Hinweisgeberschutzgesetz, Meldestelle in internationalem Unternehmen
Hallo, Ich arbeite in einem deutschen Unternehmen das eine Tochtergesellschaft einer Amerikanischen Firma ist. Die GL will die Meldestelle in der Mutterfirma einrichten. Hierfür soll eine E-Mail Adresse und Telefonnummer eingerichtet werden auf die nur Personen der Meldestelle Zugriff haben. Soweit so gut... allerdings Ist in der Meldestelle kein deutschsprachiger Mitarbeiter. Die GL argumentiert, dass Meldungen die in Textform eingehen, übersetzt werden können. Außerdem würde die Meldestelle einem externen deutschsprachigen Anwalt zur Übersetzung hinzuziehen (der nicht Teil der Meldestelle ist aber zur Verschwiegenheit verpflichtet ist) , sobald dies erforderlich ist. Reicht das für eine Meldestelle aus, oder muss die Meldestelle mit einer deutschsprachigen Person besetzt werden?
Community-Antworten (7)
26.01.2024 um 17:20 Uhr
Das ist meiner Meinung nach ausreichend.
Der Gesetzgeber fordert, dass Mitarbeitende in Tochterunternehmen Meldungen in ihrer, im Unternehmen vorherrschenden Arbeitssprache machen können. Das dürfte bei euch Deutsch sein. Der Empfänger muss sich dann mittels technischer Einrichtungen oder der entsprechenden Expertise ( deutschsprachiger Anwalt) diese Nachrichten in seine Sprache übersetzen.
Alles andere wäre angesichts von ca. 7.000 auf der Welt gesprochenen Sprachen für einen global agierenden Konzern auch nicht umsetzbar.
26.01.2024 um 17:32 Uhr
Der Sitz des Beauftragten ist unerheblich, vorgeschrieben ist, dass einer benannt worden ist. Es muss sichergestllt werden, dass die Anforderungen erfüllt werden.
Alternativ zum Beauftragten kann man sich als Arbeitnehmer*In jeder Zeit mit ein formellen Beschwerde beim Betriebsrat melden. Diese ist dann verpflichtet die Beschwerde nachzugehen und (wenn möglich) Abhilfe zu schaffen. Vorteil hierbei ist, dass der AG nicht hinten herum wegen ein Verstoß gegen die Loyalitätspflicht (Nebenplicht aus dem Arbeitsvertrag) das Arbeitsverhältnis beenden kann.
Nach §19 HinSchG kann man die Meldung aber auch beim Hinweisgeberschutzbeauftragten des Bundes oder, wenn bereits eingerichtet, gem § 20 ff. bei andere externe Meldestellen einreichen.
26.01.2024 um 18:56 Uhr
@TE ... was soll die Frage, hast Du mit der Entscheidung des AG ein Problem? Worauf zielt die Frage ab?
26.01.2024 um 19:32 Uhr
Die Frage zielt lediglich darauf ab ob das so Rechtens ist, da ich mir in dem Fall nicht so sicher bin. Mir geht’s nur darum hier Einschätzungen von Kollegen einzuholen die in der Thematik besser drin sind
26.01.2024 um 19:35 Uhr
Sollte sich der AG nicht darum Gedanken machen? Wovor hast Du konkret Angst, was soll passieren?
26.01.2024 um 19:47 Uhr
Naja, als BR hat man ja ein Mitbestimmungsrecht was das Einrichten der Meldekanäle angeht. Ich will das schon ordentlich machen. Die Befürchtung ist, dass nicht Englisch Sprachige Mitarbeiter Hemmungen haben einen Meldekanal zu nutzen, der keinen Muttersprachler als direkte Ansprechperson hat. Aber evtl. sehe ich das auch zu streng.
29.01.2024 um 07:39 Uhr
wenn ein MA der eigenen Meldestelle nicht vertraut hat er immer noch die Möglichkeit über die externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz eine Anzeige zu machen. Auch hat jedes Bundesland nochmals eine Meldestelle.
Verwandte Themen
Information neues Hinweisgeberschutzgesetz (Whistleblower-Gesetz)
Wir beraten gerade über eine Betriebsvereinbarung für den Umgang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz in bezug auf eine interne Meldestelle. Wir als BR möchten eine regelmäßige Information über alle eing
BV- Hinweisgeberschutzgesetz
In welcher Form und wodurch müssen Personen der Meldestellt ihre fachliche und persönliche Eignung gegenüber dem Betriebsrat nachweisen ? Siehe BV Entwurf Beispiel WAF Hinweisgeberschutzgesetz, Punkt
Gemeinsamer Betriebsrat mehrerer Unternehmen nach Betriebsübergang
Hallo, ich habe folgende Fragen. Zwei unternehmen haben im November 2006 einen Betriebsübergang vollzogen. Es handelt sich dabei um das Unternehmen in dem ich beschäftigt, und auch Mitglied des Be
Gültigkeit von Betriebsvereinbarung bei Betriebsübergang eines Betriebsteils
Guten Morgen liebe Community, wir haben da eine spezielle Frage zu der wir bisher noch keine verbindliche Einigung finden konnten. Folgendes Szenario: Aus Unternehmen A (mit Betriebsrat) wird ein Be
Nichteinführung Hinweisgeberschutzgesetz
Hallo liebe Community, ich brauche mal eure Schwarmintelligenz. Laut Gesetz muss in Unternehmen mit unter 250 Mitarbeitern das genannte Gesetz bzw. die Meldemöglichkeiten bis zum 17. Dezember einge