch so schwer mit der Beantwortung der Frage, sollte doch kein Ding sein?!"

Welcher Schaden entsteht Dir, wenn alle Deine persönlichen Daten (Gehalt, Kontostand) im Internet gepostet werden. Gar keiner ... trotzdem ist das nicht erlaubt und die Frage nach dem Schaden einfach total sinnfrei.

Denn wie schon mehrfach deutlich gemacht ... an Gesetze muss man sich halten ... ob da jemandem ein Schaden entsteht oder nicht, ist völlig irrelevant.

C
celestro

01.02.2024 um 22:51 Uhr

Datenschutzverstöße sind weder "viel Lärm um nichts", noch "ein quer sitzender F..." und auch keine "unechten" Probleme. Aber das verstehst Du ganz offensichtlich nicht.

M
MarketingW.A.F.

02.02.2024 um 09:50 Uhr

Liebe Foren-User, wie einige schon bemerkt haben - der Troll geht um. Und auf Grundlage der Spielregeln werden wir verstärkt alles ändern oder löschen, was unseren Spielregeln nicht entspricht.

Aber was euch wirklich den Troll vom Hals schaffen würde: Ignoriert den Troll, antwortet nicht und geht nicht auf seine Kommentare ein.

Nutzt auch gerne verstärkt die Möglichkeit Beiträge zu melden.

Vielen Dank für eure Mithilfe!

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