Welcher Formalitäten bedarf die Zustimmung des Betriebsrats?
Wir sind ein neu gegründeter Betriebsrat und fragen uns, in welcher Form unsere Zustimmung (z.B. bei Einstellung neuer Mitarbeitenden) zu erfolgen hat. Reicht die formlose Mail des Vorsitzenden? Die Unterschrift? Oder ist gar ein Beschluss notwendig?
Beste Grüße
Community-Antworten (8)
31.01.2024 um 12:26 Uhr
Ihr braucht einen Beschluss.
Damit ihr diesen Beschluss informiert fassen könnt, benötigt ihr alle Informationen über das zu schließende Arbeitsverhältnis (Wochenstunden, Entgelt, als was der Neue eingestellt wird, wer sein Vorgesetzter wird etc.) und die vollständigen Bewerbungsunterlagen.
31.01.2024 um 12:34 Uhr
Ilka die Eingruppierung nicht das Entgelt! Schnee 2024 ihr fasst den Beschluss zur Einstellung im Gremium (falls es keinen Ausschuss gibt) . Und diesen gibt der BRV an den AG weiter. Hier gibt es keine Formvorschriften aber ich würde immer mit einheitlichen Dokumenten arbeiten.
31.01.2024 um 13:19 Uhr
Der erste Beschluss sollte die Teilnahme an Schulungen sein. ;)
31.01.2024 um 14:53 Uhr
Es wird nach den Formalien der Beschlüsse gefragt, die Enstellung ist nur ein Beispiel.
Schritt 1: Der Vorsitzenden lädt ordnungsgemäß zu einer Sitzung ein, inklusive Tagesordnung. Zu empfehlen ist es, entweder im Anhang oder als Teil der Tagesordnung nähere Information zu den tagesordnungspunkte zu geben, damit jedes BR-Mitglied sich auf die Sitzung vorbereiten kann. Ich persönlich formuliere auch "Beschlussvorlagen", dass hilft bei der Formulierung der Beschlüsse und die Abstimmung. In der Rechtsprechung geht man in der Regel davon aus, dass 3 Werktage vor Sitzung zur Vorbereitung ausreicht, in dringende Fälle kann das aber auch kurzfristiger sein (Kündigungen tec.). Gleichzeitig wird der Arbeitgeber über die geplante Sitzung informiert, damit dieser entprechend im Betrieb planen kann. Eine Tagesordnung bekommt der AG nur dann, wenn er selbst zur Sitzung eingeladen ist udn dann nur für die TOPs die ihm beteffen.
Schirtt 2: Wenn sich einzelne BR-Mitglieder vor der Sitzung abmelden (Urlaub, Krank, betriebliche Belangen), lädt der Vorsitzenden entsprechend Ersatzmitglieder ein.
Schritt 3: Nach Erhalt der Einladung melden die BR-Mitglieder die Sitzung beim Vorgesetzten, damit er weiß wann und für wie lange das BR-Mitglied nicht an seinem Arbeitsplatz ist. Dies ist nur eine Meldung, keine Bitte um Erlaubnis oder Freistellung. Der Vorgesetzte (oder Arbeitgeber) kann die Teilnahme an einer Sitzung nicht untersagen. Hat der Vorgesetzten ein Problem, kann er das natürlich erläutern und liegt es im Ermessen des BR-Mitglieds ob er die vom Vorgesetzten geltend gemachte Gründe als so schwerwiegend einstuft, dass er sich beim Vorsitzenden Abmeldet (der dann nach Schritt 2 Ersatz laden muss)
Schritt 4: Am Anfang der Sitzung tragen sich alle Anwesenden in der Anwesenheitsliste ein. Der Vorsitzenden stellt dann die allgemeine Beschlussfähigkeit des Gremiums fest (>50% der Mitglieder anwesend).
Schritt 5: Die Themen werden besprochen, bei Beschlüsse wird gemeinsam (z.B. an Hand der Vorlage) der Beschlusstext festgelegt. Dieser wird dann noch einmal vorgelesen und zur Abstimmung gestellt. In den meisten Fälle reicht dann die Mehrheit der Anwesenden, es gibt da einige Ausnahmen, findet man im BetrVG). Nach der Abstimmung wird ins Protokoll festgehalten was das Abstimmungsergebnis ist.
Schritt 6: Nach der Sitzung wird der Beschluss entsprechend des Protokolls auf ein einzelnes Blatt gebracht und vom Vorsitzenden unterschrieben. Der AG bekommt, wenn es ihm betrifft, ein Exemplar OHNE Abstimmungsergebnis, denn es ist für die Rechtskraft des Beschlusses dem AG gegenüber völlig irrelevant wie der Beschlussfassung abgelaufen ist. Zweifelt der AG die Rechtskräftigkeit des Beschlusses an, kann er das gerne beim Arbeitsgericht vortragen.
Schritt 7: Zum Protokoll, welches vom Vorsitzenden und ein weiteres BR-Mitglied unterschrieben wird, kommt der Beschluss samt Abstimmungsergebnis für die Akten.
Zum Beispiel: Der AG möchte jemanden einstellen, der BR lehnt diese Einstellung ab. Aus dem Beschluss muss dann eindeutig hervorgehen, warum, z.B. "weil die Stelle nach §83 BetrVG nicht zunächst intern ausgeschrieben ist...."
(NB: Bei Verhinderung des Vorsitzenden erfolgt die Einladung vom Stv. "einfache" BR-Mitglider können nicht zu einer Sitzung mit rechtskräftige Beschlüsse einladen. Geschieht dies doch, fliegt der Beschluss beim Arbeitsgericht sofort vom Tisch, dazu gibt es eindeutige Rechtsprechung des BAGs!)
31.01.2024 um 14:56 Uhr
Olaf es würde nur nach der Form der Zustimmung gefragt ;-)
31.01.2024 um 15:51 Uhr
@moreno: "Ilka die Eingruppierung nicht das Entgelt!"
Wir bekommen bequemerweise beides - das Bruttoentgelt wird in der genauen Zusammensetzung aufgeschlüsselt. Und natürlich steht die Tarifgruppe und die genaue Bezeichnung der Stellenbeschreibung dabei.
31.01.2024 um 16:18 Uhr
Ilka aber Anspruch habt Ihr nur auf die Eingruppierung (sofern es eine gibt).
31.01.2024 um 17:07 Uhr
@Moreno: Ich habe mich auf der Überschrift bezogen und dabei überlesen, dass im Beitrag selbst nur von "Form" der Rede ist.
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